Muss Parzelle unbedingt geschätzt werden?

Begonnen von maaboo, 18. Juli 2009, 09:04:00

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maaboo

Hallo,

Muss ich die Parzelle unbedingt schätzen lassen und wenn ja, warum muss ich sie schätzen lassen?

Wenn ja, warum muss ich dafür so viel Geld bezahlen? Wofür....???

Ich will die Parzelle so schnell wie möglich abgeben.

Gruss
maaboo

Hans

Hallo Maaboo,

wenn Deine Parzelle in einem organisierten Kleingartenverein liegt, wirst Du um die geforderte Schätzung nicht herumkommen.
Diese Schätzung dient letztendlich dazu, den Preis in einem vom Gesetz geforderten Rahmen zu halten (soziale Komponente des Kleingartenwesens), indem alle Elemente, die nicht unbedingt zur Nutzung eines Kleingartens erforderlich sind (Luxusausstattung) sowie Gehölze und Anpflanzungen, die der Gartenordnung widersprechen
(Alter, Wuchshöhe, Pflanzabstand, Alter, Pflegezustand, nicht gestattete Pflanzen) nicht in die Preisbildung einbezogen werden, und u. U. entfernt werden müssen.
Du kannst von keinem Interessenten verlangen, dass er Dinge übernimmt, die im Kleingarten nicht zulässig sind.
Die Schätzer (auch Wertermittler genannt) sind vom jeweiligen Verband ausgebildete und geschulte Personen, die sich auch laufend weiterbilden müssen. Für ihre Arbeit erhalten sie die festgelegten Schätzgebühren, die vom abgebenden Pächter zu zahlen sind.

Schau mal in Deinen Pachtvertrag. Dort müsste etwas über die Verfahrensweise bei Rückgabe des Gartens stehen.
In unserem Verein siehr das beispielsweise so aus:

"§ 11 Kündigung und Rückgabe des Kleingartens
(1)   Im Falle der Kündigung des Pachtverhältnisses durch den Verpächter aus Gründen des § 9 Abs. 1  Nr. 2-6 BKIeingG ist der Verpächter verpflichtet, bis spätestens zwei Wochen vor Beendigung des Pachtverhältnisses eine Wertermittlung der vom Pächter eingebrachten oder übernommenen Baulichkeiten und der kleingärtnerischen Nutzung dienenden Anlagen und Anpflanzungen zu veranlassen. Rechtliche Grundlage für die Wertermittlung ist die vom LSK erlassene und vom zuständigen Ministerium genehmigte Richtlinie in der jeweils geltenden Fassung."

Und was die Schätzgebühren anbetrifft:

Möchtest Du Dich ohne jegliche Aufwandsentschädigung (also für nichts!) zwei und mehr Stunden hinstellen und die Schätzung vornehmen, die anschließend noch ausgerechnet und in die entsprechenden Formulare (3-fach) einzutragen ist ????
Ich hoffe, Dir damit den richtigen Denkanstoß geben zu können.

viele Grüße von

Hans


ReeBell

Hallo Hans,
hast du auch mal die in deinem Vertrag zitierten §§ gelesen ?
Es geht dabei um Entschädigungen bei eine Kündigung des VERpächters.
Maaboo ist aber Pächter und möchte als Pächter kündigen.
Steht darüber auch eine Pflicht zur Schätzung im Pachtvertrag ?

maaboo

Hallo,

es geht mir darum, so schnell wie möglich den Garten wegzugeben.

Der Kleingartenverein Vorstand etc. haben meinen Mann und mich unwissentlich gelassen, was die Bodenbeschaffung angeht (schwerer Lehmboden,) und das dort eine Autobahn hinkam. Sie alle haben davon gewusst!

Wir haben in den 4 Jahren nicht eine Wurzel, Kartoffel, geschweige Kräuter oder Blumen in diesem Garten einpflanzen können, aufgrund schwerer Lehmboden.

Dieser Garten ist kein Nutzungsgarten, sondern mehr "nur" zur Erholung gedacht.

Ich denke nicht im geringsten daran, diesem Kleingarten mein Geld zu geben. Die brauchen den Garten nicht zu schätzen, wir wollen nur das wiederhaben, was wir dafür bezahlt haben.

Ich finde von Vorstände etc. eine riesige Unverschämtheit (für grenzt es schon an betrügerische Absichten) Pächter so übers Ohr zu hauen.

Sorry, Hans, du bist wahrscheinlich im Vorstand, aber für unsere Generation seid Ihr langsam zu alt und zu verbohrt in vielen Angelegenheiten!

Schönen Sonntag wünsche ich und danke für die Antworten.

Den Glauben an die Menschheit verliere ich jeden Tag ein wenig mehr...

Krev

Das mit der schätzerei ist so eine Sache !!
Ich hatte einen Gartenfreund der seinen Garten
abgeben wollte.Der hatte auch schon einen
Nachfolger mit dem er sich geeinigt hatte. Der Preis den er haben wollte war ein Kasten Bier und ein paar gegrillte Würste.(Der Garten war in einem gepflegten
Zustand und es gab nichts auszusetzen)
Der Vorstand bestand auf einer Schätzung und hat den Nachfolger einfach abgelehnt.
So wurde er 150€ los und der Garten steht heute
noch leer.Ist doch Super !!!
In einem anderen Fall wurde der Garten geschätzt obwohl nichts zu schätzen war.Wo nichts steht kann ich auch nichts schätzen. Ist sogar in der Satzung verankert.Der Vorpächter hat sich aus dem
Staub gemacht da war eh nichts zu holen.
Die Schätzkosten wurden dem Nachpächter aufs Auge
gedrückt,wenn er nicht gezahlt hätte ,hätte er den Garten nicht bekommen.
Für mich ist das Abzocke in höchsten Mass.
Da ist von sozialer Verantwortung nichts mehr da.
Hier geht es nur darum sich zu bereichern.


Hans

Hallo,

zuerst mal ein Danke an Reebell. Du hat recht, das Zitat war ne schwache Leistung, ich war auf die falsche Spalte geraten.

so muss es heißen:

(2)    "Bei Kündigung des Unterpachtvertrages durch den Pächter entscheidet der Verpächter über die weitere Nutzung der Parzelle. Es besteht kein Anspruch gegenüber dem Verpächter, dass die Parzelle weiterhin als Kleingarten vergeben wird.
(3)   Der Pächter hat vor Beendigung des Unterpachtverhältnisses die Pflicht, auf seine Kosten eine Wertermittlung durch vom Verpächter benannte Wertermittler durchführen zu lassen.
(4)   Der abgebende Pächter ist verpflichtet, für die Durchführung der Wertermittlung die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen. Er hat das Recht, an der Wertermittlung teilzunehmen bzw. sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen."

Noch eine Frage an maaboo:

Wenn Ihr in dem schweren Lehmboden nichts !!!
pflanzen konntet, was hat denn dann der Vorgänger  getan ? Und was pflanzen denn die anderen Pächter ringsherum, die den gleichen Boden haben bzw hatten ?
Ich vermute, dass  d i e  nicht zu faul sind bzw waren, den Boden richtig zu bearbeiten.

Und das mit den "alten Vorständen" und mit Deinem Glauben an die Menschheit: geschenkt !

Bleibt noch der Autobahnbau: da hättet Ihr Euch früher kundig machen müssen bevor Ihr den Garten übernahmt. Sorry!

Grüße an alle von

Hans


Re(e)Bell

Hallo Hans,

du zitierst:
"(3) Der Pächter hat vor Beendigung des Unterpachtverhältnisses die Pflicht, auf seine Kosten eine Wertermittlung durch vom Verpächter benannte Wertermittler durchführen zu lassen."

Dazu gibt es wohl ein Urteil des LG Bremen (leider hab ich kein Zitat). Danach ist die Einschränkung "durch vom Verpächter benannte Wertermittler" unwirksam !!

Gruß Re(e)Bell

gino

Hans, du triffst wieder den Kern!! gino

maaboo

Hans,

die Vorpächter hatten uns in Feb. 04 hoch und heilig gesagt, man kann hier alles anpflanzen. Soweit mit dem Vertrauen in den MEnschen!

Warum sollen wir soviel Geld reinbuttern, wenn die Möchtegerne Mitglieder-Vorstände (machen wohl zusammen 300 Jahre aus) uns von vorne bis hinten beschissen, belogen haben?

Hans, du scheinst einer von der ganz alten Garde zusein, mit solchen - sorry- Menschen möchte in meinem Leben nichts zu tun haben- solche Menschen pochen NUR auf IHR RECHT und reiten auf Paragraphen herum, als ob Sie die große Ahnung hätten und sich vorkommen, wie die Könige.

Die Nachbarn haben genug Geld gehabt, sind Rentner (Angestellte, Beamte) gewesen!

Ich weiß jedenfalls was zu tun ist, denn ich lass mich von den Alten Leuten nicht übers Ohr hauen.

Hans:
ich muss mich nicht vorher erkundigen, ob da eine Autobahn gebaut wird oder nicht!

Der Kleingartenverein hat die Pächter VORHER aufzuklären und bitte, gebe deine Besserwisser Kommentare doch woanders ab und lass diese Reiterei auf die Paragraphen, es reicht schon wenn Deutschland unter diese Bürokratie zu Grunde geht!

Frohes Schaffen.

Und es ist wirklich pure Abzocke. So viel möchte ich mal auf der Arbeit verdienen! Genauso mit der Gemeinschaftsarbeit Std/15,00 Euro, das ist kein Verhältnis in einem Verein!


Hans

Hallo, nochmal der Hans

@ Reebell:

"durch vom Verpächter benannte..."

Da bin ich Deiner Meinung. Ich denke, besser wäre:
"durch vom Verband benannte..."
Der Pachtvertrag ist vom Stadtverband für uns verbindlich vorgeschrieben. Ich werde unseren Vorstand mal darauf hinweisen. Danke.

nochmal zu maaboo:

Ich kann verstehen, dass Du sauer bist - meinetwegen auch auf mich - weil ich eine andere Meinung vertrete als Du und auch kein Blatt vor den Mund nehme.
Ich bin tatsächlich einer der "Alten", sowohl physisch (69), als auch bezüglich meiner Mitarbeit im und Leitung des Vorstandes (1969 - Febr. 2009).Da kommt schon einiger an Erfahrung zusammen Jahrelang musste ich suchen und überzeugen, bis sich geeignete jüngere Gartenfreunde bereit erklärt haben, nun Verantwortung zu übernehmen.
Die Überalterung der Vorstände in unseren Vereinen ist allgemein bekannt. Aber die Ursachen liegen doch nicht (bis auf ganz wenige Ausnahmen) daran, dass die Alten an ihren Sesseln kleben. Wir sind doch keine Politiker !
Abgesehen von beruflicher und  familiärer Belastung (die wir früher aber auch hatten) liegt es wohl eher daran, dass viele junge Leute heute  gerne Leistungen der Gemeinschaft nutzen, aber nicht bereit sind, etwas für den Erhalt dieser Gemeinschaft zu tun - und Verantwortung übernehmen
- das schon gar nicht !
Jeder Verein hat den Vorstand, den er verdient.

Sicher hat Euer Vorstand auch Fehler in dieser Sache gemacht. Das aber kann nur an Ort und Stelle beurteilt werden.
Zum Stundensatz von 15 €:
Wer hat denn den beschlossen ? Die Mitgliederversammlung - und das aus gutem Grund, denn die "Härte" der 15 €/Stunde trifft nur den, der sich nicht an den Gemeinschaftsarbeiten beteiligt. Gehörst Du etwa zu denen ???

Und nochmals zur Bodenbeschaffenheit:
Wer nicht den Rücken krumm machen und den Boden richtig bearbeiten und verbessern will, der ist und wird kein Kleingärtner sein. Wer n u r Erholung will, der hat in unseren Anlagen nichts verloren.

Ich meine, der Vorstand hat verpasst, Euch vor der Aufnahme als Mitglied auf den Zahn zu fühlen, indem er reinen Wein einschenkt was Euch erwartet.Dann hätte er Euch heute nicht auf dem Hals. Das ist sein Problem. Aber gerichtlich könnt Ihr ihn dafür wohl kaum belangen.
Tut mir leid, maaboo .......

Grüße an alle

Hans

Viola

Hallo maaboo,

ich kann Hans nur zustimmen, so wie Du dich hier im Forum präsentierst wäre jeder Verein nur froh, Dich wieder los zu sein.

Natürlich ist bei Eurer Gartenübernahme auch einiges schief gelaufen bzw verschwiegen worden, aber ob in nächster Zeit eine Autobahn gebaut oder die Kolonie ihren Bestandsschutz verliert oder was auch immer, darüber informiere ICH mich rechtzeitig bevor ich einen Vertrag unterschreibe.

Die Gebühr für die Wertermittlung beträgt in unserem Verein (Berlin) 80€, das finde ich in Ordnung, 150€ halte ich aber auch für überteuert.

---Frage an alle: wer legt die Schätzgebühr eigentlich fest und kann diese durch Mittgliedsbeschluss geändert werden?---

Gemeinschaftsarbeit: wer zu unseren jährlichen 2 Stunden (das ist ja wirklich pillepalle) unentschuldigt nicht erscheint, zahlt sogar 50€ und siehe da: seitdem erscheinen auch alle !!!

maaboo,
ich verstehe auch, dass Du sauer bist, aber Deine Beschimpfungen hier in Forum sind einfach nur daneben !

und immer noch grün nach oben
Viola  

Krev

Es ist doch wohl allgemein bekannt dass in vielen
(Ausnahmen bestädigen die Regel)Vereinen so einiges
schief läuft.So Worte wie "ich bin hier das Gesetz"
"unterordnen" sind mir des öfteren schon zu Ohren
gekommen.Wer nicht spurt kann ja gehen oder so ähnlich sind an der Tagesordnung.Kritische Mitglieder werden gemopt in der Hoffnung dass sie dann gehen. Dann wird in den Krümmeln solange gesucht bis man was findet.
Es macht mich eigentlich nur traurig !!!!
Was wollen wir alle :in Ruhe und Frieden unseren
Garten in Ordung halten und das bischen Freizeit
die man hat geniesen.Aber leider gibt es frustierte Menschen die einem das nicht gönnen.
"Die fühlen sich erst wohl wenn sie einem Schwachen eins auswischen können.Aber Gott sei Dank gibt es Ausnahmen .
Wünsch noch frohes gärtnern der Sommer ist bald vorbei.

eckhard

Ja, palvern können auch die, die es anderen vorwerfen. ich meine, jeder Beitrag ist willkommen. wenn man dann noch mehr auf die offenenFragen schaut...

Zur Frage, ob Schätzungen ein Muss sind:

Wenn es der Pachtvertrag mit allen Teilen fordert, ja, sonst nicht, außer eine Landesverordnung der Landesregierung schreibt das vor (zB SH)
Alle Beschlüsse von MV oder Gartenverbänden sind immer nur Empfehlungen also kein Muss.

gruß eckhard

Jörg

Bei einigen Beiträgen konnte ich mich einfach nur sehr wundern. Es sollte um eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Frage und nicht um Beleigungen gehen.
Aus der Praxis kann ich einfach nur sagen, dass die Wertermittlung einer Parzelle bei Abgabe der Parzelle die Regel sein sollte um den nachfolgenden Pächter zu schützen. Leider wird bei langjährigen Pächtern was Satzungen und Gesetze betrifft oftmals ein anderer Massstab angelegt als bei Neulingen.
Zu diesem Thema könnte ich hunderte von Bildern beisteuern.
Ein aktuelles Beispiel:
Es erfolgte die Neuverpachtung einer Parzelle. Die Koniferen haben eine Höhe über 6 m, einige Nadelbäume über 10m, die Gartenlaube ist Innen mit Schimmel und Schwammbildung befallen. Scheinbar ist zumindest die Verwahrlosung des Gartens und die Höhe der Pflanzen mit Absicht nicht bemängelt worden. Niemand kann 10m hohe Bäume bei einer angeblich durchgeführten Begehung durch Vorstand und Kreisverband übersehen. Hier sollte zum wiederholten Mal der neue Pächter der Müllmann für den Alt-Pächter sein. Daraus ergibt sich, das das Wertermittlungsprotokoll eine Möglichkeit ist die Vorstände zu zwingen (gemäss Gleichbehandlungsgesetz) für Ordnung in den Gartenanlagen zu sorgen und nicht für Alt- und Neupächter unterschiedliche Massstäbe an zu legen.

In dem hier nachgefragten Fall würde ich sagen sollte der Vorstand die Kosten für die Wertermittlung übernehmen, es sei denn der Vorstand hätte über Lehmboden und Autobahnbau vorher informiert bei der Verpachtung an maaboo über den Mangel informiert und schon bei dieser Verpachtung ein Protokoll vorgelegt... Man kann nicht von jedem neuen Pächter verlangen, dass er Satzungen und Gesetze auswendig kennt und  zusätzlich öffentliche Ausschreibungen für Bauvorhaben parat hat. Ein guter Vorstand informiert bei Neuverpachtungen über derartige Mängel und legt dem Neupächter ein aktuelles Wertermittlungsprotokoll vor. Vorstände die dieses nicht tun führen ihre Geschäfte meiner persönlichen Meinung nach schlampig und provozieren damit geradezu solche Auseinandersetzungen wie zwischen Maaboo und dem von ihm benannten Vorstand. Ein Vorstand der bei Neuverpachtung nicht vor Ort und schriftlich informiert setzt sich immer wieder der Möglichkeit des Vorwurfs der Täuschung aus.
Bei vielen Verpachtungen hat man wirklich den Eindruck, dass es nicht um eine ordentliche Übergabe geht sondern Hauptsache darum zu vermieten. An Maaboos stelle würde ich dazu raten, das Protokoll erstellen zu lassen. Sollte dann der Vorstand nicht belegen können, das ihm bei seiner Verpachtung ein eben solches vorgelegt wurde kann er immer noch die Schiedsstelle wegen vorsätzlicher Täuschung einschalten, denn dem Vorstand sollte zum Zeitpunkt der Verpachtung der Parzelle bekannt gewesen sein wie der Boden beschaffen ist. Ein Vorstand der nichts zu verbergen hat informiert seine neuen Pächter umfassend (auch über einen geplanten Autobahnbau).

Jörg

Bei einigen Beiträgen konnte ich mich einfach nur sehr wundern. Es sollte um eine konstruktive Auseinandersetzung mit der Frage und nicht um Beleigungen gehen.
Aus der Praxis kann ich einfach nur sagen, dass die Wertermittlung einer Parzelle bei Abgabe der Parzelle die Regel sein sollte um den nachfolgenden Pächter zu schützen. Leider wird bei langjährigen Pächtern was Satzungen und Gesetze betrifft oftmals ein anderer Massstab angelegt als bei Neulingen.
Zu diesem Thema könnte ich hunderte von Bildern beisteuern.
Ein aktuelles Beispiel:
Es erfolgte die Neuverpachtung einer Parzelle. Die Koniferen haben eine Höhe über 6 m, einige Nadelbäume über 10m, die Gartenlaube ist Innen mit Schimmel und Schwammbildung befallen. Scheinbar ist zumindest die Verwahrlosung des Gartens und die Höhe der Pflanzen mit Absicht nicht bemängelt worden. Niemand kann 10m hohe Bäume bei einer angeblich durchgeführten Begehung durch Vorstand und Kreisverband übersehen. Hier sollte zum wiederholten Mal der neue Pächter der Müllmann für den Alt-Pächter sein. Daraus ergibt sich, das das Wertermittlungsprotokoll eine Möglichkeit ist die Vorstände zu zwingen (gemäss Gleichbehandlungsgesetz) für Ordnung in den Gartenanlagen zu sorgen und nicht für Alt- und Neupächter unterschiedliche Massstäbe an zu legen.

In dem hier nachgefragten Fall würde ich sagen sollte der Vorstand die Kosten für die Wertermittlung übernehmen, es sei denn der Vorstand hätte über Lehmboden und Autobahnbau vorher informiert bei der Verpachtung an maaboo über den Mangel informiert und schon bei dieser Verpachtung ein Protokoll vorgelegt... Man kann nicht von jedem neuen Pächter verlangen, dass er Satzungen und Gesetze auswendig kennt und  zusätzlich öffentliche Ausschreibungen für Bauvorhaben parat hat. Ein guter Vorstand informiert bei Neuverpachtungen über derartige Mängel und legt dem Neupächter ein aktuelles Wertermittlungsprotokoll vor. Vorstände die dieses nicht tun führen ihre Geschäfte meiner persönlichen Meinung nach schlampig und provozieren damit geradezu solche Auseinandersetzungen wie zwischen Maaboo und dem von ihm benannten Vorstand. Ein Vorstand der bei Neuverpachtung nicht vor Ort und schriftlich informiert setzt sich immer wieder der Möglichkeit des Vorwurfs der Täuschung aus.
Bei vielen Verpachtungen hat man wirklich den Eindruck, dass es nicht um eine ordentliche Übergabe geht sondern Hauptsache darum zu vermieten. An Maaboos stelle würde ich dazu raten, das Protokoll erstellen zu lassen. Sollte dann der Vorstand nicht belegen können, das ihm bei seiner Verpachtung ein eben solches vorgelegt wurde kann er immer noch die Schiedsstelle wegen vorsätzlicher Täuschung einschalten, denn dem Vorstand sollte zum Zeitpunkt der Verpachtung der Parzelle bekannt gewesen sein wie der Boden beschaffen ist. Ein Vorstand der nichts zu verbergen hat informiert seine neuen Pächter umfassend (auch über einen geplanten Autobahnbau).

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