Wertermittlungsprotokoll

Begonnen von Jörg, 23. Juli 2009, 21:35:00

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Jörg

Hallo Community,
vielleicht könnt ihr bei folgender Frage helfen.
Wie bekommt man einen Vorstand dazu das bei Pächterwechsel Wertermittlungsprotokolle erstellt werden? Finde ich irgendwo einen Passus, der dieses verpflichtend regelt?
Danke,
Jörg

Hans

Hallo Jörg,

das muss in der Schätzungsrichtlinie des jeweiligen Landesverbandes stehen, die allerdings nicht immer öffentlich zugängig ist. Wende Dich mal an den LV.

Hans

Jörg

Hallo Hans,

bei uns steht in $9 des Pachtvertrages, für diese fachgerechte Abschätzung des Gartens in der jeweiligen Fassung des Ladesbundes Schleswig-Holstein sorgt der abgebende Pächter durch die vereinseigene Schätzkommission...
Das Problem ist, das dieses nicht passiert. Dieses führt in der Folge zu einer erheblichen Störung des Gartenfriedens, weil nichts schriftlich fixiert ist. Die Vorpächter verlassen dann den Verein und der Nachpächter hat danach den Ärger. Wie zwingt man den Vorstand zu den im Pachtvertrag geregelten Vorgehen. Welche Sanktionen greifen, wenn der Vorstand in dieser Form die in ihm selbst unterschriebenen Verträge bricht.

Viele Grüße,
Jörg

Uwe

Hallo Jörg

Du rührst ja ganz schön viel rum in euer Verein. Ich bin der Meinung das du in der vereinsinternen Schiedsstelle am falschen Platz bist. Du solltest dich mal um ein Vorstandsposten bemühen. Nun zu deiner Frage zur Verpflichtung einer Wertermittlung durch den Vorstand. Lies mal den §11 des BKleingG. Dieser basiert auf den §539 BGB in Verbindung mit den §581 BGB. So hab ich es jedenfalls aus den Internet verstanden. Die Wertermittlungs oder Schätzrichtlienen kannst du dir bei deinen Verband holen, diese müssen sie dir geben den ein jeder Pächter, Vorstand oder der Fachberater (Schätzer) sollten diese haben. Wir kriegen diese Unterlagen automatisch vom Verband. Wenn ein Pächter diese Richtlinien einsehen möchte kann er es umstandslos bei uns machen. Natürlich mit Erklärung.

Gruß Uwe    

Hans

Hallo Jörg,

Uwe hat es ja bestätigt, wende Dich an den LV.
Was so alles in deutschen Kleingartenvereinen passiert: man glaubt es nicht.
Diesen Vorstand müsst Ihr über den Jordan schicken.

Hans

Jörg

Hallo Uwe und Hans,

der Tipp mit den Paragraphen ist klasse. Habe mir am Freitag erst einmal das Buch:
Bundeskleingartengesetz, von Mainczyk
Textsammlung mit Einführung, 5. Auflage
vom Verlag rehmbau
gekauft.
Mit §11 BKleinG in Kombination mit unseren Pachtverträgen (bei uns regelt das §9 Pachtvertrag) sowie dem AGG, welches dahingehend angeführt werden kann, das bei anderen Pächtern schon Wertermittlungsprotokolle erstellt wurden (laut Aussage eines ehemaligen Mitgliedes der Wertermittlungskomission) scheint (ist) die Rechtslage eindeutig. Vom LV liegt mir das Protokoll zur Wertermittlung vom Landesverband vor. Es stellt sich jetzt nur noch die Frage wie unser Vorstand dazu zu bewegen ist korrekte Wertermittlungen bei jedem Pächterwechsel durch zu führen und die eigene Satzung zu respektieren und diese im Verein durch zu setzen. An eine Durchsetzung des BKleinG in Bezug auf die 24qm zu bebauende erlaubte Fläche ist derzeit überhaupt nicht zu rechnen. Auch der Kreisverband ist diesbezüglich keine Hilfe.
Ich bin von unserem 1. Vorsitzenden gefragt worden ob ich bereit wäre seinen Posten zu übernehmen, da er aus Altersgründen ausscheiden möchte. Ich halte aber erst einmal den Posten des 2. Vorsitzenden für sinnvoller, da ich es begrüßen würde, wenn ein langjähriges Vereinsmitglied, welches die Zusammenhänge und Geschehnisse über die letzten 2 Jahrzehnte kennt und den meisten Vereinsmitgliedern bekannt ist, den Posten des 1. Vorsitzenden übernehmen würde. Ich würde es vorher jedoch für sinnvoll halten, wenn der alte Vorstand seine unerledigten Altlasten ab arbeitet. Einer der Punkte wäre zum Beispiel, das Bäume und Hecken in allen Gärten auf die satzungsmäßigen Höhen zurückgeschnitten werden.
In wieweit unser Landesverband sich der Angelegenheit annehmen wird erschließt sich mir im Moment nicht so ganz. Man versucht mich von dort zumindest mit Unterlagen und Informationen zu unterstützen.
Im Moment sehe ich nur die Möglichkeit meine Schreiben sowohl an den Vorstand und in Kopie an den Kreisverband zu senden um Schaden von den Mitgliedern ab zu wenden. Da die Stadt (Ordnungs-, Grünflächen-, Umweltamt etc.)bei uns den Vereinen schon vor einiger Zeit (lange bevor ich überhaupt im Verein war) Kontrollen angekündigt hat, ist dann zumindest belegbar, dass sowohl Vorstand wie Kreisverband über die Missstände informiert waren und nicht gehandelt haben.

Viele Grüße,
Jörg

Horst

Hallo Nordlicht Jörg;

für zu große ,,Lauben",
die vor dem Inkrafttreten des BKleingG,
d.h. die vor dem Stichtag 01.04.1983 errichtet wurden,
besteht Bestandsschutz.
Siehe BKleingG § 18 (1) und § 3 (2).

Vielleicht kann man einige noch retten.

Deine sonstigen Vorhaben hören sich ganz gut an.

Grüße von
Horst
aus Bayern

Hans

@ Jörg: "1. Vorsitzenden gefragt worden ob ich bereit wäre seinen Posten zu übernehmen, da er aus Altersgründen ausscheiden möchte. Ich halte aber erst einmal den Posten des 2. Vorsitzenden für sinnvoller, da ich es begrüßen würde, wenn ein langjähriges Vereinsmitglied, welches die Zusammenhänge und Geschehnisse über die letzten 2 Jahrzehnte kennt und den meisten Vereinsmitgliedern bekannt ist, den Posten des 1. Vorsitzenden übernehmen würde. Ich würde es vorher jedoch für sinnvoll halten, wenn der alte Vorstand seine unerledigten Altlasten ab arbeitet. Einer der Punkte wäre zum Beispiel, das Bäume und Hecken in allen Gärten auf......."

Lieber Jörg,

Deine Bereitschaft in allen Ehren. Ich bewundere Deinen Mut und die Energie, mit der Du diese Sache angehst.
Aber: auf einen neuen ersten Vorsitzenden, der sowohl das Wissen als auch den Schneid hat, die verfahrene Karre aus dem Dreck zu ziehen, wirst Du wohl lange warten müssen, ebenso darauf, dass der amtsmüde alte Erste die dringendst erforderlichen Maßnahmen noch realisiert. Dazu hat er einfach den Willen und, wie mir scheint, auch die Kraft nicht mehr.
Trau Dich ! Die Sache ist es wert !
Ich habe mich damals 1969, als ich gerade mal 7 Monate im Verein war und der alte Vorstand das Handtuch schmiss, auch getraut und mich in die Sache reingekniet und mir mit meinen Entscheidungen nicht nur Freunde geschaffen. Aber ich habe 40 Jahre durchgehalten, war am Ende auch amtsmüde und habe gut 2 Jahre gebraucht, bis ich durch Überzeugung eine neue Mannschaft zusammen hatte, die nun nach ihrer Wahl gut arbeitet und auch neue Wege geht.

Trau Dich, Jörg! Ich wünsche Dir Erfolg dabei.

Hans

Uwe

Hallo Jörg

Ich gebe Hans 100%tig recht. So wie du deine Kenntnisse und Maßnahmen hier beschreibst ist es nicht schwer den 1.Vorsitz zu übernehmen. Zu deine 5.Auflage des BKleingG kann ich nur sagen, ich habe die 7.Auflage von 1997 des Verlages Rehm. Ich empfehle dir aber noch das Buch Sauter/Scheyer/Waldner "Der eingetragene Verein" 17. Auflage von Verlag C.H.Beck  zu kaufen. Da steht alles wichtige drin was man über Haftbarkeit, Rechte und Pflichten des Vorstandes wissen muß und vieles mehr. Dieses Buch ist ebenfalls ein Muss für Vereinsvorstände. Wie Hans schon gesagt hat, trau dich ran, werde 1.Vorsitzender und setze deine Theorien in Taten um.

Gruß Uwe

lutz

Hallo Jörg,

auch ich kann mich meinen beiden Vorrednern nur anschließen! Menschen wie du gehören in die Vorstände, damit der Mief verschwindet, der immer noch über so manchen Kleingartenvereinen hängt.
Ich denke ebenfalls; Du hast das Zeug dazu!

Und wenn du nach dem GroßAufräumen, das sicherlich erst mal einige Nerven kosten wird, dich darauf beschränkst, das von dir und deinen Hanseln zu fordern, was im BKleinG steht, nicht mehr und nicht weniger, wird\'s ein Job, den du mE vom Liegestuhl aus erledigen kannst.

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

Jörg

Hallo Hans, Uwe und Lutz,

vielen Dank für Euer Vertrauen zu einer eventuellen Tätigkeit meinerseits als 1.Vorsitzender. Derzeit prüfen wir mit mehereren Personen was für ein Team wir aufstellen könnten. Wir haben dazu ca. noch ein halbes Jahr Zeit. Auch einige ältere Mitglieder gehören zu den Unterstützern.
Das benannte Buch werde ich kaufen, danke für den Tip.

Viele Grüße,
Jörg

Jörg

Wir (die Mitglieder der Schiedsstelle) haben ein Plakat erstellt, welches die Mitglieder zum Thema Wertermittlungsprotokoll informiert. Da wir leider keine Schlüssel zu den Vereins-Aushangkästen haben müssen wir uns mit dem derzeitigen Vorstand abstimmen. Hat die Schiedsstelle das Recht auf freien Zugang zu den Aushangkästen des Vereins zur Information der Pächter?
Wie wäre es zu werten, wenn der Vorstand über den Aushang unsererseits diskutieren wollte mit dem Ziel diesen zu verhindern. Wie wäre eine derartige Behinderung der Schiedsstelle rechtlich zu würdigen?

Viele Grüße,
Jörg

Hans

Hallo Jörg,

wir haben auch einen großen Schaukasten in der Anlage - abschließbar, aber der Schlüssel steckt - so dass jeder etwas aushängen kann was ihm wichtig erscheint (Angebot von Jungpflanzen, Tauschangebote, Hinweise und Tipps aus Zeitungen und Zeitschriften). Auch Kritik am Vorstand kann auf diese Weise geübt werden. Einzige Bedingung: Unterschrift mit Name und Gartennummer.
Wir hatten nur 2 Fälle von gehässigen und anonymen Aushängen. Die Person ging ganz schnell ins Netz und wurde vor versammelter Mannschaft zurechtgewiesen.
Fangt damit an, Vertrauen zu wagen ! Lasst den Schlüssel stecken ! Das ist der Anfang einer neuen Leitungsmethode.

Hans

Jörg

Hallo Hans,
die Idee mit dem Schlüssel ist nicht schlecht...
Wie das bei unserem derzeitigen Vorstand durchsetzen kann ist mir noch ein Rätsel... Langsam habe ich den Eindruck der Vorstand geht auf Totalverweigerung... Wir haben mit ein paar Persen das gemacht, was der Vorstand auf der letzten MV verlangt hat, wir versuchen etwas zum positiven zu verändern... und wer nicht mit zieht ist der Vorstand... Der einzige Trost ist, das in einigen Monaten die nächste MV ansteht... Wie es aussieht muss der Vorstand durch das Ordnungsamt gezwungen werden endlich für die Einhaltung des BKleinG zu sorgen...
Viele Grüße,
Jörg

Hans

Hallo Jörg,

ich glaube kaum, dass das Ordnungsamt gewillt und imstande ist, Eurem Vorstand ein bisschen auf die Sprünge zu helfen.
Meines Erachtens hilft da nur eine Anzeige bei der Polizei, da durch die ungesicherten Lauben Straftaten begünstigt werden. Die Polizei kann vom Vorstand verlangen, dass straftatbegünstigende Umstände beseitigt werden.
Bei uns können die Pappnasen nur Knöllchen verteilen.

Hans

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