Fragen zu Satzungsänderungen

Begonnen von Boraras, 09. Februar 2012, 12:49:10

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Boraras

Hallo,

ich bin 2. Kassierer in einem Göttinger Kleingartenverein und habe ein paar Fragen zu Satzungsänderungen.
Bei unserer letzten MV hatte ein Mitglied einen Antrag gestellt, über den beschlossen werden sollte. Diesen Antrag hatte es einen Tag vorher beim Vorstand abgegeben. Beim Blick in die Satzung stellte sich schnell heraus, dass über den Antrag nicht rechtsgültig in dieser MV entschieden werden kann, da laut Satzung Anträge spätestens 8 Tage vor der MV beim Vorstand schriftlich einzureichen sind. So weit, so klar. In der Satzung steht aber auch, dass zur MV über die Vereinszeitung eingeladen wird und dort wird auch die Tagesordnung veröffentlicht. Der Einsendeschluss für die Zeitung liegt 6 Wochen vor der Veröffentlichung. Da die Einladung mindestens 14 Tage vor der MV veröffentlicht werden muss, hat man schon 8 Wochen "Vorlaufzeit" für Anträge. Da sich der Vorstand mit den Anträgen vor der MV auch noch auseinandersetzen sollte, um diese in Tagesordnungspunkte "umzusetzen", sollten weitere 2 Wochen dazu gerechnet werden (=10 Wochen).
Seit 2007 gibt es ein BGH-Urteil, das besagt, dass die Mitglieder bei der MV nur rechtkräftig über Anträge abstimmen können, die vorher in der Tagesordnung veröffentlicht wurden. Hintergrund der Entscheidung ist, dass sich ein Mitglied vor der MV über die anstehenden Anträge informieren können muss und auch, anhand der veröffentlichten Tagesordnung entscheiden soll, ob es zur MV erscheint oder nicht.
In unserer Satzung haben wir daher zum einen die Diskrepanz, "Anträge sind spätestens 8 Tage vor der MV beim Vorstand zu stellen" und "Die Einladung (mit Tagesordnung) erfolg mindesten 14 Tage vor der MV".
Wenn man dem BGH-Urteil Rechnung tragen will und die Einladung weiterhin über die Vereinszeitung erfolgen soll, müssten Anträge mindestens 8, besser 10 Wochen, vor der MV beim Vorstand eingereicht werden.
Darüber entbrannte eine hitzige Diskussion. Vielen Mitgliedern war aus anderen Vereinen bekannt, dass zu Beginn einer MV über die Tagesordnung abgestimmt wurde und eventuelle neue Anträge in die Tagesordnung aufgenommen wurden.
Ich kannte das "von früher" auch so, das war aber in der Zeit vor dem BGH-Urteil.

Habe ich das BGH-Urteil richtig interpretiert (unterstrichener Teil)? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten "rechtskonform" zur MV einzuladen? Müssen Anträge immer in der Tagesordung bekannt gegeben werden oder können auch Beschlüsse gefasst werden, die während der MV beantragt werden?

Noch zwei Fragen zur Gartenordnung: Kann ein einzelner Verein über die Richtlinien der Pflanzabstände bestimmen oder sind die vom Bezirks- oder Landesverband vorgegeben? In den Richtlinien vom Bezirksverband (Grundlage unserer Gatrenordnung) sind z.B. Hochstämme verboten (5. Grundsätzlich werden Hochstämme im Garten nicht gepflanzt. 6. Steinobsthalbstämme nur als Schattenspender für den Laubenplatz.)
Ich finde die Unterscheidung zwischen Halbstamm und Hochstamm wenig sinnvoll, weil ein