Abmahnung nach unangemeldeter Gartenbegehung

Begonnen von Wildkraut, 27. September 2011, 11:14:30

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Wildkraut

Hallo alle zusammen

Wir haben ein Problem und als ich das bei google eingab, bin ich auf eurer Seite gelandet. Jetzt hoffe ich, das jemand aus dem Forum vielleicht Rat weiß.
Ich habe mich schon quer gelesen und es gab auch ähnliche Probleme, aber leider nicht unseres oder besser zum Glück für die Beteildigten.
Hoffentlich kann ich alles relativ knapp darstellen.

Wir haben unseren Garten diesen Monat genau seit sieben Jahren, in all den Jahren gab es keine Gartenbegehnungen.
Im August gab es dann eine, wir und auch andere Gartenfreunde wußten nichts davon.
Völlig unvorbereitet kam dann per Post eine 1.Abmahnung mit Androhung einer ordentlichen Kündigung gemäß §9 des BKG.
Da unser Garten "erhebliche Bewirtschaftunsmängel" aufweist bekamen wir eine Vierwöchige Frist auferlegt in der wir das zu beseitigen haben. Aufgeführt wurden 3 Punkte die wir erledigen müssen.
(Ein Punkt davon war erledigt an dem Wochenende bevor am Dienstag dann der Brief kam)
Ich will gar nicht sagen, das der Grund des Briefes falsch ist, aufgrund gesundheitlicher Probleme blieb leider einiges liegen und war keine böse Absicht.
Uns erscheint einfach nur eine Abmahnung falsch.
Wir waren an dem Tag nicht anwesend, wir wären dort gewesen, hätten wir davon gewußt.
Niemand vom Vorstand, die ja auch Gartenfreunde sind, hat auch nur ein Wort gesagt, da wurde kein persönliches Gespräch gesucht, was ich sehr schade finde.
Wir möchten nicht das diese Abmahnung so im Raum stehen bleibt, wollen aber auch nicht beim Verband anrufen, um keinen Staub aufzuwirbeln.
Es hat ja sieben Jahre alles funktioniert.
Dann wechselte der Vorstand und als der Vorsitzende sich mit seiner Vertretung "nicht mehr einig" wurde und die Vertretung mehr zu sagen haben wollte als der Vorsitzende hat, legte der sein Amt sehr überrraschend und sofort nieder. Das passierte kurz nach der Gartenbegehung.
Jetzt ist die Vertretung die neue vorübergehende Vorsitzende.
Warum ich das schreibe? Weil mein Mann sie auf den Brief ansprach und sie sagte, da seie alles auf dem Mist des Ex-Vorsitzenden gewachsen und sie wollte den Brief noch verhindert haben, aber nachdem er weg war mußte sie ihn doch abschicken?? Keiner ist also für irgendwas verantwortlich.

Wir sind sehr traurig über diese Entwicklung und wissen nicht was wir jetzt tun sollen. Selbstverständlich sind wir dabei die Mängel zu beseitigen, aber sollen wir auch auf die Abmahnung reagieren?

Vielen Dank für´s lesen, ich weiß, ist viiiiel Info.

Viele Grüße vom Wildkraut


Peter, Pan

Hallo Wildkraut,

wie Du selber hier schreibst sind die in der Abmahnung aufgeführten Mängel ja Tatsache und somit ist die Abmahnung gerechtfertigt.Wenn Du in einer Mietwohnung wohnst und gegen den Mietsvertrag verstößt bekommst Du auch eine Abmahnung mit Androhung der Kündigung, also Sie die Abmahnung nicht zuernst.
Wenn alle Auflagen erfüllt hast aus der Abmahnung ist diese gegenstandslos.
Wenn Du gesundheitliche Probleme hast und dadurch mit der Bewirtschaftung deiner Parzelle nicht nachkommst wäre der erste Weg zum Vorstand gewesen und dort zu besprechen wie man dieses Problem lösen kann und nicht im nachhinein wenn das Kind im Brunnen gefallen ist.
Also gegen die Abmahnung würde ich nichts tun und diese auf sich beruhen lassen und dafür zusorgen das sowas nicht wieder Eintritt. Sollte dies Dir schwerfallen aus gesundheitlichen Problemen würde ich mich Rat suchend an den Vereinsvorstand wenden und gemeinsam eine Lösung für dein Problem zu finden. Es wird bestimmt nicht ganz einfach, aber wo ein Wille ist , ist auch ein Weg.

Mit freundlichen Grüßen

Peter,Pan

Wildkraut

Hallo Peter,Pan

Danke für deine Antwort.
Unsere gesundheitliche Verfassung tut beim Vorstand nichts zur Sache. Eingeweihte wissen Bescheid.Das paßt dann auch schon so.
Unser Problem ist, das nicht mit uns geredet wurde. Wir wollen keinen Mitleidsbonus.
Einfach nur das "der Vorstand" der noch am Freitag mit mir am Zaun sprach, wie toll das Wetter doch sei und was für ein Glück wir doch nun im Herbst hätten,mich angesprochen hätte.
Oder das "der Vorstand" wir reden hier immernoch von ein und derselben Person, die am nächsten Tag, am Samstag mit meinem Mann am Grüncontainer stand und mit ihm plauderte, nichts sagte.
Ihm, den sie oft genug sieht.
Da war der Brief seit 5 Tagen geschrieben!
Das enttäuscht uns, denn wir sind nicht nur Parzellenmieter mit einer Gartennummer, die Pacht , Strom und Wasser zahlen und JEDE Pflichtarbeit bei Wind und Wetter mitmachen (wie leider nicht jeder), sondern Menschen die Spaß am Garten hatten.
Das ist der Punkt der uns verletzt, den wir nicht verstehen.
Einfach reden, damit kann man mehr erreichen als einem in einem Brief Paragraphen um die Ohren zu hauen.
Denn mit knapp 50 Gärten sind wir nicht so viele Leute, als das man alles anonym per Post regeln müßte.

Aber ich danke Dir für deinen Hilfeversuch.

Mit freundlichen Grüßen,
Wildkraut


Peter, Pan

Hallo Wildkraut,
Du hast ja recht mit dem Reden miteinander, aber wenn es Ernst wird muß man alles Schriftlich machen und das hat dein Vorstand gemacht. Wie soll dein Vorstand nachweisen dem Zwischenpächter, das er die Vereinsmitglieder auf Mißstände hingewiesen hat in ihren Parzellen und dies geht nur schriftlich.
Auch wenn der Vorstand mit Dir geredet hätte über die Mängel auf deiner Parzelle, hätte er keinen Nachweis dafür gehabt und dafür war die Mahnung gedacht als Nachweis.Denn wenn Du nicht reagiert hättest auf die Mahnung wäre es zur Kündigung des Pachtvertrages gekommen und dort sind schriftliche Beweisstücke immer besser als mündliche.
Sie das nicht so eng, es gibt Sachverhalten die an gewissen Verhaltensregeln gebunden sind und diese müssen schriftlich geregelt werden, da geht es nicht anderst.
Ich wünsche Dir trotzdem noch viel Spaß in deinem Garten.

Mit freundlichen Grüßen

Peter, Pan

moinwerner

Hallo,
also geht es nur um die fehlende Höflichkeit?
Oder ist der eine oder andere "Mangel" wie so oft eine unerlaubte Einmischung des Vorstandes in die Nutzung der Mietsache? Auf diesem Gebiet wird sehr oft von den Vorständen übertrieben. Wenn eine Nutzung viele Jahre ok war, wirds auch für den Vorstand eng. Alles was nicht konkret im KleinGa Gesetz oder im Pachtvertrag bei Abschluss unterschrieben wurde gilt nicht.

viel Spass im Garten

Murmelchen

Hallo wildkraut,

Ich gebe Dir da schon recht.
Bei uns in der Anlage finden auch Gartenbegehungen ohne Ankündigung statt.
Aber wenn bei uns ein Garten nicht in Ordnung ist,der sonst immer okay war,dann reden wir erst mal mit dem Gartenbesitzer.Um eben den Grund zu erfahren,wie es eben bei Euch der Fall ist.

Finde ich von Euren Vorstand nicht in Ordnung,wie es da von Statten geht.
Aber wünsch Euch weiterhin viel Spaß,in Eurem Garten.

Gruß Murmelchen

peter

Es wäre sehr nett wenn die Pächter sich bei Krankheit oder längerer Abwesenheit
beim Vorstand einmal melden würden. Das würde alles etwas vereinfachen.
Ich denke jeder Vorstand hätte dann Verständnis wenn der Garten dann nicht
in so einem guten Zustand wäre.
Gruß aus K.   ::)

Pirol

Ich war ja leider 3 Wochen im Krankenhaus,aber was ich hier lese spottet aller Beschreibung.Ich glaube Peter Pan,du hast mal angedeutet du wärest im Vorstand,es ist graulich deine Version zu lesen Horror hoch3.Wie Wildkraut geschrieben hat.7 Jahre gar nichts,dann solche Farce der Begehung und dann eine  unzureichende Abmahnung.Lese dir bitte die Vorgaben für eine Abmahnung durch,aber da wird schon deine Selbstherrlichkeit einbrechen.Der ganze Vorstand hat 7 Jahre lang versagt,aber nicht nur der Vorstand sondern der ganze Verein .Auch Wildkraut!!7 Jahre M-V jedes Jahr.Ist einer mal aufgestanden und hat gesagt was faul im Staate ist.Nein alle haben gesessen und gewartet,Jeder war zufrieden vor sich hinwurschteln zu können,ohne das ihn einer anspricht.Der Alte hat hingeschmissen,warum??????????Die Neue versucht irgend was zu retten was?????? Das sie den falschen Weg gegangen ist ist auch klar !!!Wer aber steht ihr hilfreich zur Seite in dem Scherbenhaufen den der alte hinterlassen hat,um den Weg in die richtige Bahn zu bringen oder so ungefähr bis zur nächsten Wahl.Wildkraut gehe hin biete deine Hilfe an,Sprich auch noch Andere an aber wehklage nicht,nur weil du aus deiner Bequemlichkeit gerissen worden bist
Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach,Das Forum ist meiner Meinung nach keine Amme das bei WEH WEHchen dann Pusten tut und Pflästerchen auflegt weil Einer in seiner Eitelkeit gekrängt ist

Burchard

Hallo Pirol,

ich möchte nicht näher auf deinen Beitrag eingehen.Aber zu folgender Aussage hätte ich geren weitere Anaben_


"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"

Auf welches Gesetz beziehst Du dich? Mir siend keien dieser Fristen bzw. Vorraussetzungen ekannt. kann es sich hier um Vorschriften einzelner Regionalverbände handeln?

Peter, Pan

Hallo Pirol,

ich werde nicht auf deinen Beitrag näher eingehen, dies sollen die Lessr selber für sich enscheiden.
Was mich nur wieder bei Dir beeindruckt, das Du hier mit Rechtsverweisen arbeitest und uns aber die Rechtsquellen dafür nicht mit angibst. Woher soll ein Leihe diese Rechtsverweise finden.
Es wäre nett uns dieses mit anzugeben, den im BGB Abschnitt Miete Pacht haben ich von diesen Regelung nicht gehört und gelesen oder ist diese Regelung von deinem Regionalverband aufgestellt worden??.

Mit freundlichen Gruß
Peter, Pan

Pirol

Peter Pan:Lern erst mal die einfachsten Worte richtig schreiben,nur ein kleiner Hinweis zum denken beim schreiben.Ich mach auch Fehler.Weiter!!!Wenn ich 7 Jahre in einen Verein bin und Interesse an den Verein habe /Vereinsarbeit USW habe ich mir schon aus eigenen Interesse gewisse Vereinsspeziefische Literatur zugelegt,wie Kleingartengesetz/BGB/Eingetragene Vereine USW,oder ich bin ein 0/8/15 Mitglied der sich nur die Sonne auf den brennen lässt,nach  dem Motto lass mal die anderen machen, Hauptsache ich hab meine Ruhe.Peter du willst mir doch nicht erzählen,das einer, der 7 Jahre Mitglied ist, sich noch als Leie betiteln kann.Wenn ich als Mitglied an einer ordnungs gemäßen Arbeit meines Vereins/Vorstand interessiert bin mach ich das schon von alleine um als Mitglied ein Wörtchen mitreden zu können.

Pirol

Hallo Burchard: Im Prinzip hast du recht,Ich hab auch nicht auf jede Frage eine Antwort oder ein gesetzliche Regel bei der Hand.Aber wenn ich Antworten haben möchte, beschaff ich sie mir.So hat sich im Laufe der Jahre schon eine Ganze Menge einschlägige Literatur angesammelt,bis weit zurück in die DDR Zeit,wo ich nun ja gewohnt habe.Speziell Fischerei/Angelei/Schwimmsport.Ich habe sogar Duden, Meiers Lexikon und Anderes Datiert um 1876/1890 ich hab nicht alles im Kopf, weil ein Teil wie Kochbücher von CA.1839 und andere bei meinen Kindern und Enkelkindern rumtreiben.Aber zu dein Problem,jeder Gartenfreund bekommt bei der Aufnahme im Verein die Vereinssatzung/Statut/ Rahmengartenordnung/ und alles was zum Vereinsleben gehört ausgehändigt.Wenn ich mir noch das Kleingartengesetz/Eingetragene Vereine/ BGB beschaffe, habe ich im Prinziep die Grundlagen zusammen.Es gibt noch jede Menge andere Literatur mit Kommentaren usw.Aber in der Hauptliteratur ist alles drin,über Abmahnungen/Vereinsfestlegungen.
Dann gibt es noch Mitgliederbeschlüsse ,die auf MV festgelegt werden,Festlegungen des Vorstandes,wenn er laut Satzung dazu befugt ist.Etc,Etc.Nun frage ich mal,Wer hat das erhaltene Material ordendlich abgeheftet,das er weiß wo er nachlesen kann,ich ja,sonst könnte ich nicht so schreiben,Du?????? weist du es noch,oder verlässt du dich auch auf Andere,ohne vernünftig mitreden zu können.Na klar ist eine Menge Vereinsspezifisch geregelt,auch durch Regionalverbände,wo wir als Aussenstehende keinen Einblick haben,aber da ist jeder Gartenfreund selbst der Mann in seinen eigenen Interesse,er kann ja mal selbst in die Situation geraten.Das beste Beispiel haben wir gerade.7 Jahre Mitglied im Verein,sich um nichts gekümmert,braunen Bauch bekommen,und dann sollen Außenstehende, die keinen Einblick haben,helfen die Karre aus den Dreck zu ziehen

Burchard

Hallo Pirol,

nochmal deine Aussage:
"Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach"


Kannst Du diese Aussage durch konkrete Angeben von Gesetzten - die es ja geben soll - belegen? Wenn nicht bezieht sich Deien Aussage nur auf deinen speziellen Verein - hilft also dem Fragesteller nicht unbedingt weiter. Mitgleiderbeschlüsse mit Gesetzten gleichzusetzen ist eher vermessen. Ich weis wie das  bei uns im Verein / Stadtverband / Landesverband geregelt ist. Nur sind diese Regelungen nicht Bundesweit übertragbar.
Nur so als Beispiel: bei uns im Verein sind die Laben am öffentlichen Kanalnetz angeschlossen - Wasseranschlüsse sind in den Lauben erlaubt. Diese Regelung gilt nur für unseren Verein! Was nützt also jemanden die Aussage "Wasserzu- und abflüsse sind in den Lauben erlaubt"? - Nichts denn das gilt nicht generell und nicht für alle und jeden!


Peter, Pan

Hallo Pirol,

Deine Antwort auf meine Frage ist viel versprechend und gleichzeitig sagt sie nichts aus. In Deinem Beitrag

Zitat von: Pirol am 08. Oktober 2011, 21:41:45
Einige Hinweise: Begehungen müssen mindesten 14 Tage vorher ausgehangen werden,ohne sind sie unzulässig und ungültig.Schriftliche Abmahnungen,nach 2 mündlichen Aussprachen sehe bitte mal selbst im Gesetz nach.

sprichtst Du Gesetze an die das Problem betreffen und nun möchte auch  der Fragessteller diese Gesetze finden,soll er deswegen erst alle Gesetze kaufen?. Es wäre besser wenn Du hier genau auf die Gesetzesstellen verweißt, den somit spart der Fragesteller sich Geld und Zeit.Für deine Rechtsammlung hast Du Jahre gebraucht.
Desweiteren weichtst Du einer konkreten Beantwortung der Fragen von Burchard und mir aus und redest um den heißen Brei statt unsere Fragen konkret zubeantworten.
Noch ein Hinweis. Es gibt Kleingärtner die haben nicht so ein Interesse wie Du für das Vereinsleben und sind aber da wenn der Verein Sie braucht.Also ziehe  keine falschen Schlüsse aus manchen Fragenstellern hier´, es wäre fatal Sie als inaktive Vereinsmitglieder hinzustellen.

Mit freundlichen Grüßen
Peter, Pan

Pirol

Erst mal Burchard,Hallo alter Junge .Ich glaube nein ich merke du hast Angst vor Meiner Frage,wo hast du deine Unterlagen,die du bei deinen Vereinseintritt ausgehändigt bekommen hast.Verloddert???????,oder?????Ich habe doch deine Fragen beantwortet.Noch mal-zum kapieren Es gibt Bundesweite Gesetze,dazu gehört Kleingartengesetz/Eingetragene Vereine,im geringen Maße auch Vereinsrecht,Dann gibt es Landesrecht,Beispiel Fischereirecht,das gilt Bundeslandweit,wir haben 16 Bundesländer also 16 Fischereirechte in der BRD und 16 Fischereiordnungen,die noch Landesspeziefisch unterteilt werden können in Binnenfischerei/Seefischerei,dann kommen Vereinsrechte/ Satzungen/ Vereinsspeziefische Festlegungen Wie Seestrassen fischordnung/ Küstenfischerei recht/ hochseefischereirecht,Und genauso sieht es im KLEINGARTENWESEN AUS.Bundesrecht-Landesrecht-Kreisrecht-Vereinsrecht Vereinssatzung/Festlegungen nach Satzungen.Aber in der Endkonsequenz muß sich jeder selbst Gesetzeskundig machen auch ein Kleingärter.Unwissenheit schützt nicht vor Stafe,selbst ist der Mann.Wenn ich in NRW angeln will muß ich mich Gesesetzeskundig machen,sonst werde ich zur Rechenschaft gezogen.Ich habe nun mal das Fischereirecht genommen, weil es neben Kleingärtner  eins meiner Spezialhobbis ist und ich selbst Jahrzehnte lang Fischereiaufseher war und dadurch auch häufig mit der Staatsanwaltschaft und Gericht zu tun hatte,zurückgreifend bis in die DDR zeit.Aber da war es auch nicht anders,außer den politischen Richtvorgaben vom Staat und Partei verordnet.Deine Wasserleitung!!Antwort garnichts: das ist eindeutig eine Vereinsfestlegung,das kann im Nachbarverein der 100 m wegliegt schon wieder ganz anders aussehen.Bei euch ist es eine Kombination Brauchzwasser/ Trinkwasser.Gibt es eine Aufteilung zur Für die Bezahlung.Oder habt ihr einen Vereinbarten Festpreis.Trinkwasser ist teurer,Brauchwasser ist weit aus billiger,das ist so eine Vereinsspezifik,die bei euch im Verein festgelegt ist,müßte in euren Vereinsunterlagen drin stehen,kann ich so auch keine Aussage treffen,weil da noch andere Faktoren eine Rolle Spielen,wie Stadtsatzung/wasserverbandsszung/ Abwasser satzung und noch einige Etc.Das sind die Dinge,wo ebend jeder selbst sich schlau machen muss,endsprechend der Landesgesetze/Kreissatzungen Etc und Vereinssatzungen.Bei Bundesrecht sieht das schon ein bischen leichter aus,da kann man schon schreiben, siehe Gesetz sowieso §§ sowieso,müßte ich in der Endkonsequens auch nachsehen. Aber warum soll ich Bequemlichkeit unterstützen. Peter wir sind keine Ammen,die jammernden Kindern die Brust geben,Peter ich kann nur Richtungshinweise geben mehr nicht.Damit weiche ich nicht aus oder gh wie du so schön ausdückst wie die Katze um den heißen Brei.Wenn ihr was wissen wollt OK.Hier im Forum kann man nur Richtungshinweise geben auch ich bin Kein Professor Allwissen.ZB,In der Superillu Nr. 40/2011stehen 3 Kommentare über Kleingarten drinn,Habe ich beim lesen entdeckt,Wäre von meiner Sicht Wahnsinn,alle im PC zu schreiben,Ihr sitzt am PC ruft die Seite auf,lest selbst,ich stärke nicht eure Faulheit,oder kauft euch eine Zeitschrift Lesen bildet ist eine gute Investion jede Woche Donnerstag für 1,20 EURO mit jeden Monat eine CD 1,60 EURO alte Kinderfilme,nun verlangt nicht noch das ich euch die Filme auf dem PC vorspiele!!!!!!!!Ha Ha Ha Ha Hi Hi Hi .Ach so Burchhard wo wohnst du auch im Land Brandenburg???? deine Frage kam so bei mir an,in Löwenberg/Gransee habe ich auch schon mal sowas gehört.Klic doch mal Kleingartenverein Gransee an oder Löwenberg Gru ß Dieter

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