Obleute zahlen Vereinsgelder aus

Begonnen von Jörg, 07. August 2009, 00:11:00

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Jörg

Hallo Community,
wir habenin unserem Verein folgen Situation.
Bei der Einzahlung der Pacht- und Vereinsgebüren werden zusätzlich 30 Euro für die Gemeinschaftsarbeit eingezahlt. Nach meiner derzeitigen Kenntnis sollen diese 30 Euro multipliziert mit den jeweils von den Obleuten betreuten Kleingärten ausgehändigt werden. Die 30 Euro werden den Pächtern, die Gemeinschaftsarbeit geleistet haben in Bar von den Obleuten ausgezahlt. Nur ein Teil der Pächter leistet aber Gemeinschaftsarbeit.
Ferner hängen zwei Obleute nicht aus wer überhaupt zur Gemeinschaftsarbeit wann aufgefordert wird. Angeblich soll die Aufforderung mündlich an die Pächter ergehen. Ein derartiges Vorgehen ist in keinster Weise dokumentierbar und auch nicht dokumentiert. Fast ein Jahr nach Zahlung der Gelder sind immer noch nicht alle Pächter zur Gemeinschaftsarbeit aufgefordert worden. Auch wird nicht schriftlich einheitlich festgehalten, welche Arbeiten die Pächter dort leisten. Ein in meinen Augen nicht haltbarer Zustand, da es hier um Tausende Euro geht.
Wie wird dieses Thema in euren Vereinen gehandhabt?
Viele Grüße,
Jörg

Kaffi

Hallo
Bei uns läuft das folgendermasen ab.
Ca 14 Tage vorher wird ein Aushang an den Eingangstoren zur Anlage ein Aushang angebracht wann die Gemeinschaftsarbeit ansteht.Wer dann erscheint
wird in einer Liste vermerkt.Am Jahresende werden die geleisteten Std.jeden Einzelnen zusammengezählt.
8 Std.sind Pflicht.Wer sie nicht abgeleistet hat muß zahlen. Die Std. kostet 10 €.Wer keine Zeit hat
an den genannten Terminen teilzunehmen kann auch
in Absprache mit dem Obmanns zwichendurch die Std. ableisten .

Tom

Hallo Jörg!
Bei uns sollen die Gartenfreunde ca. 1 Monat vorher ihre Teilnahme bis zum Arbeitseinsatz zusagen, schriftlich oder mündlich. Das ist für uns wichtig das wir die Einsätze besser koordinieren können.
Natürlich verlangen wir auch Geld für nichtgeleistete Stunden, aber wir setzten die Stundensätze hoch an, in der Hoffnung, das keiner bezahlt und alle mithelfen das Umfeld vom Verein in Ordnung zu halten. Die arbeitenden Gärtner können viele Arbeiten außerhalb von Terminen machen. Sie sollen bloß nachfragen, was zu tun ist, dann können sie die Arbeiten verrichten wie sie es beruflich und zeitlich auf die Reihe bekommen.
Diese Gelder vorher zu kassieren, das ist strafbar. Wende dich an deinen Verband, bitte dort um Klärung. Zur Vollversammlung bitte um Aushänge der Arbeitseinsätze oder geh zur Sprechstunde des Vorstandes und bringe dort dein Problem an.
Viel Erfolg wünsch ich dir

Jörg

Hallo Kaffi und Tom,
vielen Dank für Eure Antwort.
Ich finde es sehr interessant, dass bei Euch am Ende des Jahres die Stunden bzw. die nicht geleisteten Sunden abgerechnet werden. Ich persönlich halte das auch für den besseren Weg. Bei uns suchen sich die Obleute Ersatzpersonen wenn jemand keine Gemeinschaftsarbeit ableisten kann und dann bekommen die Ersatzpersonen das Geld ausgezahlt, welches die anderen eingezahlt haben. Wen die Obleute als Ersatzperson auswählen und wie häufig hat man diesen Ersatztätigkeiten überträgt entscheiden die Obleute eigenmächtig. Welche Arbeiten bei der Gemienschaftsarbeit von Einzelnen ausgeführt wird, darüber wird nicht einheitlich Buch geführt. Weiterhin hängen nicht alle Obleute
Listen aus wer zur Gemeinschaftsarbeit eingeteilt ist. Wo kann ich nachlesen, dass das kassieren von Gebühren im voraus unzulässig / strafbar ist. Unser Kreisverband ist diesbezüglich keine Hilfe.
Viele Grüße,
Jörg

gino

Jörg, m. E. entsteht durch das vorab Kassieren eine Schwarze Kasse und die sind verboten.Was sagt denn die Revisionkommission dazu????? Bei uns wird es ebenso wie bei Kaffi gemacht. Unsere Gartenfreunde wissen, dass sie ihre (8)Stunden, die sie, aus welchen Gründen auch immer, nicht selbst ableisten können, über andere Gartenfreunde erbringen lassen können. Die Bezahlung entzieht sich der Kenntnis des Vorstandes. Oft ist es Freundschaftsdienst. Wir sind ja auch an den Stunden, nicht am Gekd interssiert.  gino

Gerhard

Bei uns werden zum Beispiel ie flichtstunden jedes Jahr neu von der Mitgliederversammlung festgesetzt und beschlossen.

ier der Beschluss für 2009:

Die Mitgliederversammlung möge folgendes beschließen:
Pflichtstunden
Jeder Garteninhaber ist zur Ableistung von 10 ehrenamtlichen Pflichtstunden im Jahr verpflichtet. Langjährige Gärtner (mindestens 5 Jahre), die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind davon befreit. Der Vorstand kann, in begründeten Fällen, Ausnahmen zulassen.
Ersatzleute können gestellt werden.
Als Stundenleistung gelten alle Arbeiten, die zur Pflege, Unterhaltung oder dem Betrieb der Anlage dienen, einschließlich Arbeiten an den Flutgräben, Tätigkeiten als Kassenprüfer oder Wertermittler.
Die Mitglieder des Gesamtvorstandes erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine pauschale Stundengutschrift von 10 Stunden.
Arbeiten, die über das Amt hinausgehen, werden nach Stundenaufwand erfasst.
Das Ersatzgeld für nicht geleistete Stunden beträgt 6,- Euro
Mehrleistungen werden mit 5,- Euro vergütet (Gutschrift)
Arbeitsaufträge werden vom Vorstand erteilt oder sind vor Ausführung beim Vorstand anzumelden. Die Arbeiten werden mit Datum, Uhrzeit und Zweck erfasst. Das Mitglied erhält eine Quittung und am Jahresende eine Aufstellung/Abrechnung.
Der Jahreshauptversammlung ist eine Gesamt-Abrechnung vorzulegen.

Es liegt in der Eigenart unseer Anlage, dass keine Großensätze erforderlich, sonder das ganze Jahr über kleine Arbeitseinheiten nötig sind.

Die Stunden werden mit einem kleinen EXCEL-Proramm erfasst und agerechnet. Die einen machen keine, die anderen dafür mehr Stunden. An Jahresende gleicht sich das aus.
Nach dem Abrechnungsergebnis werden die Stunden jedes Jahr neu festgestzt.
Es ist nicht unser Ziel die Vereinskasse aufzubessern oder Gärtner zu "bestrafen" !
Schauen Sie mal bei uns vorbei.

www.schrebergarten-bebra.de

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth



Tom

Hallo Gerhard!
10,- Euro Aufwandsentschädigung für den Vorstand,oh da könnte ich reich werden und meine Gartenfreunde abzocken. Ich bekomme keine Aufwandsentschädigung für die über 100 Stunden die ich im Verein im Jahr tätig bin. Die Gelder für die Gartenfreunde sollen so gering wie möglich sein, um auch armen Rentnern ihren Garten noch zu gönnen. Ich finde es unverschämt wie manche Vereine ehrenamtliche Tätigkeiten abzocken, und sich ein regelmäßiges Einkommen gönnen. Alles bezahlt von den Gartenfreunden.
Wenn Rentner von Pflichtstunden befreit sind und der Verein überaltert, wer macht dann die Stunden? Bei uns machen die Rentner die Hälfte der Stunden leichte Arbeiten, jeder wie er kann. Bei uns werden die Stunden auch jährlich auf der Vollversammlung festgelegt.

Gerhard

Hallo Tom !
Da hast Du etaws falsch vrstanden. !0 Euro pro Monat sind pauschale Vergütung für Aufwand ( Tel. Sprit usw.) Und das nur für drei Vorstandsmitglieder.
Überalterung? Wir haben 125 Gartenfreunde. Davon sind  10 Gärtner 70 und älter.
Funktioniert bei uns alles bestens!
Unsere Kosten sind recht bescheiden.

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Gedanken sind nicht stets parat, man schreibt auch, wenn man keine hat.
Wilhelm Busch


Gehard

nochmal zu Tom:

Habe nochmal genau nachgelesen was Du geschrieben hast. Was meinst Du mit "Abzocken"?

Vorstandsmitglieder erhalten 10 Stunden fü die Vorstandsarbeit gutgeschrieben! Mehr nicht!
Nur für Arbeiten, die über das Amt hinaus gehen können weitere Stunden geschrieben werden.
(Wenn zum Beispiel der Kassierer einen Baum fällt)

Unse Büro ist jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr besetzt. Die Mitglieder machen davon regen Gebrauch und fragen nach, ob sie Stunden machen können. Die Gesamtzahl der Stunden ist auf 1150 Std begrenzt (125 Gärten, dvon 10 70J = 115 mal 10 Std = 1150)
Also keine Panik!

Die Aufwandsvergütung, auf die ich eingegagen bin, hat einen anderen Hintergrund:
Beschluss 2009:
Aufwandsvergütung für Vorstandsmitglieder
Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Erstattung ihrer Auslagen und Aufwendungen.
Zur Vereinfachung können der Vorsitzende, der Schriftführer, und der Kassierer eine pauschale Aufwandsvergütung von maximal 10.- Euro monatlich erhalten. Über die Zahlung, ob an den Amtsinhaber oder Vertreter entscheidet der Gesamtvorstand nach den Gegebenheiten.

Alle Klarheiten beseitigt ?

Habt Ihr schon mal § 3 Abs. 26a EstG beachtet ?


Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Der Mensch der sieht, dass ist wichtig, nichts ist ganz falsch und nichts ist ganz richtig.
Eugen Roth



Jörg

Moin Gerhard,
ich arbeite mich derzeit erst in die Vereinsmaterie ein.
Bitte erläutere Kurz, den Gedankn der hinter deinem Hinweis zum Einkommenssteuergesetz (§ 3 Abs. 26a EstG) steht, damit auch Laien dieses verstehen. (Obergrenzen für Zahlungen an Pächter, Obleute, Vorstände???)
Vielen Dank,
Jörg

gerhard

Zu § 3 Abs. 26 a EStG in kurzen Worten.

steuerfrei sind Tätigkeien für gemeinnützige Verene bis zu 500 € pro Jahr. Im Net findet man genügend Erläuterungen. Damit sind Gutschriften für Pflichtstundenleicher zu händeln.

Aber aufgepasst!
Zahlungen an Amtsinhaber gefährten die Gemeinnützigkeit wenn nicht ausdrücklich in der Satzung die Möglichkeit erlaubt ist !!!!

Da gilt ab 2007 wenn die Satzung bis Ende 2009 ergänzt wird.

Rückspenden sind ausdrücklich erlaubt !

Schau Dich malt in Net um. Unter "Ehrenamtspauschale" oder auch "§3 Abs 26a EStG"

Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten.
Übe dich auch in den Dingen, an denen du verzweifelst.
(Marc Aurel 121-180)

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