Homepage: Kleingärtnerische Nutzung aktuell

Begonnen von Horst, 12. Oktober 2012, 18:07:25

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Hardy

Hallo Allerseits,
ich hatte aus dem § 3 Abs. 2 BKLG zitiert,dass die bauordnungsrechtlichen Bestimmungen des § 3 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Baugesetzbuches (§§ 29-36)im Kontext zu sehen sind. Das Wort "Kleingarten" steht dort in den genannten §§ 29-36 Baugesetzbuch nicht drin. Muß es auch nicht. Wer aber meint, die Laube eigenmächtig zu "ändern", den bestraft das Leben. Da kann ich nur empfehlen in die Schrift "Der Fachberater", z.B. Mai 2001, auch auf den HP mehrerer LV des BDG, z.B. HH unter Rückbauverpflichtungen von Lauben, nachzulesen. Dort geht man ausführlich auf Urteile des LG Dessau (2 O 982/99) und OLG Naumburg 13 U 111/00 ein.
Schönen Abend! 


ullich