Gehöre ich zu einer Kleingartenanlage?

Begonnen von Thomas, 19. August 2011, 11:44:02

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Thomas

Hallo, wir haben einen Garten von der Bahnlandwirtschaft gepachtet, die hat das das Grundstück von unserer Stadt gepachtet. Jetzt hat die Stadt festgestellt das auf unserem Grundstück eine Laube steht und es dafür keine Baugenehmigung gibt und hat  deshalb den Pachtvertrag mit der Bahnlandwirtschaft gekündigt. Wir sind Mitglied in dem Verein Bahnlandwirtschaft und wir werden zu Jhv eingeladen, das Problem ist das dort wo wir unseren Garten haben nur 3 Gärten sind von der Bahn, der Rest dieses Unterbezirks sind ca. 1km entfernt. Dort ist ein richtige Kleingartenanlage nach Bundeskleingartengesetz. Können wir uns zu der Kleingartenanlage dazu rechnen oder ist die Entfernung zu groß? Wenn wir rechtlich dazu gehören würden, bräuchten wir halt keine Baugenehmigung. Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall oder hat etwas über so einen Fall gelesen, vielleicht Gerichtsurteile, eine Anwaltsmeinung? Irgendwie müssen wir der Stadt klar machen das wir zu einer Kleingartenanlage gehören, sonst ist der Garten weg.Hoffentlich kann jmd helfen. Lg

Pirol

Thomas;Sofort hin zu den Verein,und Nachfragen,es kann ja sein das die drei Gärten schon dazu gehören,das wäre gut,wenn nicht Fragen ob sie eure drei Gärten im Verein mit aufnehmen und sie dadurch 3 Mitglieder dazugewinnen,Aber auch mit dem Verein wo ihr drin seid sprechen,ob es eine Clausel gibt.Auch der Abriss der Laube ist zweifelhaft.In vielen Ländern und deren Kreisen können Lauben und Garagen bis 25qm ohne Baugenehmigung aufgestellt werden,Ist zwar Rennerei und Aufwand aber das kann man von hier nicht beurteilen.Ich wünsche viel Erfolg Dieter

YETI

@ Thomas:
Der Name sagt schon alles: "Hauptverband der Bahn-Landwirtschaft e.V."

Ich würd hier schnellstens nachschauen http://www.blw-aktuell.de

Die müßten ja im jeweiligen Bezirk wissen, wer zuständig ist. Dort dann weiterbohren, was genau in der Kündigung steht. Nicht alles ist Rechtens!

Zitat der BLW:
ZitatWir über uns
Als einstmals größter Grundeigentümer war die Deutsche Bundesbahn und sind jetzt die Deutsche Bahn AG und das Bundeseisenbahnvermögen als deren Nachfolgeorganisationen im Besitz vieler Flächen, die sie selbst nicht benötigen, die sich aber nicht oder nur schlecht für andere Zwecke eignen. So sind wir durch entsprechende vertragliche Regelungen in der Lage, Grundstücke zur überwiegend kleingärtnerischen Nutzung an Interessierte zu verpachten. Wie sich das gehört, haben sich hierzu richtige Kleingartenkolonien gebildet, die als kleine "Vereine im Verein" die ganze erforderliche Verwaltung bis hin zur Gartenvergabe in ehrenamtlicher Arbeit regeln.

Der fett gedruckte Satz im Zitat sollte Euch weitestgehend vor Willkür schützen.

Die Frage ist nur, wann wurde die Laube in welcher Grösse gebaut? Aber auch das lässt sich herausfinden. Wenn sie <24m² ist und der Verein das abgesegnet hat, siehts eigentlich gut aus.

Wenn dann für Euch drei immer noch was "faul" ist, mal eine Rechtsberatung aufsuchen, vielleicht kann ja auch die BLW helfen.

Enzio

Hallo Thomas,

meines Erachtens ist besonders wichtig zu wissen, ob eure Fläche im Baubauungsplan der Stadt  als Kleingartenanlage ausgewiesen ist.  Ist das der Fall, dann unterliegt ihr einem besonderen Schutz und der Vorstand müsste das geregelt bekommen.

Andernfalls könnte es sich um Grabenland handeln und dann dürft ihr bei strenger Auslegung des Gesetzes kein Gebäude errichten.  Aber auch hier kommt es auf den einzelnen Fall an.

Viel Glück

Enzio

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