Fristgerechte Kündigung weil nur ein Nutzungsvertrag?

Begonnen von Parzelle 46, 18. Januar 2011, 21:16:50

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Parzelle 46

Mein KGV Vorstand hat es bis zum Dezember letzten Jahres nicht geschafft mir einen Pachtvertrag auszustellen. Im Dezember habe ich dann den "Nutzungsvertrag" fristgerecht zum 31.03.2011 gekündigt, da ich aus gesundheitlichen Gründen (Schwerer Rückenwirbelschaden)nicht weiter dem Garten nutzen kann!
Der Vorstand weigert sich jetzt diese Kündigung anzunehmen, trotz das ich bereist einen Nachpächter für den Garten habe!
Dürfen die das!?

P46

Wiederstandszwerg

Hallo Parzelle 46,
ein Nutzungsvertrag ist gleichbedeutend einem Pachtvertrag.
Pachtverträge in Kleingärten können immer nur bis 6 Monate zum  Ende des Gartenjahrs, sprich zum 30.November gekündigt werden.( Kündigen bis 30.05)
Den von Dir vorgestellten Nachpächter muß der Vorstand nicht akzeptieren,
wenn er nicht den Anforderungen entspricht, die an ein neues Vereinsmitglied gestellt werden

Grüße
Regina

ullich

Hallo Parzelle 46,
"Mein KGV Vorstand hat es bis zum Dezember letzten Jahres nicht geschafft mir einen Pachtvertrag auszustellen."
Also hast du keinen!
"Im Dezember habe ich dann den "Nutzungsvertrag" fristgerecht zum 31.03.2011 gekündigt,"
Wenn du keinen hast, kannst du keinen kündigen!

mfg Ullich

Wiederstandszwerg

Guten Morgen,

Wenn auch dieser " Nutzungsvertrag" nicht in schriftlicher Form vorgelegen hat,wovon ich eigentlich ausgegangen bin, hat Gartenfreund Ullich recht.

Eine Nutzungsüberlassung ohne einen Vertrag in irgendeiner Form wäre schon recht ungewöhnlich.

Grüße
Regina

Pirol

Einen Nutzungsvertrag in der Art wie hier beschrieben ist gibt es auch garnicht laut Bundes kleingartengesetz.Es gibt nur Pachtverträge,also wäre der alte Pächter noch rechtmäßiger Pächter mit gültigen Pachtvertrag.Dieser Sogenannte Nutzungsvertrag ist eine Illegale Einigung zwischen 2 Interessenten mehr nicht,Da hat mal wieder der Vorstand den Kopf in den Sand gesteckt gehabt.Es soll in einigen Ländern solche Zwischennutzungen Geben,ich glaube auch in Brandenburg,(da muss ich mich schlau machen)Das soll so aussehen.Ein Pächter will eine Weltreise machen,über einen längeren Zeitraum.1-2 Jahre.Den Garten will er aber behalten,um ihn nach der Rückkehr weiter zu bewirtschaften,so soll er für den Zeitraum einen Nutzer benennen ,der in seiner Abwesenheit den Garten bewirtschaftet.sowas soll wohl schon mal vereinbart gewesen sein.Ich kenne das aber nur vom hörensagen

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