Kündigung Pachtgarten

Begonnen von Nicole78, 08. September 2012, 19:22:14

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Nicole78

Hallo erst einmal,

ich habe ein größeres Problem mit unserem Pachtgarten und hoffe, es kann mir jemand hier helfen....!

Kurz zur Geschichte:
Wir haben Anfang Juni einen Pachtgarten von dem Vormieter übernommen.
Der Garten ist 648 qm groß, war ziemlich verwildert.
Im Nachhinein haben wir in den Büschen Berg von Müll und Unrat gefunden, die dort eingewachsen waren und erst beim entfernen vom Buschwerk von uns gesehen wurden.
Leider haben wir den Vertrag "gekauft wie gesehen" abgeschlossen.

Nun war Mitte des Jahres auch keine Zeit mehr, großartig Sachen dort anzubauen.

Wir waren regelmäßig im Garten, haben Rasen gemäht, die Hecke geschnitten, Unkraut entfernt so gut es ging, auch ein paar Pflanzen angebaut und Beeren abgeerntet.

Jetzt haben wir allerdings massive Probleme mit dem Gartenvorstand, der seinen Garten direkt nebenan hat....!!!

Hier nun einige meiner Fragen!

1.) Wie oft muss ich im Kleingarten anwesend sein?
Zur Erklärung: Wir waren in der 1. Augustwoche diesen Jahres 3 Tage im Garten und haben ihn soweit in Ordnung gebracht, so gut es ging (Rasen, Unkraut).
Danach waren wir 1 Woche im Urlaub, hatten diverse Einladungen zur Hochzeit....und haben selber eine Hochzeit zu organisieren. Das haben wir dem Vorstand auch alles mitgeteilt.
Ausserdem muss ich sagen, das wir 2 Wochen Temperaturen über 38 Grad im Schatten hatten - und da unser Garten leider über null Bäume verfügt und nur über eine winzige Hütte, kann ich mit meinen noch nicht mal 1jährigen Kind dort keine Zeit verbringen, da ich sonst seine Gesundheit schädigen würde.
Zwischendrin waren wir nach dem Urlaub auch nochmal im Garten um nach den Rechten zu sehen.

Gibt es irgendwo eine gesetzliche Klausel, die aussagt, wie oft ich im Garten zu erscheinen habe? Unsere Gartenuntermieter (Grundstück unter uns) kommen auch öfters 2-3 Wochen nicht, wird aber nix gesagt, da der Garten ja weitestgehend in Ordnung ist.

2. Der Vorstand wirft uns vor, wir würden den Garten verkommen lassen!
Wir waren es ja erst, die den jahrlang gehorteten Müll aus den Büschen gezogen hat und die Grundordnung wieder hergestellt hat.
Irgendwo mussten wir ja die Unmengen lagern und haben eine Gartenecke erstmal zum sammeln benutzt.
Da wir kein Geld für einen Container haben, habe ich in regelmässigen Abständen mehrer Müllsäcke mitgenommen und bei uns in den Müll gegeben.
Nun regt sich der Mensch auf, wir würden den Garten vermüllen lassen! Muss ich mir das als Pächter gefallen lassen??? Immerhin haben wir den Garten erst 3 Monate und die Vermüllung ist ja in den Jahren vorher zustand gekommen und nicht durch uns!!!

Auch wurden die Aufgaben an uns mit jeden unaufgeforderten Betreten unseres Gartens mehr!!!
Was gelten für Regellungen, wenn nix konkretes im Pachtverein vereinbart ist? Müssen Aufgaben konkret benannt werden?

Da wir einen Randgarten haben, hat uns der Vorstand gesagt, müssten wir nur 2x jährlich die Hecke schneiden. Beim nächsten Treffen kam noch die Grünfläche ausserhalb der Gartenanlage dazu....beim wiederum nächsten Treffen das Mähen des Rasenstreifens vor der Parzelle.....beim darauffolgenden Treffen die Instandhaltunge des Randbeetes vor der Parzelle.

Nix von den genannten Aufgabe ist im Pachtverein genau erwähnt.

Was ich damit sagen will, es wird immer mehr....ich weiss garnicht, was die da eigentlich an gemeinnütziger Arbeit leisten.

Im Grunde haben wir das jetzt alles so ziemlich satt. Haben den Mann zufälig in der Stadt getroffen und da hat er uns an den Kopf geworfen, das das mit dem Garten so weitergeht. Wir könnten schließlich nicht 6 Wochen entfernt bleiben (waren 4 Wochen und mit bereits benannten Gründen). Die Leute würden sich bei ihm beschweren wegen den Müll. Darauf habe ich zu ihm gesagt, das wir unseren Aufgaben nachgekommen wären...Rasen, Hecke ect.
aber plötzlich reicht es ihm wohl nicht mehr.....
Als wir den Garten übernommen haben, sagte er uns, wir sollen nichts übers Knie brechen und langsam machen, jetzt soll der Garten in 3 Monaten tiptop sein....
Ich habe ihn daraufhin gesagt, das es ja nicht unsere Schuld ist, das der Garten so verwahrlost aussieht und er ja als Vorstand beim Vormieter dafür hätte sorgen müssen, das der Garten ordentlich geführt worden wäre.

Er meinte nur, er rede nicht mehr mit mir....und mein Freund soll morgen hochkommen zum Reden.

Seitdem verkehren wir nur noch schriftlich.


Nach den ganzen Vorfällen wollen wir den Garten nun schnell wieder loswerden.
Allerdings will ich ihn nicht noch 6 Monate oder gar ein Jahr bewirtschaften wollen.

Gibt es Gründe, wann ein Pächter fristlos kündigen kann? Leider finde ich im Bundesgartengesetz nur die Fristen für den Verpächter....im Pachtvertrag selber ist nix geregelt....
Was habe ich sonst noch zu beachten, wenn ich den Garten wieder loswerden möchte??? zählen auch unüberbrückbare Differenzen?

Und noch eine Frage.
Ich habe keine richtige Adresse von der Gartenanlage, möchte aber eine Kündigung mittels Einschreiben schicken. Wo wende ich mich hin?



Danke schon mal für eure Antworten. Bitte wenn geht mit der gesetzlichen Quelle.


gino

Hallo, Nicole, wenn ich dein Posting lese, höre ich 75% der in unserer Anlage Neupächter.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber
1.gekauft wie gesehen --> selber schuld!!
2. Wenn du meinst, Anfang Juni wäre die Anbauzeit im Garten vorüber und es würde nicht mehr lohnen, etwas zu tun --> Irrtum, man könnte noch jede Menge Gemüse, Obst bzw. Kartoffeln anbauen, so dass man noch eine gute Ernte hätte.und mit neugepflanzten Erdbeeren gleich für das nächste Jahr vorbereitet.
3. Die Frage, wie oft ich im Kleingarten sein muss, ist eigentlich ein Witz.
Man MUSS gar nicht, wenn ich aber diese Frage stelle, sollte ich lieber auf einen Kleingarten verzichten und mir ein Stück Privatland kaufen, dort kann ich dann fast machen, was ich will.

Zur Kündigung: Bis zur Übergabe an einen neuen Pächter (dieser mit Billigung des Vorstandes!!) ist es deine Pflicht, den Garten in einem ordentlichen Zustand zu halten, dass kann  sogar durch den Verein auf deine Kosten passieren.Es gibt übrigens fristlose und fristgemäße Kündigungen, dafür ist aber wohl der Zeitpunkt verpasst worden.
Und ob deine Gründe für die fristlose K. ausreichen, wage ich zu bezweifeln.
Trotzdem viel Freude am Garten  gino

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