Grillkamin im Kleingarten

Begonnen von Alex, 28. Januar 2010, 08:28:00

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Alex

Hallo Gartenfreunde,

in unserer Kleingartenanlage stehen noch zwei Grillkamine, die bis zum Pächterwechsel Besitzstand haben. Alle anderen fest verankerten Grillkamine wurden zurück gebaut.

Ein neuer Pächter sah die Grillkamine, fand diese Toll und stellte ohne Rücksprache des Vorstandes  eins auf. Mir bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, als den Rückbau des errichteten Baukörpers zu verlangen. Allerdings fehlt mir die rechtliche Begründung dafür, denn nur weil es in der Vergangenheit so gehandelt wurde, muss es nicht weiter so gehen.

Kennt jemand die Rechtsgrundlage für den Rückbau von fest errichteten Grillkaminen in Kleingartenanlagen und wie handhabt ihr das in eueren Anlagen?

Viele Grüße
Alex

Hans

Hallo Alex,

vor 2 Jahren stand ich als damaliger Vereinsvorsitzender vor dem gleichen Problem.
Ein neuer Gartenfreund fragte an, ob er einen Grillkamin aufstellen könne. Ich fragte nach beim Stadtvorstand, ob ein Grillkamin als Baulichkeit im Sinne der Bauordnung genehmigungsfähig sei.
Die Antwort lautete dergestalt, dass es sich dabei nicht um eine Baulichkeit i.S.d.BO. handle und deshalb Genehmigung nicht  erforderlich sei.
Nun sind alle zufrieden, aber:
Wenn die Grilldüfte den Nachbarn stören, dann kann der Grillende nicht wie früher das Gerät an eine andere Stelle tragen. Ich empfehle also weiterhin die üblichen Standardgrills.

Hans

Alex

Hallo Hans,

vielen Dank für Deine Antwort. Im nächsten Schritt werde ich Kontakt mit dem Stadtverband aufnehmen, da anscheinend aufgrund fehlender gesetzlicher Vorgaben die Verbände hier unterschiedliche Vorgehensweisen entwickelt haben.

Viele Grüße
Alex

Horst

Liebe Freunde;
hier gab es am 23.05.09 das Thema
,,Gemauerte Grillkamine".
Die Vereine/Verbände machen wahrscheinlich
bei der Genehmigung Unterschiede ob gekaufter = im Ganzen transportabler Kamin =
noch kein Baukörper
oder
selbst gemauerter Kamin = nicht transportabel = Baukörper

Damals schrieb ich diesen Beitrag:
Liebe Freunde; es gibt

selbst gemauerte Grillkamine,
also kleinere bis grössere Monstren, die man nicht versetzen kann.
Sie gelten schon als zu genehmigende Bauvorhaben.
Man sollte sie nicht zulassen, da sie oft die tollsten Kombinationen
von Backofen mit herausnehmbarem Grillgitter,
drehbarem Spiess und Verbrennungsstätte sind;

und es gibt
(gemauerte) Grillkamine
aus dem Baumarkt oder Gartencenter,
die allen möglichen Vorschriften entsprechen.
Diese kann man zum   G r i l l e n  zulassen.
Es erübrigen sich Bauvorschriften.
Es ist nur ein geigneter Standplatz zu finden;
so ein Ding ist ja (noch) transportabel und
der Nachfolger übernimmt ihn oder veräussert ihn.

Euer
Horst

Birgit

lasst doch den Leuten das Grillvergnügen. Ich hatte mal gelacht über pfiffige Gartenfreunde. Der Grillkamin sollte laut Verband transportabel sein,*Grill aus Beton sollte weg* Gartenfreund machte Griffe dran* Nachkontrolle= ja jetzt ist er transportabel*. In diesem Sinne erfreut euch an den leckeren Grillgerüchen.

Altgärtner

@ Birgit: "In diesem Sinne erfreut euch an den leckeren
Grillgerüchen."

Aber eben nicht jeder und jederzeit. Wie wärs denn, wenn wir
alle ein wenig mehr an unsere Nachbarn und weniger an uns
dächten ?

A.

Horst

Liebe Freunde;
beim Grillen geht es nicht nur darum ob Baulichkeit oder nicht Baulichkeit,
sondern auch um das was ich in meinem obigen Beitrag vom 30.01. erwähnt habe:
Selbst gemauerte universiell nutzbare Monstren als Backofen und Verbrennungsstätte,
natürlich auch mit Grillgitter und drehbarem Spiess.
Einige haben zuteffend Geruchsbelästigung genannt.
Ich schrieb auch Verbrennungsstätte.
Da wird alles mögliche verbrannt, auch Kunststoffe wie PVC, mit Teer (Corbolineum)
getränktes altes Holz, Dachpappe usw. usw.
Die Dämpfe sind höchst gesundheitsschädlich!

Rechtliche Grundlage für Alex und andere
(nicht für Birgit):
BKleingG § 3 Absatz 1:
,,Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen
bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden".
Kurz: Schutz von Tieren, Pflanzen und Menschen.

Übrigens:
Wir haben so ein Monster nach dem Laubfall unter der Pergola unter Weinreben entdeckt.
Ausgefuchste werden mir sagen einen gekauften Grill kann man auch so ,,nutzen".
Gebt also bitte obacht, besonders auf unsere Übersiedler aus der ehemaligen SU.

Grüße von
Horst


auskenner

Wenn dir die rechtliche Begründung fehlt: Wie kannst du denn den Rückbau verlangen?
Geh doch erstmal davon aus, das alles "normale" erlaubt ist. Normal ist es, das der Mensch Fleisch durch erwärmen (Grillen) genießbar machen muß.
Erst dann sollte man sich über Verbote unterhalten. Z.B. dann, wie in Köln festgelegt, Feuergefahr besteht und deswegen ein Abstand zu einem Wald mindetens 100 Meter betragn muß. Ist dieser Abstand nicht gegeben, kann ein Rückbau verlangt werden.

Alex

Hallo auskenner.

bitte sachlich bleiben.

Gruß
Alex

Alex

Hallo Horst,

das Unterscheidungskriterium nach der Transportfähigkeit, ist ein guter Hinweis von Dir. Auch wenn die Transportfähigkeit in Einzelfällen sehr weit ausgelegt werden muss, hilft es mit zur Entscheidungsfindung.

Im Übrigen sind von unserem Stadtverband nur handelsübliche Grillkamine erlaubt. Aber wir haben auch begabte Osteuropäer, die ohne weiteres in der Lage sind viel schönere Grillkamine zu bauen.

Vielen Dank

Alex

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