Laubeneinbrüche

Begonnen von Hans, 26. Dezember 2009, 21:38:00

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Hans

Hallo,

bei meiner Inspektionsrunde durch die Anlage habe
ich heute 2 Laubeneinbrüche feststellen müssen -
Fensterscheibe durchgeschlagen, Fenster
aufgehebelt, Laubeninventar durchsucht und alles
verwüstet hinterlassen. Daraufhin die anderen
Gärten vom Weg aus genauer betrachtet, vorerst
keine weiteren Schäden festgestellt und dann, als
ich wieder zu Hause war, die Vereinsvorsitzende
telefonisch informiert. Sie will sich den Schaden
ansehen und die betreffenden Pächter informieren.
Die Polizei zu informieren, sei Sache der
Geschädigten, meint sie.
Wie wird das bei Euch gehandhabt ?

Hans

Eckhard

Hallo Hans, bei Straftaten und Ordnungsverletzungen nur die Polizei schnell oder das Ordnungsamt, dann den Besitzer bei Einbruch, informieren.
Was geht das dem Vereinsvorsitz an?
Welches Recht legitimiert eine Inspektion der Laube durch den Vorsitzenden?

dora

hallo

diese Problem hatten wir auch schon, gerade in den Wintermonaten.
Wenn es meine Laube wäre, würde ich sofort die Polizei rufen, bei fremden Lauben den Besitzer und Vorstand informieren.
Bei uns wurde dann immer die Polizei gerufen und jemand von der Vorstandschaft ist dann mit der Polizei durch die Anlage gegangen und hat nachgesehen wie die restlichen Lauben aussehen.
Da gabs mit den Pächtern nie Schwierigkeiten.

Gruß dora

Karl

Habe leider schon 5 Einbrüche hinter mir.
Ich bin immer von Gartenfreunden oder Vorstand informiert worden
und habe dann die Polizei gerufen oder Polizei war schon vor Ort.
Sind bei uns in der Anlage meistens mehrere Einbrüche zum gleichen
Zeitpunkt.

dora

@Karl

bei uns war es leider auch immer so, dass mehrere Gärten betroffen waren.Deshalb wurde auch immer der Vorstand informiert und die Polizei ist dann mit dem Vorstand zusammen durch die Anlage um den Schadensumfang fest zu stellen.

gino

Gerade Sammelanzeige gestartet: ca 50 Wasserhähne, zum Glück keine Lauben!! gino

Altgärtner

Hallo Eckhard,
@
"Bei Gefahr im Verzug
kann der Kleingarten auch in Abwesenheit des
Pächters ohne vorherige Ankündigung betreten
werden."

Die sofortige Besichtigung des Schadens und die Feststellung evtl. weiterer Einbrüche, die Art und Weise ihrer Ausführung sowie des Zutritts zur Anlage sind erforderlich. Und im Ergebnis kann dann gemeinsam mit den Betroffenen entschieden werden, ob die Hinzuziehung der Polizei erforderlich ist. Das wird dann der Fall sein, wenn einer seine Laube versichert hat.

A

Eckhard

Hallo Altgärtner,
von welcher Gefahr ist bei einen  Einbruch die Rede
wenn der Einbrecher weg ist?
Wenn der E noch da ist, gefährdet sich der neugierige Vorstand nur unnötig selbst.
Um mehr Schaden abzuwenden sollte schleunigst zuerst die Polizei gerufen werden. Alles andere ist nachrangig oder sogar falsch (es werden unnötig Spuren verwischt oder zutrampelt.

gruss eckhard

gino

Eckard, glaubst du wirklich, die Polizei nimmt bei einem simplen Laubeneinbruch Spuren??
Das sind für die peanuts (O-Ton), solange kein Mensch zu Schaden kommt, bekommst du die Tagebuchnr. von der Polizei für die Versicherung (falls benötigt), nach einigen Wochen wird dir dann mitgeteilt, dass die Untersuchung wegen Nichtigkeit eingestellt wird. Wiederholt selbst erlebt. gino

Eckhard

Hallo gino,
also wird die Polizei benötigt. Aber der Vorstand darf nur in den Garten und Laube, wenn es der Pächter wünscht. Auch wenn offensichtlich ein Einbruch stattfand, darf der Vorstand nicht eigenmächtig in die Laube ohne Erlaubnis des Pächters.
gruss eckhard

Karl

Lieber Eckhard?
Die Einbrecher haben die Wasserhähne aufgedreht
und es läuft und läuft.
Ich war unserem 1.Vorsitzenden sehr dankbar
das er bei mir die Hähne geschlossen hat.
Habe dadurch nur 7 m³ Wasserverlust gehabt.
Bei einem Gartenfreund wurde das nicht bemerkt,
er hat jetzt über 100 € für Wasser zu zahlen.

Viola

@ gino,
50 Wasserhähne, sind die bei Euch aus Kupfer? Das ist schon dreist.

@ eckhard,
merkst Du eigentlich noch was?
Vom Betreten der LAUBE war nie die Rede.Aber Du antwortest ja gerne auf Fragen, die nie gestellt wurden.

In den Wintermonaten gehe ich 1mal die Woche raus und sehe nach dem Rechten, die anderen Gartenfreunde auch, wir haben die Tel.Nr. der Nachbarn, greifen aber bei kleineren Sachen auch selber zu (wenn z.B.was wegzufliegen droht oder zu sichern ist). Und dabei ist es mir völlig egal, sollte es auch mal der Vorstand sein, ich habe nichts zu verbergen.

Der Sinn des Kleingartenwesens sollte doch die GEMEINSCHAFT sein, denk mal darüber nach.

Wärst Du mein Nachbar, nach allem was Du hier abgelassen hast, würde ich sagen: tja, Eckhard, scheißegal und dumm gelaufen, ich mach jetzt mal nichts, sonst hab ich sofort `ne Klage am Hals. Das fördert ganz bestimmt Dein Ego aber nicht die Kleingarten-Gemeinschaft.

In diesem Sinne für Euch alle
ein gutes neues Jahr
Viola

Bruno

Hallo Gartenfreunde, es ist immer wieder interessant die Beiträge in der Gänze zu lesen und zu vergleichen. Die besten Ratschläge gibt es in den meißten Fällen von denen die wenigste Ahnung von dem Problem haben. So auch in dieser Runde. Ich bin es aus beruflicher Erfahrung gewonnt vom Allgemeinen zum Speziellen zu handeln.
Wenn darüber gestritten wird, ob eine Gartenparzelle bzw. Laube betreten werden darf, ist Voraussetzung was ich von wo Feststellen kann.Diese Feststellung ist notwendig zur Information an den Pächter - so weit er mir bekannt ist - aber auch an den Vorstand - damit er den Pächter feststellen und informieren kann, aber auch zur Information an die Polizei - damit sie die Tat registrieren kann. Diese Information ist sehr wichtig, damit die Polizei eine Übersicht erhält, wo, was, in welchem Umfang geschehen ist. Bis dahin steht nicht die Täterermittlung im Vordergrund. Nach dieser Übersicht ist die Polizei aber in der Lage Ermittlungen zu konzentrtieren. Im Erfolgsfall ist dies Information aber Voraussetzung für den tatsächlichen Tatumfang des Täters und die Strafzumessung. Aber auch für den Schadenersatz. Es kann nur Schadenersatz erhalten wer Schadengemeldet hat. In nicht wenigen Fällen ermittelt die Polizei Täter, findet Diebesgut u. ä. und wird dies nicht wieder los,da sie keine Geschädigten findet.
So weit meine Erfahrung und Meinung.
Ich wünsche allen Gartenfreunde ein erfolgreiches und gesundes neues Jahr.

gino

Viola,mittlerweile sind es über 100 Hähne, z. T. aus Messing, aber auch Aluguss.
Du sprichst mir, was das Betreten des Gartens angeht, voll aus der Seele.
Bei uns sind auch die Nachbarn daran interessiert, im Umfeld mit nachzusehen. Ich bin froh, dass es das gibt, es ist ein ja ein Verein, d. h., man sollte auch MITeinander umgehen, nicht (besser gar nicht) GEGENeinander. Bei uns werden auch Nachbarn informiert, wenn was ist, und es ist für kaum einen ein Problem, wenn im Winter auch mal der Garten eines anderen betreten wird. Ich schaue fast täglich nach. Unsere außerhalb Wohnenden bzw. Berufstätigen sind froh, wenn jemand bei ihnen mit nachschaut. Nun bin ich auch noch im Vorstand, das hat doch aber nichts mit der Nachbarschaftshilfe zu tun. In meinem Garten bin ich absolut privat und mit den Nachbarn auch.
Schlimm genug, dass einige wenige jeden Spaziergang durch die Anlage mit einem " Na, Gartenbegehung?" kommentieren.
GUTEN RUTSCH wünscht allen Gartenfreunden und
-nichtfreunden gino
 

Hans

@ Gino:
 "mittlerweile sind es über 100 Hähne, z. T. aus Messing,
aber auch Aluguss."

Die wissen eben was Geld bringt.

Bei uns stand es am nächsten Tag fest: 3 Lauben durch
Einschlagen jeweils eines Fensters geknackt, eingestiegen,
alles durchwühlt, offensichtlich nichts gestohlen. In die
Anlage gelangt waren sie, indem sie den Außenzaun
(Maschendraht) durchschnitten hatten. An diesem Ort lagen
auch 3 Weinflaschen herum - von der Sorte, wie sie kein
Weinkenner trinkt. Fazit: ziemlich junge, offensichtlich
betrunkene Täter mit wenig handwerklichen Fähigkeiten.
Die Geschädigten waren alle der Meinung, die Polizei nicht
hinzuziehen zu wollen ("dauert zu lange bis die kommen";
"bringt ja doch nichts"; "ich habe keine Zeit, mich
stundenlang da hinzustellen").
So wie ich diese Pappenheimer kenne! Naja, wenn´s der
Vorstand gemacht hätte! Der macht das aber nicht mehr. Das
ist seine Entscheidung - und die will ich hier nicht
kommentieren.
Was das umgehende Betreten der Gärten (nicht der Lauben!)
anbetrifft, herrscht unter allen Mitgliedern Einigkeit, dass
dies im Interesse der ersten Schadenseinschätzung, der
Begehungsweise und der Feststellung der Einbruchspforte im
Zaun unbedingt erforderlich ist. Auch muss diese
schnellstens verschlossen werden, denn sie wirkt auf Kinder
und Jugendliche einladend - ebenso für solche Zeitgenossen,
die fremdes Eigentum nicht achten.
Wie hier auch richtig geschrieben wurde: in einer
funktionierenden Gemeinschaft, wird die Notwendigkeit
anerkannt als Handlung im ihrem Interesse  und nicht als
Verletzung der Rechte des Einzelnen.
Glücklich der Verein, der sich nicht mit solchen verklemmten
Spinnern herumschlagen muss, die jede Vorstandshandlung mit
dem Ruf nach "ihrem" Anwalt beantworten statt froh zu sein,
dass sich jemand für Gemeinschaftsbelange einsetzt !

Ein frohes Neues Jahr Euch allen wünscht Hans.

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