Pflichtstunden für Alte und Kranke

Begonnen von Simdra, 04. April 2011, 13:33:19

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Simdra

Hallo!
Bei uns steht die JHV an und dort soll beschlossen werden, dass die Altersgrenze (70 Jahre) bei den Pflichtstunden aufgehoben werden soll.
Die Pflichtstunden durften bisher aber auch nicht von Dritten oder Familie übernommen werden. Selbst Gartennachbarn dürfen die Pflichtstunden nicht für andere "Gärten" übernehmen. Jetzt frag ich mich natürlich, ob das überhaupt rechtens sein kann??? Ein alter oder kranker Mensch kann doch nicht dazu gezwungenen werden, die Pflichtstunden zu bezahlen, weil er die Arbeit körperlich nicht erledigen kann...und ich meine dabei nicht, dass die Leute es im Rücken haben, sondern es geht hier um Menschen, die gerade Chemotherapie bekommen oder auf Sauerstoffgeräte angewiesen sind...der Garten ist ihr Zuhause und das Geld ist knapp...da muss es doch irgendwo etwas geben, dass man da helfen kann! In den Gärten selber helfen Angehörige...aber bei den Pflichtstunden dürfen sie das aus versicherungstechnischen Gründen nicht. Man kann aber doch niemanden, der körperlich nicht in der Lage ist, zu den Pflichtstunden bzw. zur Zahlung zwingen... das gibt es ja nicht mal bei der Stadt, Land oder Bund, dass man für etwas zahlen muss, weil man es nicht kann.... für Nichtleistung wegen Nichtkönnen kann dich da niemand belangen...das kann doch in einem Verein nicht anders sein. Wer weiß Rat?