Einladung OFFENE GARTENPFORTE 2009 => Abmahnung

Begonnen von lutz, 18. August 2009, 19:39:00

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lutz

Liebe Freunde hier im Forum,

solltet Ihr am 29. August im wunderschönen Dresden weilen und Lust auf einen Abstecher ins (Kleingarten-)Grüne verspüren, möglicherweise Euch auch nur versichern, ob der Schreiber nur meckert oder ob er auch kleingärtnert, hier die per Abmahnung verbotene und vom Vorstand von den Zäunen neben den Eingangstoren wieder entfernte Einladung auch an Euch (leider nur in Textform):

(TAT-)Ort:
"Bühlauer Waldgärten" e.V.
Nachtflügelweg 25
01324 Dresden

"Offene Gartenpforte 2009 -am 29.August 2009

Liebe Besucher und Gartenfreunde,
haben sie auch schon einmal hier und dort über den Gartenzaum geschaut und sich gefragt: Was wächst denn da?
Und dann war da kein Gärtner da, den man hätte fragen können. Oder der Gärtner hatte so viel zu tun, dass man sich nicht zu fragen getraut.

Mit dieser Aktion möchte ich allen (*) Gelegenheit geben, sich einmal ganz ungezwungen bei mir im Garten umzusehen, Fragen zu stellen und sich mit Gleichgesinnten auszutauschen. Und eventuell mit neuen Ideen, ggf. auch mit einem neuen Kräutlein heim zu gehen.

(Schriftgrad vier Punkte kleiner *) Vorstand ausgenommen

Selbstverständlich sind auch alle anderen Kleingärtner eingeladen, sich an dieser Aktion zu beteiligen. Bitte einfach mit in untenstehende Tabelle eintragen.


(Die Tabelle:)
Gartennummer:336
Gärtner: Fam. W...
Thema: (Fast) Alles hier ist essbar!
Besonderheiten: 5 m Kräuterspirale
weitere leere Tabellenzeilen folgten" Soweit mein Text

Die Einschränkung nach dem (*) -ganz klar- weil; Ich will den Tag gemütlich(!) mit netten(!) freundlichen(!) Menschen meiner Wahl(!) -ich hätte auch meine BÖSE SCHWIEGERMUTTER ausgeladen, doch die ist eine Gute- in meinem 400 qm Klein-Garten verbringen und hatte partout keine Lust auf jene, die bislang so willig, heute ja auch schon wieder, den Stoff für (m)eine Kleingarten-Satire-Serie abgaben.

Ob sich noch wer eingetragen hat? Das konnte ich leider nicht nachsehen denn die Aushänge waren schon nach Stunden entfernt worden. Und; ich erhielt per Einschreiben mit Rückschein Post vom Verein (Originaltext in "-"):

"1. Abmahnung

(...Anrede...)
Ihre Aushänge "Offene Gartenpforte 2009" haben wir entfernt.
Für Hinweise zur Verbesserung der Fachberatung ist der Vorstand und die Fachberatergruppe sowie ihre Leiterin, Gartenfreundin B..., immer offen. Auch gegen ungezwungenen fachlichen Disput hat niemand etwas.
Wir betrachten diese Einladung jedoch als grobes Vereins schädigendes Verhalten, da Sie offensichtlich bestrebt sind, den Frieden in der Kleingartenanlage zu stören.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass entsprechend der Satzung unseres Vereins jedes Mitglied verpflichtete ist
1. alle in der Satzung, der Gartenordnung und im Unterpachtvertrag getroffenen Festlegungen zu erfüllen, die Interessen des Vereins zu wahren und durch persönlichen Beitrag die Arbeitsfähigkeit des Vereins zu sichern.
2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die für deren Erfüllung getroffenen Festlegungen des Vorstandes zu respektieren und durchzusetzen.
Diesen Ansprüchen werden sie nicht gerecht.
Leider entspricht Ihr Handeln nach der Mitgliederversammlung 2008 in keiner Weise den Prinzipien der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme.
Wie Ihnen bekannt, wurde der Vorstand unseres Vereins demokratisch gewählt und ist bestrebt, auf der Grundlage der Satzung und Gartenordnung die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzusetzen.

Bei Wiederholung derartiger Handlungen behalten wir uns rechtliche Schritte vor."

Ich hätte es wissen müssen, habe die Brüder Grimm doch auch gelesen: Die 13. Fee lädt man nicht nicht ein! Nee, das tut man einfach nicht!
Denn wir wissen, was geschieht. Sie kreischt laut auf, stampft mit dem Fuß, wirft sich in den Dreck und trommelt mit den Fäustchen. Und dann, ja dann kommt, was kommen muss. Dann kommt DER FLUCH! Das mit der Spindel klappt nicht mehr (keine Spindeln), Abgabe des Parteibuchs ist auch out! Behilft sie sich nun also wie weiter?
Soweit Grimm.

Hat von den Gartenfreunden hier irgendwer im Einladungstext die "offensichtliche grobe vereinsschädigende" Passage gefunden?
Der Autor suchte leider vergeblich, wenn wir die beschränkte Einladung -die, wie ich denke, sein gutes Recht sein sollte- mal außen vor lassen. Er war allerdings eventuell auch betriebsblind, der tollkühne Autor.

Und welche Handlungen dürfen nicht wiederholt werden? Dürfen keine Leute eingeladen werden? Oder nur nicht per Aushang? Nicht auf Vereins-Grund und -Boden und nicht am Vereinsholz?  Oder darf überhaupt keine öffentliche Einladung ausgesprochen werden, von der der Vorstand per Dekret annimmt, dass diese offensichtlich den Frieden...
Muß ich jetzt also, begründet mit diesem Text hier, das Fürchten lernen und mit den angedrohten rechtlichen Konsequenzen rechnen?
Darüber sollte ich (ggf. mit eurer Hilfe) doch noch mal gründlich nachdenken.

Füllen wir diese Nach-Denkpause mit einem kurzen Blick in die Geschichte:

>> Parteikontrolle für zu kritische Parteimitglieder

Nahmen SED-Mitglieder gegenüber offiziellen Richtlinien kritisch Stellung, wurden sie von der Parteiführung oder anderen Dogmatikern an der Basis konsequent bekämpft, gar wegen \'ideologischer Unreife\' aus der Partei ausgeschlossen. Gleichzeitig kontrollierten Parteikontrollkommissionen permanent alle Aktivitäten, wozu auch das ausgedehnte parteiinterne Berichtswesen diente.<<

Ah ja, ideologische Unreife hieß das dazumal. Klare Ansage! Nicht so wie heute. Diese aufwendigen und umständlichen Umschreibungen: Diesen Anforderungen ...

Wie kam ich bloß drauf?

Zurück zur Gegenwart.

Was tun nun?
Klar, Widerspruch einreichen.
Frist?
Denke, 14 Tage wären angemessen.
Und wie begründen?

Ich kann doch nicht schreiben: Wegen offensichtlicher Blablabla und Tralala lege ich gegen diese Abmahnung Widerspruch ein. Oder?

Ich versuch es mal:

\'Gegendarstellung zu Ihrer Abmahnung vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben mir am ... eine schriftlich eine 1.Abmahnung übermittelt.

Mit dieser Abmahnung bin ich nicht einverstanden, weil ich sie für unberechtigt und unbegründet halte.

Der zugrunde liegende Sachverhalt stellt sich entgegen Ihrer Darstellung anders dar:

Nach meinem Rechtsverständnis ist es mein gutes Recht, Menschen in meinen Kleingarten einzuladen, unabhängig von Ihrer Meinung diesen gegenüber. Ich kann nicht sehen, dass bzw. inwieweit meine Gäste, die ja offenkundig in diesem speziellen Fall weder mir noch ihnen im Vorfeld bekannt sein dürften, den Frieden in der Kleingartenanlage störten.
Den Vorwurf \'Grobes vereinsschädigendes Verhalten\' sehe ich daher als unbegründet und völlig haltlos an.

Ich fordere Sie hiermit höflichst auf, die ausgesprochene Abmahnung förmlich zurück zu nehmen.\'

Was mein ihr?
Zwar nicht formvollendet doch rechtlich okay?
Oder hat noch wer Verbesserungsvorschläge?

Nun, damit schließe ich erst einmal für heute

wie immer mit Grüßen aus Dresden
und;
Vielleicht sieht man sich demnächst.
Ich würde mich freuen!

Lutz

Re(e)Bell

Hallo Lutz,
da auch ich keinen Zusamenhang zwischen den in dem Abmahnschreiben zitierten 1 und 2 einerseits und der von dir gestarteten Aktion "Offene Gartenpforte 2009" sehe und dieser Zusammenhang in dem Brief auch nicht ausdrücklich hergestellt wird würde ich dir empfehlen wie folgt zu antworten:  

"In Ihrem Abmahnschreiben zitieren Sie als Ziffer 1 + 2 Verpflichtungen und behaupten, dass ich diesen Verpflichtungen nicht gerecht werde und daher abgemahnt werden müsse. Ich weise diese Abmahnung zurück.
Obwohl Sie in dem Schreiben auch meine Aktion "Offene Gartenpforte 2009" ansprechen, begründen Sie ihre Vorwürfe damit aber nicht ausdrücklich. Mir ist also völlig unklar, wodurch ich den Verpflichtungen aus den Ziffern 1 + 2 nicht gerecht werden soll. Ich fordere Sie daher auf, Ihre Vorwürfe umgehend zurückzunehmen oder diese   deutlicher mit konkreten Sachverhalten zu begründen.
 
Gleichzeitig bitte ich um Mitteilung, wonach es den Vereinsmitgliedern untersagt sein soll, kleingärtnerische Kenntnisse und Erfahrungen an andere Kleingärtner auf deren Wunsch weiterzugeben, bzw. wonach dieses ausdrücklich den Fachberatern vorbehalten ist.
Ich habe nirgends angekündigt im Namen des Vereins tätig zu sein und habe auch sonst durch nichts einen solchen Eindruck erweckt."
 
 

Hans

Hallo Lutz,

leider kann ich die Gelegenheit, mal Euren Garten (und zumindest ein Teil der Anlage) zu sehen, aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen.
An Deiner Stelle würde ich der Abmahnung widersprechen und: besser als Re(e)Bell das formuliert hat, kann man es wohl kaum machen.
Halt` uns auf dem Laufenden.

Grüße aus Pieschen von Hans

Sven

Hallo Lutz

(...Anrede...)
Ihre Aushänge "Offene Gartenpforte 2009" haben wir entfernt. Warum?

Für Hinweise zur Verbesserung der Fachberatung ist der Vorstand und die Fachberatergruppe sowie ihre Leiterin, Gartenfreundin B..., immer offen. Auch gegen ungezwungenen fachlichen Disput (Warum gleich ein Disput) hat niemand etwas.  Was will dein König Dir damit Sagen? Das ein normales Mitglied seinen Garten nicht für andere Öffnen darf das man keine Fachdiskussionen ohne dem Fachberater durchführen darf. Bei mir ist auch ein Gartenfreund der etwas nicht Alltägliches in seinen Garten hat. Wenn er jetzt Gruppen von 10 Leuten oder Kinder in seinen Garten holt ist das also Vereinsschädigend.

Wir betrachten diese Einladung jedoch als grobes Vereins schädigendes Verhalten, da Sie offensichtlich bestrebt sind, den Frieden in der Kleingartenanlage zu stören. Das heißt wenn ich Besuch in meinen Garten Einlade ist das den Frieden störend und somit Vereinsschädigend.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass entsprechend der Satzung unseres Vereins jedes Mitglied verpflichtete ist
1. alle in der Satzung, der Gartenordnung und im Unterpachtvertrag getroffenen Festlegungen zu erfüllen, die Interessen des Vereins zu wahren und durch persönlichen Beitrag die Arbeitsfähigkeit des Vereins zu sichern.
2. Beschlüsse der Mitgliederversammlung und die für deren Erfüllung getroffenen Festlegungen des Vorstandes zu respektieren und durchzusetzen.
Diesen Ansprüchen werden sie nicht gerecht. Durch was wirst Du dem nicht gerecht?
Weil Du Deinen Garten Öffnest oder weil Du Deinen König nicht persönlich aus guten Grund eingeladen hast

Leider entspricht Ihr Handeln nach der Mitgliederversammlung 2008 in keiner Weise den Prinzipien der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme.
Wie Ihnen bekannt, wurde der Vorstand unseres Vereins demokratisch gewählt und ist bestrebt, auf der Grundlage der Satzung und Gartenordnung die Beschlüsse der Mitgliederversammlung durchzusetzen. Ha Ha Ha Ich lache mich gleich Kaputt, Geht es um echte Beschlüsse der Mitgliederversammlung oder um Beschlüsse die Dein König und sein Gefolge bei Aufwandsentschädigenden Vorstandssitzung ohne die Mitglieder fasst. Dein Vorstand hatte bestimmt beim Diktieren dieses Schreiben ein Spiegel vor seiner Nase.
Bei diesen BLABLABLA  sollte man Widerspruch einlegen und mal fragen gegen was Du Laut Satzung oder Gartenordnung nun Verstoßen hast. Ich sehe es als Öffentlichkeitsarbeit an wen ein Gartenfreund seinen Garten öffnet. Wie viel Abmahnungen hat den Dein König bei soviel Öffentlichkeits- arbeit die Er das ganze Jahr betreibt um Auszeichnungen zu bekommen.

Also Lutz da ich schon immer mal einen Vereinsschädigenden Gartenfreund besuchen wollte werde ich am 29.08.2009 mit meiner Familie Im Garten 336 auftauchen. welche Zeit wäre dir den recht. Meinen Gartenfachberater kann ich leider nicht mitbringen. Hoffentlich bekomme ich keine Abmahnung wenn wir dann Fachsimpeln.

Gruß Sven

lutz

Hallo,

@ Re(e)Bell;
Danke, da reicht ja wirklich schon ein c+p.
Es ist immer wieder schön, mit Profis zu arbeiten.

@ Hans,
vorab gute Besserung! Unabhängig von meiner Aktion bist du auch sonst ein gern gesehener Gast. Eine kurze Info (damit auch wer im Garten ist) über das e-mail-Kontaktformular aus dem Gartenzeitungsforum an Lutz-W vom Elbgärtner, wenn ich da richtig liege...

(Diese Einladung gilt natürlich auch für alle anderen wohlmeinenden Forumsteilnehmer hier.)

Über die Reaktionen auf meinen Widerspruch werde ich natürlich hier wieder "brühwarm" berichten.

Mit Grüßen aus Dresden(-Antonstadt)
und einem Extra-Gruß nach Pieschen

Lutz

lutz

Hallo Sven (und alle)

ich hatte vergessen dass auf meinem Aushang ja auch die Uhrzeit angegeben war.
Dort steht also: von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr.
Ich wollte gegen Mittag eine kleine Verkostung (ein Süppchen mit Knollenziest-chinesisch angehaucht) durchführen. Würde sich also anbieten, wenn ihr interessiert seid.
Soviel heut\' nur in aller Kürze...

Mit Grüßen aus Dresden

Lutz

eckhard

Hallo Lutz, sven u a,
man sieht immer sofort den Splitter im Auge des "Gegners" -
manch einer hört sich selbst gerne reden -

warum wird der Vorstand öffentlich nicht mit eingeladen?  das ist mindestens eine starke provokation - unnötig.

Das Ganze ist somit auch eine geplante Provokation an den Vorstand.
Die hier ausgebreitete Häme ist also voraus einkalkuliert? Der Verdacht liegt nahe.

Mein Rat , um die Aktion zu retten: Den Vorstand höflich auch einladen und sich entschuldigen.

Geht das?

gruß eckhard

gino

eckhard- sehe ich auch so!!
Warum dieser Zusatz- wenn das Verhältnis zum Vorstand so schlecht ist, wäre eh keiner aufgetaucht. Und wenn wer auftaucht, kann es doch nur zur Verbesserung beitragen, das jedoch wäre sehr wünschenswert. ODER nicht gewollt???? gino

lutz

Hallo gino + eckhard,

...wünschenswert schon, allein mir fehlt der Glaube.
Habe ich doch so manches life erlebt, hier auch schon darüber berichtet...
Und mal ehrlich; wenn Euch einer ans Bein pinkelt, ladet ihr den dann noch zu irgendwas ein, entschuldigt euch gar, dass ihr nass geworden?

Lutz

eckhard

Hallo Lutz,
genau darum geht es -
objektiv ist das immer das Problem.
Natürlich fällt das leichter, so zu reden, wenn man nicht involviert ist.
Aber, einer muss anfangen - immer wieder, sonst kommt die menschlichkeit in der Gesellschaft noch mehr unter die Räder.

Ware Grösse ist nie relativ...

Reiche einfach eine Einladung nach, auch um dem Vorstand eine Gelegenheit zu geben, sein Gesicht zu waren.
gruss eckhard

Re(e)Bell

@eckhard & gino.

Vorstand auch einladen ?  Sonst Provokation ?
Sehe ich überhaupt nicht so.
Darf der Vorstand nach euerer Auffassung nicht immer kommen und kontrollieren ?
Wieso fühlt sich der Vorstand ausgeladen ?
Gelten Grundrechte im Verein nicht mehr ?

Für mich zeigen euere Antworten die typisch verfehlte Einstellung mancher Vorstände. Die Mitglieder sind die Untertanen und sollen höchsten für den Vorstand arbeiten, eigene Aktivitäten werden geahndet. Für mich unverständlich, denn als Mitglied ist man nicht entmündigt !!

Wie würde ein solcher Vorstand wohl reagieren, wenn sich ein Mitglied erlaubt seine Meinung in einem Leserbrief zu äußern. Ist auch die Meinungsfreiheit eingeschränkt ?  Wo leben wir denn ?  

Altgärtner

Ich versteh das nicht,
wen ich wann und wozu in meinen Garten oder meine Wohnung
einlade geht weder Vorstand noch Vermieter noch irgendwen
was an, wenn davon keine Störung der öffentlichen (Garten-
oder Haus-) Ordnung ausgeht.
Zeigt diesen großkotzigen Vorstandsheinis (diese Bezeichnung
verdienen sie allemal!) mal ihre Grenzen auf.
Ich habe schon viel von unfähigen Vorständen gelesen und
gehört, aber so etwas ist mir noch nicht untergekommen.
Kein Wunder, wenn das Ansehen unserer Kleingartenbewegung
Schaden nimmt.
A.

gino

Re(e)Bell, lies mal die Einladung von Lutz richtig, da wird der Vorstand ganz eindeutig AUSgeladen.
Er soll ja die Vertreter nicht extra einladen, aber die Art und Weise der Ausladung empfinde ich schon als Provokation.  gino

eckhard

Liebe Gärtner,
wenn es ums Rechthaben geht, ohne Sicht auf was folgt und auf das Wohlbefinden des Einzelnen - dann macht weiter so.
Natürlich muss man so eine Abmahnung nicht unwidersprochen hinnehmen - sie ist ja sowieso wirkungslos, weil ohne Substanz auch unbegründet.

Diese Feststellung höflich formuliert und gleichzeitig eine Einladung für den Vorstand nachreichen - warum ist das nicht möglich?

Man kann eben nicht weiterkommen, wenn man einen groben Klotz mit grobem Keil bearbeitet.
Natürlich hat sich der Vorstand hier verrannt, aber gerade dann muß man seinen Stil in der Kommunikation besonders streng hinterfragen .
Ich betrachte Vorständler von Kleingärtnervereieinen aus eigener Erfahrung auch sehr kritisch.

Aber - sind wir eine Gesellschaft mit christlichen Werten oder nicht!

gruss eckhard

Re(e)Bell

Hallo gino,
sorry hatte ich tatsächlich übersehen.

Aber auch trotzdem.
Darf ein Mitglied sich nicht mit anderen Mitgliedern im Garten treffen ?
Muß der Vorstand immer mit eingeladen werden ?
Ist es sonst eine Provokation ?  
Sind alle Provokationen grundsätzlich verwerflich ?

In der Beantwortung dieser Fragen, zeigt sich der Unterschied in der richtigen "Behandung" der Mitglieder.

@eckhard,
ich würde dir ja zustimmen, aber:
wie ein Vorstand mit seinen Mitgliedern umgeht, so
gehen die Mitglieder mit dem Vorstand um.
Ich verstehe den Vorgang natürlich als Reaktion auf andere "Vorkommnisse".
Ein "vernünftiger" Vorstand sollte darüber hinwegsehen und sich vielmehr selbst hinterfragen, was schieft läuft. Er sollte den ersten Schritt zur Verständigung unternehmen, aber nicht so weiteres Oel ins Feuer gießen.
Auch frage ich mich, warum es hier nur Vorschläge an Lutz gibt, auf den Vorstand zuzugehen (Einladung). Wo bleiben die Vorschläge an solche Vorstände.

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