Muss Parzelle unbedingt geschätzt werden?

Begonnen von maaboo, 18. Juli 2009, 09:04:00

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maaboo

Hallo Jörg,

ich danke dir und wir wissen auch wie es jetzt weitergehen wird.

Wir haben in den nächsten Tagen eine "Begehung" von unsererseit anberaumt und dann soll doch dieser Vorstand mal ein wenig graben....!


Jedenfalls werden wir, wenn es sein sollte, klagen, wenn wir auf diesen Garten sitzen bleiben müssen.

Wo wir wohnen, haben wir schon einen neuen Garten und der Boden - ist "himmlisch"! Endlich können wir anpflanzen und dort müssen wir keine  Gemeinschaftsarbeit erledigen, dafür haben die einen Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt und einen Hausmeister eingestellt und wir zahlen weniger Pacht wie hier, in HB-W.W.

Also, es geht alles, wenn man nicht so verbohrt ist und nur auf sein Recht pocht!

Hans und Viola, das wäre doch einen Überlegung bei euch im Garten wert...??? oder

Wir, alls Neupächter müssen nicht Unmengen von Geld in die Parzelle stecken, nur weil der Vorstand versäumt hat, uns darüber zu informieren und alles fein unter den Tisch kehrt, und Hans, mein Mann und ich wissen was Arbeiten ist, das musst du uns nicht erzählen....

So, hiermit beende ich diese Diskussion und danke allen für Ihre Antworten.


Uwe

Hallo maaboo

Jetzt klinke ich mich hier auch mal kurz ein. Das hört sich ja alles märchenhaft an was deine neue Parzelle betrifft. Ihr braucht keine  Gemeinschaftsarbeit machen, dafür habt ihr ein Hausmeister. Der kostet doch aber sicherlich Geld was auf den Mitgliedsbeitrag aufgeschlagen wird und somit auch die anderen Kosten. Die Pacht kann vieleicht geringer sein aber der Beitag? Ich weiß nicht. Oder seit ihr nicht im Verein organisiert?
Auch wenn ihr in den nächsten Tagen eine Begehung mit den Vorstand habt heißt es noch lange nicht das ihr mit den Thema durch seit. Ich würde ein Anwalt mitnehemen.
Eine Frage hab ich noch und zwar, eure neue Parzelle ist in HB-W.W. Heißt das das der sich in der Hansestadt Bremen befindet?

Gruß Uwe

maaboo

Ja, Uwe, in Bremen

Uwe

Ja und was heißt W.W. vielleicht kann ich dir weiterhelfen. Ich komme auch aus Bremen

maaboo

Hallo Uwe,

inwieweit kannst du uns helfen?

Ich bin selber Bremerin wohne aber jetzt zwischen Bremen und Oldenburg.

Uwe

Hallo maaboo

Bei der Auflösung des alten Garten kann ich weniger helfen weil da ist wahrscheinlich ohne Anwalt nichts zu machen. Dies bezüglich hätte ich da noch eine Frage und, zwar wurde euch der alte Garten vorgestellt oder hab ihr ihn besichtigt und in welchen Verein ist der Garten? Dies brauchst du mir nicht beantworten wenn du nicht möchtest.
Bei euren neuen Garten kann ich euch evtl. Ratschläge geben ob er es Wert ist diesen zu übernehmen. Ich wüßte nicht das es in Bremen ein Klgv gibt wo man keine Gemeinschaftsarbeit machen muss weil sie ein Hausmeister haben. Denn wie gesagt ein Hausmeister und die dazu gehörenden Arbeitskräfte kosten Geld und das wird auf den Mitgliedsbeitrag aufgeschlagen. Die Pacht scheint dann ja günstig zu sein aber der Beitrag ist umso höher. Wenn du jetzt schon den neuen Pachtvertrag unterschrieben hast könntest du von Regen in die Traufe kommen. Auch hier brauchst du nicht antworten wenn du nicht willst.

Gruß Uwe

maaboo

Hallo Uwe,

nein der Garten mit den Hausmeister befindet sich nicht in Bremen und wir haben noch nichts unterschrieben.Die Pacht für den neuen Garten ist weniger wie jetzt in Bremen.

Die Parzelle in Bremen haben wir durch eine Anzeige gelesen und uns damals im Feb. 2004 angeschaut. Graben konnten wir nicht zu der Jahreszeit, weil Boden gefroren war. Die damalige Pächterin hat uns aber zugesichert, das man hier alles einpflanzen konnte. (war gelogen, wie es sich in den Jahren herausstellt!).

Uwe

Hallo maaboo

Wenn der neue Garten sich nicht Bremen befindet kann es sein das ihr Glück habt und es tatsächlich so märchenhaft ist wie du es beschrieben hast. Fragt aber den Vorstand, vor Unterzeichnung des Pachtvertrages, richtig aus. Ihr wißt ja jetzt worauf es ankommt.
Bei der Auflösung des alten Garten kann ich euch nur wenig Hoffnung machen. Ihr habt den Garten besichtig, ihr habt der Altpächterin geglaubt und ihr habt den Boden nicht bearbeitet und zwar so das er bepflanzbar wird. Wie hier schon erwähnt wurde sollte man es mit einen solchen Boden machen. Was die Autobahn anbetrifft: Hier handelt es sich sicherlich um die A281. Das diese gebaut wird hätte der Vorstand erwähnen können, aber nicht müssen. Denn dieser Bau wurde mehrmals über längere Zeit in den Zeitungen und sogar in der Kleingartenzeitung bekannt gegeben. Nehmt euch auf jedenfall Zeugen von eurer Seite bei der anstehenden Begehung mit und schreibt euch Stichpunkte auf was dabei besprochen wurde.

 

Jörg

Hallo Uwe,

ich schätze deine sachkundigen Kommentare.
Ich glaube wir sind uns darin einig, dass es der Anstand geboten hätte den Autobahnbau zu erwähnen. Denn es gibt ja auch zugezogene Kleingärtner, die nicht unbedingt die örtliche Presse verfolgen konnten, weil sie aus einem anderen Bundesland zugezogen sind. Ich bin der Meinung, dass Vorstände die einen konstruktiven Umgang mit ihren Pächtern pflegen wollen und auch langfristig ein friedliches Miteinander anstreben, offen über Mängel berichten sollten, auch wenn es dafür keinen Paragraphen gibt.Was nützt es einem Vorstand, wenn er rechtlich korrekt gehandelt hat und nur ein Minimum an Informationen weitergegeben hat, wenn hinterher das Verhältnis zum Pächter zerrüttet ist. Bei einem solchen Verhalten müssen sich Vorstände dann nicht wundern, wenn sie von den Pächtern keine Unterstützung erfahren. So schafft man es lediglich das sich die Pächter abwenden.

Viele Grüße,
Jörg

Uwe

Hallo Jörg

Es freut mich das du meine Kommentare schätzt. Leider ist es aber so das ein Vorstand auf eine Autobahn hinweisen kann und nicht muß wenn sie in der Presse langfristig mitgeteilt wurde. der Vorstand kann sich auf solche Mitteilungen immerwieder darauf berufen. Als ich 1.Vorsitzender wurde war die Autobahn schon im Bau ich hätte es aber bestimmt an den neuen Pächter weiter gegeben wenn ich es schon vorher wäre. Mein Vorgänger hat seit 1988 immer wieder auf den MV davon erzählt. Ich muß dir auch Recht geben wenn man den Mitglieder ehrlich gegenüber steht und nichts verschweigt. Denn nur so kann ein gutes Verhältnis über lange Zeit Aufrecht erhalten werden.

Gruß Uwe

Witti

Für die Durchführung einer Wertermittlung bei Vertragsende gibt es keine gesetzliche Vorschrift! Einzige Ausnahme ist eine Kündigung durch den Verpächter in den Sonderfällen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 Bundeskleingartengesetz (vgl. § 11 BKleingG). Selbst bei einer "normalen" Kündigung durch den Verpächter wegen ausbleibender Zahlungen oder anderweitiger Pflichtverletzungen des Unterpächters ist eine Wertermittlung nicht vorgeschrieben, bei einer Kündigung durch den Unterpächter schon gar nicht!
Wertermittlungen bei sämtlichen Pächterwechseln sind eine Erfindung sowie eine selbstgeschaffene Aufgabe der Verbände. Für den Verein als Zwischenpächter helfen sie lediglich ein wenig bei der Erfüllung der mit der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit bzw. Nutzung einhergehenden Auflagen. Doch das lässt sich auch ohne verbandseigene Wertermittler erledigen.

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