Neue Rundfunkgebührenregelung ab 2013 und ...

Begonnen von Anuk, 11. November 2011, 12:31:50

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Anuk


     ... deren mögliche Auswirkungen auf uns Kleingärtner

Die ARD besteht darauf, dass Gartenlauben ab 24m² als Zweitwohnung zu betrachten sind. Das widerspricht dem Bundeskleingartengesetz mit den Regelungen im Einigungsvertrag. Hiernach haben ja in den neuen Bundesländern auch größere Gartenlauben Bestandsschutz.

>:( Sollte dieses Gesetzeskraft erlangen, könnte das vielfältige Auswirkungen haben.

Ich könnte mir vorstellen, dass einige Gartenanlagen in Folge ihre Gemeinnützigkeit verlieren. Das führt zu Pachterhöhungen, Kündigungen ... .  Zum Anderen können die Kommunen ja nun auf den Gedanken kommen für die ,,Zweitwohnung" auch eine Zweitwohnungssteuer zu erheben. Und wie sieht es bei Nebenwohnungen aus, die bisher nicht über einen Wasser- und Abwasseranschluss verfügen? Auch eine gemeinschaftliche Stromversorgung ist für einen eigenständigen Haushalt sicher nicht gesetzeskonform.
Nun ja – unser lieber Vater Staat ist endlich bestimmt nicht Böse, wenn hier und da durch diese neue Sachlage ein paar Steuergroschen bei ihm hängen bleiben.
(Zitat:  "Mehr Netto vom Brutto - aber für wen???"

???  Zum Glück sind meine Ausführungen ja nur eine Spinnerei, ein Hirngespenst  –  O D E R  ???

Irgendwann kommt dann für uns Alle das plötzliche Erwachen!


In diesem Sinne alles schön winterfest machen und den kommenden Dingen entgegen blinzeln.


Es grüßt Euer Anuk