Immer noch Ärger mit Vorstadt wegen Kündigung

Begonnen von Daniela, 28. Oktober 2009, 12:04:00

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Daniela

Hallo,

ich hatte am 07.08. schon mal mein Problem geschildert und seit dem ist weiter nichts passiert seitens der KGV oder Vorstand. Die Kündigung seitens Vorstand zum 31.10.2009 wurde nicht durchgezogen, es war kein Schätzer da. Heute bekam ich die Einladung zur Jahreshauptversammlung und am 8. stehe ich namentlich beannt mit Abstimmung Ausschluß.
Dürfen die das? Ich habe gehört, das ich namentlich nicht beannt werden darf und auch die Vorgehensweise. werde wohl morgen mal zu meinem Anwalt müßen.

Gruß Daniela

Lili

Hallo, ein Rat von mir:lauf so schnell Du kannst weg.Das die einzige Möglichkeit dem Kleingartenmief zu entgehen.Wenn man jemanden auf dem Kiecker hat,dann hast Du keine Chance zu entkommen.Ich hau ab aus dem halbkriminellen Verein.Denn der Verein bestimmt über Privateigentum,obwohl er nur Grund und Boden verpachten soll.Du hast keine Rechte,sondern nur Pflichen.Also Hände weg !!!Ich hoffe ich hab den Ärger bald hinter mir .Mit freundlichen Grüßen Lili

eckhard

Hallo Daniela,

die dürfen - die kündigung deines Pachtvertrages hat erstmal nichts mit dem Vereinsleben zu tun.

gruu eckhard

Daniela

Mh, waa bedeutet dann Auschluß aus dem Verein? Also kann ich auch weiterhin meine Parzelle behalten und muß nur keinen Vereinsbeitrag mehr zahlen und Arbeitsstunden tätigen? Gegen die Kündigung des Pachtvertrages streiten sich ja die Anwälte.

Gruß Daniela

eckhard

..ja - nur sind die Abgaben und Pflichten mindestens die gleichen, wie bisher.
Es sei denn dein Pachtvertrag koppelt die Pacht an die Mitgliedschaft.

Daniela

Das weiß ich leider nicht genau, unser Pachtvertrag liegt beim Anwalt.
Der Vorstand kann doch aber nicht einfach ohne handfeste Gründe mich einfach ausschließen nur weil der 1.Kassierer ein Problem mit mir hat und mich nun fertig machen will, koste es was es wolle.

dora

hallo Daniela

ein Vereinsausschluss muss begründet werden. Die Ausschlußgründe kannst du aus der Satzung entnehmen. Genau so die Modalitäten.
ob du, falls es zum Ausschluß kommt, den Garten behalten kannst kommt auf den Pachtvertrag an. Du hast doch geschrieben, dass dein Vater auch einen Garten hat. Wenn du deinen Pachtvertrag nicht zu Hnad hast, schau doch mal in seinen.

Gruß dora

Daniela

Hallo,

ja das der Ausschluss begründet sein muß, weiß ich. Nur die Gründe sind an den Haaren herbei gezogen und halterlos.  Zum einm der Entzug der Einzugsermächtigung und dann wegen Beleidigung des Vorstandes, habe ich aber nicht, habe mich lediglich über den 1.Kassierer beim Bezirksverband beschwert und diesen Brief legt dieser Herr als Grund der Beleidigung und als grobe Vereinsschädigung dar.
Ja, ich muß meine Pa mal auf die Füße treten mir den raus zu suchen oder ich schick meinen Mann morgen zum Anwalt.

dora

Wenn in dem Brief nichts beleidigendes steht, kann man ihn auch nicht verwenden. Ansonsten müsst er erst mal beweisen dass du ihn beleidigt hast. Nicht du musst beweisen dass du ihn nicht beleidigt hast !
Es ist sehr schwierig jemanden wegen vereinschädigendem Verhalten auszuschließen. Das sollte eig. jeder Vorstand wissen.


Gruß dora

Daniela

Diese Beschwerde hatte ein Telefongespräch vor sich, in dem er mich angeschrienen, beleidigt und genötigt hat, so habeich es empfunden und auch dieses mit diesen 3Wörter den Bezirksverband geschildert und was er mir so an den Kopf geworfen hat. Dises stellt er als Beleidigung dar und als Vereinsschädigung weil ich mich an 3. damit gewand habe.

dora

lächerlich, was sagt denn dein RT dazu

Daniela

Meinst Du mit RT meinen Anwalt?
Der schüttelt nur den Kopf und hat auf den letzten Brief nicht geantwortet, weil sie sich immer neue Gründe ausdenken ( akkut soll mein Garten verwahrlost sein ). Termin zur habe ich erst nächste Woche, mal hören was er sagt wegen der JHV und dem Ausschluß der dort abgestimmt werden soll.
Ich habe nur Angst, das wir was verpaßen, falsch machen und die Deppen mit Ihrem Außschluß durchkommen. Ich kann mir gut vorstellen, das nämlich gegen mich gestimmt wird mit Mehrheit, die alten dort halten alle zusammen,haben keine eigene Meinung.
Was kann ich denn dagegen tun??

eckhard

... schnell den Vereinsschlichter anrufen und  schriftlich gegenüber dem Vorstand das Bedauern ausdrücken, die zu scharfen Aüßerungen zurücknehmen und Gespächsbereitschaft signalisieren.
(Schadensbegrenzung)

dora

ja ich meinte Rechtsanwalt, hatte mich vertippt.

Wenn sie dich wirklich ausschließen, kannst du ja dagegen klagen. Es ist wirklich schwer jemanden wegen vereinsschädigendem Verhalten auszuschließen. Das wird dir auch dein Anwalt bestätigen.

Daniela

@Eckhard - das mache ich bestimmt nicht, denn ich muß mich für nichts entschuldigen, eigentlich müßte dieser Herr das tun ( er hat meinen Mann als Analphabet beschimpft,uns Eheprobleme unterstellt, mich angeschrienen und beleidigt dafür gibt es Zeugen ),Gesprächsbereit war ich die ganze Zeit

@Dora - was  meinst Du denn mit wirklich schwer?Ich habe davon so gar keine Ahnung..
..so habe die Satzung da, Außschluß bedeutet auch Verlust des Unterpachtvertrages, habe aber festgestellt, das schon ein Formfehler zu meinen Gunsten begangen wurde.Mir hätte der Außschließungsbeschluß vorab zugestellt werden müßen, ich hätte dann 4Wochen zeit gehabt für einen Einspruch und danach hätte die Mitgliederversammlung darüber entschieden.Also werde ich die Streichung des Punktes beantragen bzw. mein Anwalt

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