Bestandsschutz ,auch für Schuppen???

Begonnen von Lili, 15. Oktober 2009, 17:23:00

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Lili

Hallo,ich habe 2005 einen Kleingarten gepachtet und damit eine Laube ,ca.24m2 und einen Schuppen ,ca 6m2.Im Übergabeprotokoll stand,daß die Vorpächterin den Schuppen hätte abreißen müßen.Aber er war die einzige Gelegenheit Gartengeräte zu verstauen,und dort war auch die Pumpe.Bei der Verkaufsverhandlung sicherte mir der Vorsitzende zu,daß der Schuppen stehenbleiben kann.Ich hatte noch nie einen Garten und war in solchen Sachen sehr naiv.Ich babe meine Vorpächterin bezahlt und habe mir nichts dabei gedacht.Die vorpächterin war ja Gartenfachberaterin-wer hat da schon mißtrauen.Jetzt gebe ich den Garten ab ,und soll den Schuppen abreißen!Ich sehe darin keinen Sinn.Ich habe jetzt nachgelesen,daß man den Garten nicht verpachten hätte können,wenn meine Vorpächterin nicht die Auflagen erfüllt hat.Man hat alle Jahre geduldet ,daß der Schuppen unverseht ist-auch war das nie ein Thema bei den zahlreichen Gartenbegehungen.Ich bin der Meinung ,daß "Kleingartenverein" ein fast rechtsfreier Raum ist,wo man nach Lust und Laune machen kann,was man will.Ist man mit dem Vorstand befreundet,dann kann man fast alles machen.Aber wenn man nicht beliebt ist,dann kann man schikanieren,was das Zeug hält....Wer kann mir raten?Was soll ich tun.Soll ich die Spaten in den einen Raum ,auf dem Teppich lagern?In der Hoffnung sachdienliche Hinweise zu erhalten sage ich Tschüß Lili

Pter,Pan

Hallo Lili,
um deine Frage genau beantworten zu können, währe es schön das alter des Schuppen zuerfahren und in welchen Bundesland Du deine Parzelle hast.Erst wenn ich das weiß kann ich Dir vielleicht helfen.

Peter, Pan

Hans

Hallo Lili,

wichtig ist auch noch: gab es für den Schuppen jemals eine schriftliche Baugenehmigung ?

Hans

eckhard

Hallo Lili,
der Schuppen sollte wohl  definitiv weg. Wenn keine alte Baugenehmigung vorliegt, gibt es kein Bestandsschutz. Also muss er bei Gartenabgabe weg.
Wenn der Vorstand dir entgegenkam, den Schuppen während deiner Pachtzeit stehen zu lassen ist das doch was Gutes.
Wenn andere was machen, was nicht erlaubt ist, ist das kein Recht es genau so zu machen. Es zeigt nur ,das der Vorstand Schwächen hat.
Diene Laube mit 24 m²  sollte einen Extraraum für Gartengeräte haben - so machen es fasst alle Gärtner.
gruss eckhard

datt gift Lüht, de beschwert sigg, wenn se wat geschenkt kriegen.

Lili

Hallo,ich finde es nicht entgenkommend,wenn ich den Schuppen nutzen konnte. Es wäre mir lieber gewesen,wenn alles seine Ordnung gehabt hätte.Meine Vorpächterin hat den Schuppen 1966 gebaut,warscheinlich mit Asbest und ohne Baugenemigung,wie auch die Laube,dieser Umstand ist mir bei der Übernahme des Garten nicht mitgeteilt worden!Die Vorpächterin war Gartenfachberaterin und somit im Vorstand.Ich hatte damals überhauptkeine Ahnung von den Gegebebheiten in einem Kleingarten-schön blöd !!Aber wer würde bei Vorsitztendem und Gartenfachberater mißtrauisch werden ?Es gab eine 10-minütige Übergabe ,wo ich allerlei Zettel unterschrieben habe.Aber wenn man keine Ahnung hat ,würde das wohl jeder machen.Erst im nachhinein habe ich gelesen,daß meine Vorpächterin den schuppen abreißen hätte müßen.Oder Geld für den Abriss abgezogen hätte müßen.Die Laube bietet keinen Platz für Gartengeräte und Rasenmäher ect.Ich werde den Schuppen nicht abreißen,ich habe das meinem Nachpächter gelassen,damit er erst mal eine Alternative für seine Sachen suchen kann.Vom Vorstand hat man ihm gesagt,das er einen transportablen schuppen kaufen und hinstellen kann-was ist den das für ein Quatsch-da hätte ja der Schuppen stehen bleiben können.Ich muß dazusagen daß der Garten in Grenznähe ist ,und noch die alten "Kader"das sagen haben.Ganz nach der alten Manier,wenn Du nicht auf uns hörst,dann machen wir dich fertig.Man hat ja noch seine alten Seilschaften,die bis zum Beziksverband reichen.Ich bin schockiert,daß der gesunde Menschenverstand leider im Kleingarten auf der Strecke bleibt.Ich hatte das ganze Gartenjahr mit Willkür und Allmachtsspielen des Vorstandes zu tun.Widerlich...
Freundliche Grüße Lili

Hans

Hallo Lili,

da kann man eigentlich sagen: Du hast Schwein gehabt. Eigentlich müsste der Schuppen weg - egal wer ihn gebaut hat. Aber bei solchen Vollidioten im Vorstand, die noch dazu einen Unterschied zwischen einem gebauten und einem Fertigschuppen machen wollen, hast Du allemal gute Karten.
Hebe Dir alle Dokumente zur Beweissicherung gut auf und nimm Dir am besten einen Anwalt.

Hans

Lili

Hallo Hans,im nachhinein ist klar ersichtlich,daß meine Vorpächterin (die Erbauerin des Schuppens )ihn hätte abreißen müßen,Kann man nicht heute noch von ihr verlangen das zu tun?Ist das ,was sie und der Vorstand vor 5 Jahren mit mit gemacht haben, nicht "arglistige Täuschung" ?Wieso ist diese Frau raus aus dem Geschehen? Am liebsten würde ich den Nachpächtern den Rat geben und den abgebauten Schuppen ihr per Post zu schicken-soll sie doch alles entsorgen,oder die Kosten ihr zu überlassen.Mit freundlichen Grüßen Lili

Hans

Hallo Lili,

durch Deine Vertrauensseligkeit hast Du Dich ins Abseits manövriert. An die Vorpächterin kommst Du jetzt auch nicht mehr ran.
Mach es einfach so:
Teile dem Vorstand mit, dass Du seine Forderung wegen arglistiger Täuschung nicht akzeptierst, und dass er notfalls klagen muss, um seine Forderung durchzusetzen.

Hans

Lili

Hallo Hans,ich fang mal ganz am Anfang an:
1.Schätzprotokoll der Vorpächterin:
Schuppen.Überbauung Abriss,16.06.04

2.Auflagen des Zwischenpächters(Vorpächterin):
Abriss des Schuppens 2 einschl.Bodenplatte
Beräuming von Laube und Schuppen
Die auflagen sind Bestandteil des Schätzprotokolls.Die Neuverpachtung erfolgt erst nach Realisierung d.Auflagen d.Zw.pächters.
Unterschrift d.Bezirksverbandes 27.07.04
3.Unterpachtvertrag :Schuppen taucht dort nicht auf!
Unterschrift:Icke (die doofe Lili)und der Bezirksverband 11.10.04
Ich habe somit formaljuristisch keinen Schuppen gepachtet!Er steht aber noch da !!
Am Sonntag hat ein Vorstandsmitglied gesagt:das (der Schuppen)ist Sondermüll und teuer.Ich kann davon in meinem Pachtvertrag und in meinen sonstigen Unterlagen nichts finden.
So,das sind die Tatsachen.Was würdest Du machen???
Freundliche Grüße Lili

Peter, Pan

Hallo Lili,

Du liegst mit deinem Bestandschutz für den Schuppen richtig wenn du deine Parzelle auf dem ehmaligen Boden der DDR gepachtet hast.Aus deinen Angaben entnehme ich das der Schuppe 1966 erbaut wurden ist und in der DDR -  Rechtssprechung gab es eine eine Verjährungsfrist von 5 Jahren für rechtswidrige errichtete Bauwerke. Da bis 1989 keiner vom Vorstand diesen Schuppen bemängelt hatte und der damaligen Pächterin keine Auflagen erteilt wurden sind für die Beseitigung des Schuppen ist dieser nach den 5 Jahren Verjährungsfrist rechtmäßiges Bauwerk geworden und steht lt. BKleingG § 18 Absatz 1unter Bestandschutz. Dieser Bestandschutz bleibt solange erhalten wie der Schuppen als Baukörper vorhanden ist. Er wird zwar bei einer Wertermittlung nicht mehr berücksichtigt muss aber auch nicht abgerissen werden.
Für weiter Fragen stehe ich Dir gern zur Verfügung.
MfG
Peter, Pan

Hans

 Hallo Lili,

sag dem Vorstand: "Ihr habt`s versaut, seht zu wie Ihr das in Ordnung bringt!"

Hans

Lili

Hallo, ich habe ja schon Einspruch eingelgt beim Beziksverband und er hat meinen Einspruch abgelehnt und mir gesagt,ich solle mir von der Vorpächterin die Kosten holen-gerichtlich.Daß der Verband bei der Umsetzung der Auflagen gegen die Vorpächterin nicht tätig wurde,wird nicht kommentiert.So,wie alle Argumente ,die man anführt ignoriert werden.Das ist scheinbar die Methode alles Unliebsame abzuschütteln.Man antwortet einfach nicht auf die Fragen,die man stellt!!!Stasimethoden verlernt man nicht!
Mit freundlichen Grüßen Lili

Bernd

Hallo Lili

Jetzt wird es aber unsachlich oder Stasi-Methoden haben nichts mit Kleingarten  zu tun.
 Du selber schreibst dass in Deinem Übergabe-Protokoll schon der Abriss des Schuppens vorgegeben war. Der Vorstand hat Dir erlaubt denn Schuppen stehen zu lassen, aber eben nur Dir. (Vielleicht vergisst Du das der schuppen möglicherweise auf deine Bitte hin nicht abgerissen wurde.) Laut Kleingartengesetz ist es so dass eben nur 24 Quadratmeter für die Laube erlaubt sind Nebengebäude sind nicht gestattet. Der Vorstand handelt also laut Gesetz richtig. Bestandschutz ist somit erst mal nicht gegeben. Der Vorstand hat es wahrscheinlich Dir zu liebe damals stehen lassen da du ja selber schreibst es war keine unterstell Möglichkeit für die Geräte vorhanden. Da Du nun Verkaufst muss der Schuppen abgerissen werden, alles andere wäre gegen das Bundeskleingartengesetz. Dass es für dich nicht schön ist kann ich schon verstehen, aber deswegen gleich mit Stasi- Methoden zu argumentieren ist schon sehr weit hergeholt. Du hättest Ihn ja damals abreißen lassen können oder? Dann hättest du das Problem heute nicht!!!

Bernd

Peter,Pan

Hallo Bernd,
deine Beitrag ist gut, aber warum soll nur Lili Fehler gemacht haben und nicht der Stadtverband und erst recht nicht der Vereinsvorstand. Aus meiner Arbeit in einem solchen Stadtverband habe ich selbst erfahren wie schnell man sich über geltendes Recht auf Kosten der abgebenden Pächter hinweg setzt. Lili hat nicht alle unsere Fragen beantwortet und so erlaube ich mir auich nicht eine solche Meinung zu äußern wie Du. Es gibt Gerichtsurteile die anderst entschieden haben.Desweitern kannst Du die zur damaligen Zeit geltende Rechtssprechung ( 1966 ) nicht mit heutigen Gesetzen ausser Kraft setzten. Das verstöße gegen unserer geltenden Verfassung.

MfG
Peter,Pan

Lili

Hallo,ich möchte noch einmal klarstellen,daß bei der Übergabe nicht geagt wurde,daß meine Vorpächterin den Garten hätte abreißen müssen!Das habe ich nach dem Unterschreiben und nach Übergabe der Unterlagen gelesen.Bei meinem Pachtvertrag ist kein Schuppen vorhanden.Und Der damalige Vorsitzende hat mir gesagt"der kann stehenbleiben."Was für mich ja ganz natürlich war.Vom eventuellen Abriss war nie die Rede.Das ist ja das was mich so wütend macht.Ich hatte keine Wahl.Und zu den Stasimethoden:wer hatte vor der Wende einen Kleingarten genau am Mauerstreifen???Auf meinem Garten stehen die Lichtmasten noch und es ist schwer etwas auszusäen,wegen der Unkrautvernichtungmittel.Wie schon mal gesagt ,ich war ein Gartengreenhorn!!
Mit freundlichen Grüßen Lili

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