Fristgerechte Kündigung weil nur ein Nutzungsvertrag?

Begonnen von Parzelle 46, 18. Januar 2011, 21:16:50

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Parzelle 46

Mein KGV Vorstand hat es bis zum Dezember letzten Jahres nicht geschafft mir einen Pachtvertrag auszustellen. Im Dezember habe ich dann den "Nutzungsvertrag" fristgerecht zum 31.03.2011 gekündigt, da ich aus gesundheitlichen Gründen (Schwerer Rückenwirbelschaden)nicht weiter dem Garten nutzen kann!
Der Vorstand weigert sich jetzt diese Kündigung anzunehmen, trotz das ich bereist einen Nachpächter für den Garten habe!
Dürfen die das!?

P46

Wiederstandszwerg

Hallo Parzelle 46,
ein Nutzungsvertrag ist gleichbedeutend einem Pachtvertrag.
Pachtverträge in Kleingärten können immer nur bis 6 Monate zum  Ende des Gartenjahrs, sprich zum 30.November gekündigt werden.( Kündigen bis 30.05)
Den