Gartenland sichern

Begonnen von Axel Thormann, 22. Mai 2012, 15:58:35

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Axel Thormann

Hallo zusammen,

würde mich sehr freuen, wenn ich hier eine Antwort auf meine Kopfschmerzen bekommen  ;)
Wir sind Pächter in einer typischen Kleingartenanlage und das soll auch gern so bleiben. Der Flächennutzungsplan sagt aus "Gartenland". Der derzeitige Eigentümer will das Grundstück aber gern verkaufen. Angeboten bekommt es zuerst unserer Verband als Generalpächter. Dieser will aber nicht so richtig, zumindest gibt es keine klare Äußerung (warum auch immer das so ist).
Wenn er nicht kauft, geht es in den freien Verkauf. Es ist sicher, dass das Grundstück im freien Verkauf jemand erwerben wird, mit dem Ziel, die Anlage platt zu machen zumindest nicht in dieser Form zu erhalten (dies bitte als Fakt annehmen).

Folgene Fragen dazu:
1. Können wir als Gartenverein das Grundstück erwerben?

2. Wenn ja, wie? z. B. Sonderumlage der einzelnen Pächter und Kauf als Verein. geht das, wer hat es schon umgesetzt?

3. Wir wären dann auf Eigentumsgartenland. Können wir unseren Verein dann einfach so weiterführen? An die Bedingungen des Bundeskleingartengesetzes wären wir ja nach wie vor gebunden (Bebaubarkeit etc.), oder was wäre anders?

4. Der Verband wäre ja auch noch nach einem möglichen Kauf durch den Verein Hauptpächter, oder verliert der Pachtvertrag seine Gültigkeit auf Grund des Status Eigentumsgarten, oder oder... ? Müsste, könnte der Verein (als Grundstückseigentümer)dem Verband als Pächter kündigen?

Anmerkung:
Der wichtigste Schutz aus dem Bundeskleingartengesetzt: Pachthöhe und Kündigungsschutz, wären nun zu vernachlässigen, da das Grundstück dem Verein gehört. Der Kaufpreis wäre moderat und zumindest in der Gemeinschaft des Vereins von jedem tragbar.

Also es wäre schön, wenn hier im Forum Fachleute sind, die eine gleiche Konstellation hatten und diese praktisch umgesetzt haben.
Fragen habe ich genug, ich brauche antworten, um unseren Verein zu erhalten.

BESTEN DANK IM VORAUS!!!

Axel