Aufwandsentschädigung für den Vorstand im Kleingartenverein!

Begonnen von schildipit, 24. Oktober 2010, 12:15:25

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schildipit

Hallo Gartenfreunde,

in unserem Kleingartenverein plant der Vorstand eine Aufwandsentschädigung von 500,00€ pro Jahr für den 1.Vorsitzenden den 2. Vorsitzenden, Kassierer und Schriftführer. Ist dieses rechtens in einem gemeinnützigen Verein mit 46 Mitgliedern? Woher sollen die 2000,00€ kommen?
Der Vorstand erhebt seit neuestem auch eine Strafgebühr (Aufwandsentschädigung)
von 10,00€ bei Abwesenheit z.B. wenn Gärtner in Urlaub sind für den Einbau oder Ausbau der Wasseruhren. Zusätzlich werden die nicht anwesenden Mitglieder in den Schaukästen mit Gartennummer ausgehangen.
Ich bitte um Eure Meinungen und Erfahrungen.
Viele Grüße
Euer Schildipit


Hans

Hallo,

Die Aufwandsentschädigung ist rechtens, wenn die Satzung dies vorsieht und der Beschluss rechtswirksam durch die Mitgliederversammlung erfolgte.  Finanziert wird sie durch die Mitgliedsbeiträge.
Was die Forderung der 10 € bei Abwesenheit betrifft, so hat auch diese ihre Berechtigung, denn:
der Vorstand organisiert den Ein- und Ausbau, sowie die Überprüfung und Inbetriebnahme der Zähler und des Netzes und gibt den Termin rechtzeitig öffentlich bekannt. Damit hat jeder die Möglichkeit, den Zutritt zum angegebenen Termin zu gewährleisten. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, dann besteht immer noch die Möglichkeit, sich vorher !!! mit dem Vorstand abzusprechen oder einem Nachbarn den Schlüssel zu überlassen.
Ist denn das so schwer ???
Wegen der Schlamperei einiger Vereinsmitglieder ist immer wieder Mehraufwand notwendig, der schliesslich auch finanziert werden muss - aber doch wohl nicht von der Mehrheit der sich diszipliniert verhaltenden Mitglieder, sondern von den Verursachern oder ???
Auch die Veröffentlichung am "schwarzen Brett" kann neben anderen Methoden dazu beitragen, dass sich alle diszipliniert und achtungsvoll gegenüber der Arbeit derjenigen verhalten, die das reibungslose Funktioniereen der Gemeinschaft gewährleisten. Allerdings ist diese Verfahrensweise vielerorts verpönt, weil sich die Betreffenden oft in Ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sehen. Denen ist nur zu raten: Verhaltet Euch so wie es die Gemeinschaft von Euch erwarten darf. Dann bedarf es auch keiner Kritik oder anderer Massnahmen des Vorstandes.


Hans

gino

Hans, du sprichst mir so aus dem Herzen. Wie viele unnnötige Stunden rennt man Leuten hinterher, die einfach nicht vorher den Kontakt suchen können, um Lösungen zu finden!!
Aber wer ist dann der Böse?
Bei uns gibt es im Moment große Probleme mit den Ruhezeiten (12.00 -14.00), da unser Verein sehr stadtnah liegt, sind auch jetzt zu dieser Jahreszeit noch viele Gartenfreunde ganztags da. Es kommt immer wieder zu sehr lautstareken Arbeiten in der Mittagszeit. Wenn da ein Gartenfreund von seinem Nachbarn auf Ruhezeiten hingewiesen wird, wird dieser, nicht etwa der Verursacher beschimpft u. ä. Letztens haben sich sogar 2 Nachbarn deshalb geprügelt. (Erwachsene??, ältere Männer!!)
Gibt es eigentlich eine Möglichkeit, die Art der lärmintensiven Arbeiten im Garten zu regeln? Wir haben einen Hobbydrechsler, der tagelang über Stunden hinweg sägt, dreht, drechselt... Die Nerven der Nachbarn liegen blank.
Meine persönliche Meinung: Gartentypische Geräusche (Rasenmähen, Schreddern, Hecke schneiden...) sind ja meist nur von kurzer Dauer und werden auch gern in Kauf genommen. Aber das Arbeiten mit Trennschleifer zur Schrottgewinnung gehört doch nicht in einen Kleingarten- oder?
Gibt es da rechtliche Möglichkeiten? gino

Hans

Ja, Gino: einen entsprechenden Passus in die Kleingartenordnung
aufnehmen.
Etwa in der Art: "Der Gebrauch lärmverursachender Geräte für die Gartenbearbeitung ( Sägen, Schredder, Pumpen, Gebläse, Rasenmäher, Heckenscheren etc.)ist auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Während der festgelegten Ruhezeiten ist  das Betreiben untersagt."
Also ausarbeiten, der MV vorschlagen, beschließen und fertig.

Viele Grüße von

Hans

vitaminius@gmx.de

Lieber Schildipit,

Vorstände dürfen natürlich alles mögliche planen wobei im konkreten Fall  ein Mitgliederbeschluss notwendig ist. Der Vorstand sollte also seine Aufwände benennen und Gründe dafür finden, weshalb diese nicht nach Aufwand/Beleg abgerechnet werden können.
Ich Selbst bin gesetzlicher Vorstand eines Vereines mit 100 Mitgliedern. Wir arbeiten auf Basis von Kassenbeleg.

* Aufwandsentschädigung "Wasseruhr"
Nun - wir erheben 25€, as fernbeleiben weh tut.

*Zusätzlich werden die nicht anwesenden Mitglieder in den Schaukästen mit Gartennummer ausgehangen.




schildipit

Hallo Gartenfreunde,
leider kann ich erst jetzt antworten. Die Ehrenamtspauschale bis 500,00€ ist richtig wenn die neue Satzung von den Mitgliedern angenommen wird.
Dieses ist in unserem Verein bisher nicht der Fall und soll in der nächsten Jahreshauptversammlung im März2011 diskutiert und beschlossen werden. Wie ich erfahren habe sollten die Mitglieder nicht zu  blauäugig an die Ehrenamtspauschale herangehen. Der Status der Gemeinnützigkeit kann hierdurch auch schnell wieder entzogen werden.
Ich finde Abrechnung nach Belegen die bessere Lösung zumal bei 47 Gärten der
tägliche Aufwand der Vereinsarbeit sich in Grenzen hält. Da die Pauschale über die Mitgliedsbeiträge finanziert werden müsste eine Erhöhung derselben erfolgen. Wie sollen junge Familien mit Kindern dieses noch finanzieren.

Zur Aufwandsentschädigung von 10,00€ für den nachträglichen Einbau von Wasseruhren möchte ich nur erwähnen das Ankündigungen solcher Maßnahmen in den Monaten bis März nicht in die Schaukästen sondern schriftlich an die Mitglieder erfolgen sollte. Viele Mitglieder sind in dieser Zeit nur sporadisch im Garten. Auch das Anprangern im Schaukasten passt nicht mehr in die heutige Zeit. Durch solche Aktionen werden junge Familien nur abgeschreckt. Unsere Gartenvereine sind teilweise überaltert und es kommt kein Nachwuchs mehr.

Die Einhaltung der Ruhezeiten im Garten ist ein heikles Thema und wird in der Satzung geregelt. Viele verwechseln den Garten mit einem Bauhof.
Die Gartenanlagen dienen der Erholung und Freizeitgestaltung.
In unserem Verein Mittagszeit von 13.00H bis 15.00H und Ruhezeit ab 19.00H.
In diesen Zeiten dürfen keine Maschinen eingesetzt werden. Ruhestörende Arbeiten sind zu unterlassen.
Der Vorstand ist für die Einhaltung der Ruhezeiten verantwortlich.

Viele Grüße
Euer schildipit ;)


Gartenmike

Hallo Gartenfreunde.

Mitglieder unseres Vostandes bekommen Aufwandsentschädigung. Z.b. eine Person 900,00 im Jahr. Durch Mitgliederbeschluss(ich fehlte dabei)ist die Zahlung ja rechtens. Meine Frage ist daher: Ist das nicht unangemessen hoch? Was sagt die Rechtsprechung?

Vielen Dank für die Hilfe
Gartenmike

Pirol

Hallo :Gartenmike,Bei uns bekommen Nicht nur Vorstandsmitglieder vom Verein eine Endschädigung,wenn sie einen Auftrag für den Verein erledigt haben,aber 900 Euro ist doch ganz schön überzogen. Wie sind denn eure Beiträge zusammengesetzt ,wenn ihr so spendabel mit euren Finanzen umgehen könnt.Habt ihr Millionäre bei euch drin welche das ganze subvensionieren????????

Gartenmike

Hallo.
Ich finde es ja persöhnlich zu hoch, aber es wurde durch die Mitglieder so beschlossen. Unser Jahresbeitrag liegt bei 84,00€ pro Parzelle. Leider finde ich keine genaue beschreibung was der Gesetzgeber mit "unangemessen hoch" meint.

Pirol

Das hat dann meiner Ansicht nach nichts mehr mit Ehrenamtlicher Arbeit zu tun.Eine Aufwandsendschädigung ist aus meiner Sicht eine im Rahmen der ehrenamtlich Arbeit erbrachte Zusatzleistung die nachvollziehbar abgerechnet wird, wie zum Beispiel gefahrene KM zu erweiterten Versammlungen,die nicht am Heimatort stattfinden,oder Vereinsdelegierungen zu außerhalb durchgeführten Veranstaltungen,auf jedenfall muss es bei Nachfrage eines Vereinsmitgliedes glaubhaft nachvollziehbar sein.Am besten du fragst bei der nächsten M-V konkret nach und verlangst eine detallierte Auskunft und stellst mal eine Relationsrechnung auf, die Aufwandsendschädigung im Verhältnis und Verträglichkeit zur ehrenamtlichen Arbeit und euren finanziellen Bedingungen darstellt und verlangt vom Vorstand eine klare Antwort.Denn hier sieht es aus,als wenn der Vorstand alle Mitglieder über den Nuckel gezogen hat,um einen eigenen Vorteil zu haben.So wie ich das immer wieder erlebe wenn ich zu Versammlungen ausserhalb fahre,bezahlt schon der Gastgeber eine Km Pauschale.Dann kassiert der Teilnehmer aus euren Verein doppelt und das finde ich unfähr.Ein Beispiel ich bin Fischereiaufseher(Ehrenamtlich,ohne Endlohnung)bekomme für meine Kontrollfahrten, die ich mit mein Auto durchführe KM Geld nach abgerechneten km und eine Aufwandsendschädigung für Essen.Weil ich Diabetiker bin,das ist eine Sonderreglung vom Landrat angeordnet.Aber wie gesagt erst nach Abrechnung,ich muss immer  in Vorkasse gehen.

Burchard

Zitat von: Gartenmike am 15. Oktober 2011, 20:09:24
Ich finde es ja persöhnlich zu hoch, aber es wurde durch die Mitglieder so beschlossen. Unser Jahresbeitrag liegt bei 84,00€ pro Parzelle. Leider finde ich keine genaue beschreibung was der Gesetzgeber mit "unangemessen hoch" meint.

Hallo Gartenmike,

im ersten Moment finde ich € 900,-- auch sehr hoch - aber auch der Jahresbeitrag von € 84,-- nicht von Pappe.
Aber über wie viele Parzellen reden wir - bei 50 Gärten ist der Aufwand für den Vorstand noch überschaubar  bei 1000 sieht das ganz anders aus. Das ist schon echte "Arbeit" und dann geht da eine Menge Freizeit drauf.

Und man darf eines nicht vergessen - ihr als Mitglieder habt diese Beträge beschlossen also musste der  Vorstand gute Argumente gehabt haben (und immer noch haben) oder kein anderer wollte den Job "billiger" machen.

Gartenmike

Hallo!
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Wir reden hier über 57 Parzellen. Leider sind nur 4 Gartenfreunde gegen die unserer Meinung zu hohe Entschädigung. Dadurch wurden und werden wir immer bei Abstimmungen Überstimmt. Gut so geht halt die Demokratie. Doch wenn dann die Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt aberkannt wird ist das geschrei groß. Die Steuernachforderung die kommen könnte kann dann bis 10 Jahre zurückgehen (wenn ich mich nicht irre). man findet ja vieles im Internet aber leider keine Definition über "zu hohe Aufwandsentschädigung". Wenn ich eine Möglichkeit finden könnte wäre uns schon geholfen.
Gartenmike

Pirol

Hallo Gartenmike:ich frag mal bei unsere Geschäftsführer vom Regiona1verband und Landesverband nach,wird aber ein bischen dauern ,weil ich zur Kur fahre,vielleicht hast du dann schon eine bfriedigne Antwort

Gartenmike

Hallo!
Kann Warten. Nächste Mitgliederversammlung ist ja erst im nächsten Jahr. Vorbereitung ist alles. Danke.
Gartenmike

Burchard

Hallo Gartenmike,

hier ein interessanter Link:

http://www.akademie.de/arbeit-leben/verein-gruenden-verwalten/tipps/vereine/vielseitige-ehrenamtspauschale.html


wichtig da auch der Hinweis über sie Satzungsformulierung - wie fast immer lohnt sich ein Blick in die eigene Satzung

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