einhalten von Schätzungsrichtlinien

Begonnen von claudia, 13. November 2009, 21:58:00

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claudia

hallo,
ich würde mich freuen wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet:
wenn die Schätzungsrichtlinien dazu dienen einen Kleingarten entsprechend einer Linie schlechter Zustand-mittel-gut zu bewerten,inwieweit kann dann in der Schätzung noch eine zusätzliche Abwertung wegen des Zustands - nicht gepflegt- in geschätzte Arbeitstundenpreis (Stundelon10€=Summe 900,€)ebenfalls von der eigentlichen Schätzungssumme abgezogen werden? Durch die Möglichkeit der Skala der Bewertung der Schätzungsrichtlinien, ist der Garten schon entsprechend seines Zustandes geschätzt worden und wurde nun nochmals abgewertet.
Gruß Claudia

eckhard

Hallo claudia,
da fehlen aber noch ne Menge Angaben von deiner Seite.
Im Normalfall sucht der abgebende Pächter seinen Nachfolger in Sachen "Wertsachen im Garten".
Natürlich vor allem unter den Nachrückern auf der Liste. Die Schätzung bezieht sich grundsätzlich nur auf Wertermittlung der Sachen im Garten und ist Richtwert.
Dabei  ist es sehr wichtig, das der abgebende P seinen Garten bis zur Übergabe richtig bewirtschaftet.
Wenn  allerdings der Garten einfach liegengelassen wird, keine eigenen Bemühungen in Sachen Nachfolger stattfinden, wirds schwierig.
Was  oft folgt sind Verbürokratisierung durch falsches Vereinsmangement usw , Misstrauen, Streit.

gruss eckhard

bruno