Vergütung von Gemeinschaftsarbeit nach § 3 Nr. 26a EStG möglich?

Begonnen von Boraras, 11. September 2012, 11:29:30

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Boraras

Hallo Gartenfreunde,

die Gemeinschaftsarbeit ist zur Zeit bei uns folgendermaßen geregelt:
Zusammen mit der Jahresrechnung leistet jedes Mitglied eine Vorauszahlung von 48 EUR für 6 Stunden (à 8 EUR) Gemeinschaftsarbeit. Am Jahresende zahlt der Verein für jede geleistete Stunde 8 EUR an das Mitglied aus. Natürlich ist es so, dass viele keine Gemeinschaftsarbeit leisten und nur zahlen und andere leisten deutlich mehr als 6 Stunden und haben so Anspruch auf höhere Zahlungen als die eingezahlten 48 EUR. Können diese Mitglieder nach § 3 Nr. 26a EStG in Form der Ehrenamtspauschale entlohnt werden? Nach meinen Internet-Recherchen ist diese Pauschale eher für "Funktionsträger" gedacht wie z.B. Vorstand, Kassenwart, Schriftführer, Platz- und Gerätewart, im gemeinnützigen Bereich eingesetzte Büro- und Reinigungskräfte. Ist diese Interpretation des Gesetzes richtig oder kann jedes x-beliebige Mitglied diese Pauschale in Anspruch nehmen?
Mir ist klar, dass in der Vereinssatzung die Zahlung der Pauschale für diese Fälle erwähnt und vorgesehen sein muss.

Ich freue mich auf Eure Antworten!

Boraras