Komplette Neuwahlen des Vorstands! Rechte/Pflichte

Begonnen von Mandy Wiebold, 20. August 2009, 19:34:00

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Uwe

Hallo Re(e)Bell

Ich glaub jetzt reden wir an einander vorbei. Bei Mandy sind von heute auf morgen Vorstandsmitglieder zurückgetreten. Ich habe gesagt das geht nicht die sind solange bis zur Neuwahl im Amt. Du hast dann behauptet das geht doch. Ich bin nach unserer Satzung, wo der Ratschlag aus "Der eingetragene Verein" verankert ist, ausgegangen und dazu muß ich stehen. Oder hat eine Satzung heute keine Bedeutung mehr?

Re(e)Bell

Hallo Uwe,

du verstehst den Ratschlag nur falsch.
NIEMAND ist gezwungen nach einem Rücktritt noch im Amt zu bleiben. Die Übergangsklausel hat einfach einen anderen Sinn.
Du kann mehr auch hier nachlesen:
http://209.85.129.132/search?q=cache:MmXNN-lZzlUJ:www.lsb-berlin.net/293.0.html+Satzung+Vorstand+bleibt+im+Amt&cd=29&hl=de&ct=clnk&gl=de

Sven

Hallo Re(e)Bell

Die Frage stellt sich hier doch gar nicht die wichtigsten Vorstandsmitglieder sind doch noch im Amt damit ist der Verein rechtlich nach außen abgesichert. Wenn ich mein Amt auf Grund einiger Probleme (Sei es gesundheitlich oder Persönliche Gründe z. B. Umzug wegen Arbeit in eine andere Stadt) niederlege kann man mich doch nicht zwingen den Vorsitzt bis zur Neuwahl weiter auszuüben.  Dort muss dann mein Stellvertreter einspringen. Dreiviertel der Mitglieder von Mandy wollen neue Wahlen weil Sie wahrscheinlich mit dem jetzigen Vorstand nicht einverstanden sind und das geht nun mal nur über die Mitgliederversammlung. Und hier hat Uwe Recht mit dem was er schreibt. Mandy schreibt ja das Drei noch im Amt sind das Sie aber laut Satzung keinen Beschlüsse fassen dürfen. Das ist der erste Schuh Der zweite Schuh ist das der Verein Rechtlich nach außen Vertreten ist. Was auch richtig ist. Der Tritte Schuh ist das die Mitglieder einen Neuen Vorstand wollen. Du solltetst Deine Augen auf das wesentliche richten.

Gruß Sven  

Re(e)Bell

Hallo Sven,

dann lies mal den Beitrag von Uwe heute von 22.57 !!

Im Übrigen wissen wir gar nicht, welche Funktionen die zurückgetretenen Vorstandsmitgleider hatten.
Es ist also offen, ob noch ein vertretungsberechtigtes Vorstandsmitglied im Amt und der Vorstand/Verein noch handlungsfähig ist.
Beschlussfähig ist er weil unvollständig besetzt nicht mehr (siehe oben).

Außerdem: Eine Versammlung mit dem TOP Neuwahl bringt die restl. Vorstandsmitglieder NICHT  aus dem Amt. Dazu wäre ein TOP Abwahl des Vorstandes erforderlich. Solange nur 3 Ämter frei sind, können auch nur 3 nachgewählt werden.

@Mandy
Vielleicht steht auch zum Thema Rücktritt noch was besonderes in der Satzung ? Mindestens wird dort stehen ob die Nachwahl für die volle Amtszeit gilt oder nur für die verbleibende Amtszeit der Vorgänger.

Sven

Hallo Re(e) Bell

Mandy hatte am 20.08. um 20.59 Uhr in Ihren Beitrag alles erklärt.Natürlich kann der alte Vorstand abgwählt werden.Bei einer Neuen Wahl müssen sich die 3 restlichen Vorstandsmitglieder aber wieder mit Aufstellen lassen, und somit müssten Sie ja nicht abgewählt werden. Meiner Meinung nach.Werde mich dazu aber nochmal genau belesen. Wünsch trotzdem eine schöne Nacht

Gruß Sven  

Re(e)Bell

Hallo Sven.
wer vertetungsberechtigt ist und ob allein oder mit anderen Vorstandsmitgliedern steh da nicht.

Natürlich könnten die 3 restl. Vorstandsmitglieder wieder zur Wahl aufstellen lassen, dazu müssen sie aber vorher zurück treten. Dann geht es ohne Abwahl.
Vielleicht haben sie aber genau da Bedenken, ob sie auch wieder gewählt werden.

Uwe

Hallo Sven und Re(e)Bell

Icj glaube wir drei sitzen jetzt in ein Boot und entfernen uns langsam aber sicher von rettenden Ufer. Ich habe Mandy ihr Problem so Verstanden. das will ich jetzt mal in ein Beispiel erklären. Ich bin 1.Vorsitzender bei uns im Verein. Morgen haben wir Vorstandsitzung und da kriegen wir alle uns in die Haare. Zum Schluß sagen ich: "Ich lege jetzt hiermit mein Amt nieder". Ab morgen habe ich keine Verpflichtungen mehr für den Verein. Jetzt meine Frage: Kann ich das machen und was berechtigt mich dazu? In diesen Punkt bin ich mir Unsicher. Denn in unserer gültigen Satzung steht geschrieben "Der Vorstand wird auf unbestimmter Zeit gewählt. Bis zur Neuwahl bleibt dieser im Amt". Wenn ich jetzt aber sage ab morgen komme ich meine Aufgaben nicht mehr nach, dann verstoße ich doch gegen unserer Satzung. Oder sehe ich das falsch.
Ich finde es in Übrigen gut das wir uns gegenseitig kritisieren aber nicht anfangen zu streiten. Ich will auch nicht sagen das ihr beiden in Unrecht seit. Vielleicht schaffen wir es ja zusammen auf ein Nenner zu kommen.

Gruß Uwe    

Re(e)Bell

Hallo Uwe,

meine Antwort steht DEUTLICH in meinen Beiträgen und da bin ich mir 1000% sicher.

Wo steht denn dass man nicht per sofort zurücktreten darf ?

Uwe

Hallo Re(e)Bell

1000% kann keiner sicher sein. Wer das behauptet ist Größenwahnsinnig.  Ich bin jetzt raus aus der Diskusion. Denn eine Frage sollte nicht mit eine Gegenfrage beantwortet werden. Das ist meine Meinung und bringt uns nicht weiter.  

Gruß Uwe

Mandy

Hey Leute,
danke für die vielen Antworten, aber ich glaube ihr versteht nicht genau um was es mir geht.
Mir ist es wichtig zu erfahren, wann und wie ich die Abberufung und die Neuwahlen einläuten kann!
Bei uns haben fast 3/4 der Gartenfreunde unterschrieben das sie für Abberufung und Neuwahlen sind. Nun versucht der übrig gebliebene Vorstand (3 von 6)die Termine herauszuzögern. Heute haben sie in einem Schreiben behauptet das die Bezugnahme von §9 Abs 6 lediglich Vorstandsmitgliedern vorbehalten ist. (Wir hatten und darauf berufen um abzuberufen) Und das das ein Formfehler sei.
Bitte schreibt mir dazu etwas. Ich bin im Moment noch fassungslos!
Danke,
Mandy

bruno

Hey Mandy, offensichtlich will der Vorstand (Rest) nicht freiwillig die bestehenden Probleme lösen. Dazu gibt es vom Prinzip her eine einfache Lösung: Bei vorliegen einer rechtswirksamen Unterschriftenlisten könnt ihr eine gerichtliche Verfügung erwirken mit der Maßgabe eine Mitgliederversammlung einzuberufen, mit der TO der Klärung dieses Problemes, spricht Neuwahl. Diese muß der Vorstand dann einberufen. Beachten müßt ihr dabei den TOP "Neuwahl" und die Einhaltung der Einberufungsfrist. Wichtig ist natürlich, daß ihr dann auch Gartenfreunde habt die im Vorstand arbeiten wollen, sonst wird es ein "Selbsttor".Kandidieren können alle Mitglieder des Vereins, allso auch der bisherige Vorstand.





Re(e)Bell

Hallo Mandy
um den Beitrag von "bruno" etwas zu konkretisieren:

Lies mal § 37 BGB. Danach kann euch das Vereinregister ermächtigen die Versamlung SELBST einzuberufen und auch den Versammlungsleiter zu   bestimmen. Ohr müßt dazu eine Kopie der Unterschriftenliste, eueren antrag mit der Tagesordnung und die Begründigung dort einreichen.
Am Besten ist es wohl wenn du vorher mal mit den zuständigen Rechgtspfleger beim Amtsgericht Rücksprache nimmst.
Und nochmal: wenn die 3 restl. Vorstandsmitglieder sich wehren heißt dass doch sie treten auch NICHT vorher freiwillig zurück, so dass sie im Amt bleiben. Neuwahl genügt daher nicht. Auf der Tagesordnung MUSS daher Abwahl stehen !!

Sven

Hallo Uwe  Hallo Re(e) Bell

Uwe wenn es so in Deiner Satzung steht hast Du Recht und solltest dich dran halten. Das heißt Du kannst nicht so einfach Dein Amt niederlegen. Bei uns gibt es solche Formulierungen in der Satzung nicht. In dem Fall hat Re(e) Bell Recht. Ich kann mein Amt Niederlegen, darf es aber nicht zu so genannten Unzeiten tun (ich glaube wenn der Vorsitzende sein Amt niederlegt kann ich immer von einer Unzeit ausgehen) bin aber wenn ich es mache für alle Schäden die den Verein durch mein Handeln entstehen alleine in der Haftung.  Wenn den Verein ein Schaden entsteht und davon ist auszugehen da bei uns nur der Vorsitzende und der Stellvertreter im Vereinsregister stehen muss ich mir also genau überlegen wie ich vorgehe. Aus diesem Grund würde ich eine Mitgliederversammlung durchführen unter dem Thema Neuwahlen mich nicht mehr aufstellen lassen und somit bin ich raus Ich denke es schickt sich nicht einfach alles hinzuschmeißen. Bei unserem Vorstand gibt es auch hin und wieder Streitigkeiten und mein Stellvertreter möchte immer gleich sein Amt niederlegen. Ich bin dann so das ich als Vorsitzender mich mit im alleine treffe dann versuche ich zu Vermitteln weil ich der Meinung bin kein Mensch ist Fehlerfrei auch ich nicht. Zurzeit hat er Stress (privat) mit der Schriftführerin und möchte das Sie aus dem Vorstand fliegt. Weil Sie aber demokratisch gewählt wurde und es mit Ihrer Aufgabe im Vorstand nichts zu tun hat werde ich Sie nicht auf seinen Wunsch hin rausschmeißen. Ich habe jetzt wegen Ihm im Frühjahr Neuwahlen angesetzt, wo er nicht mehr mit antreten möchte, bis dahin bleibt er aber im Amt Bevor Re(e)Bell mich ausschimpft (Spaß) das ich so nicht vorgehen kann und Ihn gehen lassen muss ,ich habe mich mit den Stellvertreter darauf vorher geeinigt .

Hallo Mandy

Ich denke der Tipp mit den BGB § 37 sollte hier zulangen Was meinst Du mit § 9 Absatz 6, was steht dort geschrieben. Ich finde es nicht in Ordnung das die letzten 3 Mitglieder (auch wenn Sie Sympathien haben) Ihre Ämter einfach Niederlegen, ob ich Sie dann noch mal Wählen würde ist fraglich, weil ich als Mitglied dann immer damit rechnen muss wenn den 3 Irgend etwas nicht passt das sie es wieder tun. Wenn ich Niederlege sollte ich dann auch Charakter beweisen und mich nicht mehr aufstellen lassen. Ihr könnt ja wenn Ihr Nachrücker für die Ämter die Abgewählt werden sollen, das so durchführen. Ich hatte Dir ja im 1 Beitrag alle Paragrafen aus dem BGB geschrieben die wichtig sind. Vielleicht  solltest Du aber mit den 3 Mitgliedern noch mal reden das Sie bis zur Abwahl und Neuwahl im Amt bleiben. Macht meiner Meinung nach einen glaubwürdigeren Eindruck. Wie Ihr eine Abwahl und die Neuwahl durchführen solltet ist ja hier schon Öfters beschrieben wurden. Da dein Vorstand verzögert nach deiner Aussage solltest Du Dir den § 37 Absatz 2 durchlesen.

Ich denke dass ich jetzt dazu genug meiner eigenen Meinung preisgegeben habe und hoffe es können alle damit leben.

Einen schönen Sonntag noch
Gruß Sven

Re(e)Bell

Hallo Sven,
Nochmals AUCH wenn in der Satzung steht: "Der Vorstand bleibt bis zur Neuwahl im Amt" ist das Amt mit einem Rücktritt, einer Abwahl, Austritt aus dem Verein (wenn nur Mitglieder im Vorstand sein dürften) oder dem Tod zu ende !!
Das kann man in jedem gutem Fachkommentar nachlesen.
Es geht nämlich nicht, dass man jemanden zwingen kann ein Amt weiter auszuüben, wenn er das nicht will.

wie schon geschrieben hat der Satzung nur die Bedeutung die Amtszeit zu verlängern, wenn sie durch Ablauf der Zeit endet und die Neuwahl erst verspätet staffindet.

Sven

Hallo Re(e) Bell

Irgendwie reden wir an einander vorbei natürlich kann man sein Amt niederlegen, zu jeden Zeitpunkt. Wenn bei Uwe es aber anders in der Satzung steht die Betonung liegt auf: SOLLTE ER SICH HALTEN. Ansonsten braucht er ja keine Satzung, Wie Uwe es auffasst was dort steht und es darlegt sollten wir Ihn überlassen (da ich dieselben Bücher habe wie Uwe habe ich es auch so Verstanden wie Uwe). Die Satzung ist das A und O eines Vereines und daran sollte man sich gerade als Vorsitzender halten. Ich habe Dir nur erklärt wie ich es machen würde wenn bei mir dieser Fall eintritt, weil ich die Haftung in so einen Fall eben dringend beachten muss. ALSO DA ICH DIE KLAUSEL IN MEINER SATZUNG NICHT HABE KANN ICH ZURÜCKTRETEN WANN ICH WILL, ENSTEHT DEN VEREIN DURCH MEIN HANDELN EIN SCHADEN KANN ER MICH DAFÜR IN DIE HAFTUNG (SCHADENSERSATZ) NEHMEN. Ich hoffe das es so richtig ist, es ist also nichts anderes als wie ich schon einen Betrag vorhehr geschrieben habe.

Gruß Sven

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