Kleingärtnerische Nutzung

Begonnen von Bodo, 12. Oktober 2009, 09:28:00

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Bodo

Berlin
Beetflächen, (ein- und mehrjährige Gemüsepflanzen und Feldfrüchte, Kräuter und Erdbeeren, Sonnenblumen) die mindestens 10 % der Gartenflächen einnehmen müssen, sind flächenmäßig überwiegend als Gemüsebeete zu gestalten.

Bekanntlich liegt außerhalb Berlins der Gemüseanbau im Kleingarten zwischen 0 % und allermeist deutlich unter der für Berlin genannten Fläche.

Mainczyk hat den Flächenanteil für Gemüse nicht festgelegt.

Hat die Festlegung für Berlin vom 11.06.2005 Bedeutung für Kleingärten in der Provinz ?

Viola

Hallo Bodo,

ich verstehe jetzt die Frage nicht.

Für die kleingärtnerische Gemeinnützigkeit heißt es doch( zumindest noch in Berlin)
mindestens 1/3 der Gartenfläche für Obst und Gemüse. Hat die GESAMTE Anlage überwiegend einen Freizeitcharakter, wäre ein deutlich höherer Pachtzins zu zahlen(Freizeitgärten).

Schau bitte mal in Deinen Pachtvertrag oder die Gartenordnung, dort dürfte näheres geregelt sein.

Ich habe keine reinen Gemüsebeete sondern gärtnere in Mischkultur.

Im Übrigen: ein Minesterrialrat a. D. Mainczyk schreibt KOMMENTARE zum Bundeskleingartengesetz, aber letztendlich halt nur Kommentare, an denen sich Gerichte orientieren können aber nicht müssen.

So, jetzt dürfen alle in diesem Forum über mich herfallen, aber das ist meine Meinung.

Mainczyk ist nicht mehr zeitgemäß bei Ausstattung der Laube und in Berlin ist es Pflicht bei Neuvergabe, eine abflusslose Sammellgrube(Fäkalien)
nachzuweisen.  Also brauche ich auch einen Wasseranschluss IN der Laube, weil ich sonst nicht spülen kann.
OK, falsches Thema, aber das bewget mich z. Zt.

Viola

Horst