Öfen/Kamine im Kleingarten ?

Begonnen von Hermi, 26. Januar 2011, 11:56:41

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Hermi

Hallo zusammen, wir haben in unserer Anlage jetzt das problem, das der Bezirksschornsteinfegermeister uns angeschrieben und besucht hat, das Öfen/Kamine, offene Feuerstellen in den Lauben laut Kleingartengesetz verboten sind.
Wir haben einige Gartenfreunde die Öfen in Ihrer Laube haben, diese will der Schornsteinfeger stillegen, also verbieten.
Es dürfen nur Gasöfen betrieben werden.
Dies wird zur Folge haben, das wir dadurch einige Parzellen Kündigungen bekommen werden.
Gasöfen halte ich für viel gefähjrlicher, wie wir kürzlich mehrmals in der Zeitung lesen mußten, da sind einige Gasflaschen explodiert, Lauben abgebrannt und Todesopfer waren zu beklagen.
Habt Ihr auch solche Erfahrungen gemacht?
Was sagt der Bundesverband dazu?

utzl

Hallo,
welches Bundesland betrifft es?

Hermi

wir sind in NRW, aber das Bundeskleingartengesetz was der Schornsteinfeger zitiert, gilt doch bundesweit

theo

Hallo Hermi,

Deine Frage hat mich interessiert und ich hab mich mal in unserer Anlage umgehört. Meine Antwort wird Dich frustrieren, aber Du willst ja Erfahrungsaustausch.
In unserer Anlage gibt es 5 ältere gemauerte Lauben, die einen Schornstein haben.Das Bauamt hat sie damals dem Grunde nach genehmigt. Als dann der Schornsteinfeger kam, haben 3 Gartenfreunde ihren Schornstein stillgelegt, um die Schornsteinfegerkosten zu sparen.
Zu den zweien, die ihre Öfen regelmäßig benutzen, kommt der Schornsteinfeger einmal jährlich, um den Schornstein zu reinigen.
Diese beiden heben die Gebührenbelege penibel auf, und zwar aus folgendem Grund :
Wenn der Schornstein nicht regelmäßig gereinigt wird, bildet sich im Laufe der Jahre eine brennbare Schicht (Öle, Harze etc) im Schornstein. Wenn diese Schicht anfängt zu brennen, kann es passieren, daß die Laube abfackelt.
Die Versicherung würde dann von grober Fahrlässigkeit ausgehen und die Leistung verweigern.

Alle anderen Lauben werden elektrisch oder mit Gasöfen beheizt. Ich selbst heize problemlos mit einem Gasofen.
Ein Markenprodukt kostet ohne Flasche ca. 80,-€. Von diesen Billigprodukten für 20,-€ würde ich rein gefühlsmäßig abraten.
Zu den Unfällen:
Wenn ich einen undichten Gasofen (poröse Schläuche/nicht festgezogenen Verbindungen) - möglichst noch im Keller - betreibe, brauche ich mich über eine Explosion nicht zu wundern.

Gruß
Theo 

ullich

Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet.
vG Ullich

ullich

Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet, nicht gefunden.
vG Ullich

Hermi

Zitat von: ullich am 07. Februar 2011, 13:03:59
Hallo Gartenfreunde,
ich habe in das BKleinG geschaut. Da habe ich einen Passus, der Kohle/Holz-Öfen, Kamine oder offene Feuerstellen direkt verbietet, nicht gefunden.
vG Ullich

ja das ist doch das Problem, da werden in nächster Zeit viele Anlagen Probleme mit dem Schornsteinfeger bekommen.
Wie kann man das verhindern/ändern?

ullich

Hallo zusammen,

wenn der der Bezirksschornsteinfegermeister bahuptet, das Öfen/Kamine, offene Feuerstellen in den Lauben laut Kleingartengesetz verboten sind, müsste man erst mal nachfragen, welches "Kleingartengesetz" er meint.
Wenn er das BKG meint, begibt er sich auf "Glatteis".
§ 3 BKG:
"Sie (die Laube) darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."
Daraus leiten die Kommunen vieles weitere ab.
Z.B: Es gibt Gartenordnungen (GO), die offene Feuerstellen in der Laube untersagen.
Und da haben wir erstmal "schlechte Karten".

Hermi

den Passus mit den Öfen habe ich auch nicht im BKG gefunden, aber was meinst Du mit "welches Kleingartengesetz" ? gibt es denn mehrere?
Ich denke wir haben nur eines, natürlich haben Vereine oder auch Orte weitergehende Gartenordnungen.
Da steht aber bei uns nichts von Öfen drin.

ullich

Hallo Hermi,
das Wort "Kleingartengesetz" hast du am 26.1.2011 benutzt.
Und ich kann mich nur auf deine Worte beziehen.
Für uns Kleingärtner gilt (neben anderen Gesetzen) das BKG.
Und da gibt es keine direkte Aussage bezüglich Öfen in den Gartenlaube.
Da aber die Kommunen das Recht haben, eigene GO zu erlassen, können sie darin aber weitergehende Regeln festlegen.
Deswegen musst du in DEINE GO hineinschauen.
vG Ullich

moinwerner

Hallo zusammen,
um das mal klar zu stellen,
Das BKleinGaG sagt, dass die Laube nicht zu Wohnzwecken geeignet sein darf. Was das im Einzelnen bedeutet, wird in der Rechtssprechung festgelegt. Das gilt dann grundsätzlich als Richtschnur für Alle. Hier: keine Wasseranschluss IN der Laube, kein Stromanschluss IN der Laube und keine Feuerstelle/Ofen mit  Schornstein. Gasöfen mit Aussenwandanschluss sind ausgenommen. Nachzulesen in den Urteilen der Gerichte und Verlautbarungen  des BDG. Etwas Mühe beim Finden ist schon nötig.
Die GO (Gartenordnung) ist Teil eines jeden Pachtvertrages ist dem Bundesgesetz untergeordnet.

viel Spass im Garten

Burchard

Hallo,

kannst Du die Aussage auch belegen?

Welche Rechtssprechung - Urteil / Aktenzeichen?

Im BKleingG steht "..  nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein."

Also ist ein vorübergehendes Wohnen (Wochenden - Urlaub) doch ausdrücklich erlaubt. Strom- Wasser- und Kanalanschluß ist nicht durch das Gesetzt verboten.

In Aachen wurden in den letzten Jahren mehrere Gärten mit kompletter Ausstattung (Strom-, Wasser und Kanalanschluß) durch die Vertreter des Stadtverbands bewertet und an den Nachfolger übergeben worden - ohne jegliche Beanstandung.
Da unser Vorsitzender vom SV auch im Vorstand vom Landesverband Rheinland ist, sollten die eingesetzten Wertermittler wohl bestens über die "Rechtslage" informiert sein!

Sowiel also zu deiner Klarstellung.

Gruß
Burchard



Hermi

Zitat von: ullich am 10. Februar 2011, 07:10:55
Hallo Hermi,
das Wort "Kleingartengesetz" hast du am 26.1.2011 benutzt.
Deswegen musst du in DEINE GO hineinschauen.
vG Ullich
in unserer GO steht davon nichts drin, die Gemeinde hat kein besondere GO erlassen.
Kann man nicht so argumentieren, das man den Ofen benötigt um die Laube zu schützen und auch um darin befindliche Pflanzen über den Winter zu bringen und zu erhalten

Burchard

Hallo,

ein Ofen ist doch nicht das Problem, die Brandgefahr durch die offen Feuerstellen ist doch eher das Problem. Nimmt Gas-, Petroleum- oder Elektro-Öfen

ullich

Hallo,
wenn es bei euch keine GO gibt, die näheres dazu aussagt, gilt (u.a.) das BKG.
Und dann habt ihr ein Problem.
Als Pflanzen- und Laubenschutz? Willst du Tag und Nacht "Brandwache" schieben?
Und das trifft auch für Gas-, Petroleum- oder Elektro-Öfen zu. Und bei Elektroöfen wird es auch noch sündhaft teuer.
vG Ullich

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