Abmahnung

Begonnen von OpaHellmut, 30. April 2019, 04:41:08

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OpaHellmut

Hallo in die Runde!
Ich bin leider hier nicht fündig geworden mit meinen Fragen. Habe schon oft und viel gelesen, mich aber nicht angemeldet. Nun suche ich Hilfe für meine Fragen.
Wer darf im Kleingartenverein eine Abmahnung erteilen und wie ist der korrekte Werdegang bis zur Erstellung/Übergabe der Abmahnung? Wie muss die Abmahnung aussehen?

Danke für die Gedanken und Hinweise!
Steht es irgendwo geschrieben? Dann Danke für den Link.

Spatenpauli

Hallo OpaHellmut,

die Abmahnungen erstellt der Vorstand.
Zum Aussehen der Abmahnung gibt es eigentlich drei Grundregeln.
1. bei säumigen Rechnungen
2. bei nicht Bewirtschaftung der Parzelle
3. bei besonders schwerwiegender Pflichtverletzung. Vereinsschädigendes Verhalten.

Die jeweiligen Punkte müssen in der Abmahnung verständlich klar aufgeführt werden.
Ebenso soll auch die Grundlage des BKleingG angezeigt werden, wie z.B. der § 8.2 fristlose Kündigung.
Auch hier sind die Vorgaben der verschiedenen Bundesländer unterschiedlich.