Rücktritt vom Pachtvertrag, bzw. Garten tauschen

Begonnen von Ari82, 30. August 2012, 15:08:37

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Ari82

Hallo ihr Lieben,

die Vorfreude auf meinem ersten eigenen Garten hat sich leider in Luft aufgelöst.  >:(

Am 01.09. sollte ich eigentlich den Garten vom Vorpächter übernehmen. Ich konnte schon seit 2 Monate in den Garten um z.B. da mal zu grillen oder auch etwas rumzuwerkeln.

Bis auf die Arbeiten wie Rasen mähen und Unkraut vernichten konnte ich aber nichts machen. Der Vorpächter hat hier leider immer noch einige Dinge (Bauschrott, altes Motarrad, alte Tierkäfige, Holz etc.) nicht entsorgt. Ebenfalls ist die Hüte bis unters Dach mit Elektroteilen und ich weiß nicht was noch voll gestellt. Es gibt am 01.09. ein Gespräch mit ihm und den ersten Vorsitzenden. Der Vorpächter hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass er bis zum 15.09. schon mal einen Teil aus der Hütte frei räumen könnte, damit ich mein Werkzeug unterstellen kann. Was nichts daran ändert, dass man auf Grund des ganzen Müll´s keine anderen Arbeiten, welche einfach nun mal anstehen verrichten kann, da über all was rum liegt!  :(

Mein Frage ist jetzt: kann ich vom Pachtvertrag zurück treten?

Natürlich war die Vereinbarung, dass diese Sachen bei Übergabe entsorgt sind, ansonsten hätte ich den Garten nie gepachtet. Ich denke nicht, dass der Vorpächter diese Sachen in den nächsten 8 Wochen beseitigen wird, da er auch in den letzten 2 Monaten nichts unternommen hat. Mich würde nur interessieren wie das rechtlich aussieht, da ich nicht bis zum Sankt Nimmerleinstag warten möchte bzw. am Wochenende entsprechend argumentieren will. Würde sonst auch den Garten tauschen und schauen ob noch jemand sein Domizil abtreten möchte. Hatte mich schon auf die ersten eigenen Früchtchen etc gefreut  :-[

Danke

Tea