Vereinsrechnung

Begonnen von alilila2003, 27. Januar 2013, 17:22:16

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alilila2003

Bei der Erstellung der Vereinsrechnung für die Mitglieder wird immer wieder der Beitrag des Stadt- und auch des Landesverbandes in separaten Positionen aufgeführt. Das kann doch nicht richtig sein, denn diese Beiträge werden vom Verein bezahlt, der ja auch der Rechnungsempfänger dieser Verbandsbeiträge ist. Diese Beiträge müssten doch aus der Vereinskasse entrichtet werden und im Vereinsbeitrag des einzelnen Mitgliedes enthalten sein. Oder denke ich falsch?????? ???

Gruß A.

peter

Das hat so seine Richtigkeit.
Das einzige was dem Verein übrigbleibt, ist der reine Mitgliedsbeitrag
alles andere sind durchlaufende Posten zum bsp. Versicherung, Landesverband,
Kreißverband evtl. Gartenzeitung.

Gruß Peter

wolfram

NEIN!!! Das ist Rechtswidrig! Hierzu gibt es ein Urteil des Kammer- oder Landesgerichtes Berlin. Mitgliedsbeiträge sind nur von denen zu entrichten die die Mitgliedschaft im BV oder LV (zusätzlich) erklärt haben, also selbst Mitglied geworden sind. Der Beitrag der KGA an übergeordnete Verbände sind in den Mitgliedsbeiträgen welche von den Pächtern an der KGA zu entrichten sind mit enthalten. Genauso sind sog. Verwaltungsgebühren rechtswidrig. Da hier sonst der BV oder LV dreimal vom Pächter kassiert (Pacht, BV-Anteil im Mitgliedbeitrag und Verwaltungskosten).

Wir haben in Berlin jetzt der Rechnung widersprochen und erklärt dass aufgrund des Urteils der Rechnungsbetrag ohne enthaltene Verwaltungskosten BV/ Mitgliedsbeitrag BV bezahlt werden.

LG

Peter, Pan

Hallo miteinander,

ich weiß nicht wo euer Problem liegt, wenn in der Jahresabrechnung der Verein seinen Mitglieder zeigt was er mit seinen Geld macht ist dies für jeden nachvollziehbar.
Wenn ich also den Vereinsbeitrag um die Summe erhöhe welche die BV oder LV bekommen ist nicht mehr nachvollziehbar was dem Verein zusteht an Gelder und somit taucht immer die Frage auf was macht ihr mit meinen Geldern. Also ich würde Ihr es nicht so eng sehen.
Auch stimmt es das diese Beiträge aus der Vereinskasse gezahlt werden müssen und wer füllt diesee Kasse- seine Mitglieder. Also ist es egal ob der Beitrag für Stadt zusammen gefasst wird mit dem Beitrag den der verein noch festlegt als Mitgliedbeitrag oder ob es getrennt ausgewiesen wird. Dieser muß gezahlt werden.
Wolfram:
Ihr könnt der Rechnung Widersprechen,im endeffekt schadet Ihr dem Verein und somit euch selber. Ein Verein ist eine Interessengemeinschaft von gleichgesinnten- Kleingärtnern vetreten durch den gewählten Vorstand.Somit ist jedes Vereinsmitglied Mitglied im Stadtverband.
Wenn euer Einspruch gegen die Rechnung durchkommt fehlt euerem Verein die Gelder die der Verein benötigt um seine Aufgaben zuerfüllen und im nächsten Jahr erhöhen sie den Mitgliedbeitrag um genau die Summe die der Stadtverband von euch bekommt und was ist dann damit erreicht eigentlich nichts.
Peter hat Bchhalterisch recht für den Verein sind dies nur durchlaufende Posten.
Also mein Rat wäre es mal vorher zu überlegen was mir mir ein solches Verhalten bringt um nicht am Ende festzustellen das dies eigentlich nicht nötig war.

PS; würde gern das Kennzeichen des Urteils erfahren auf das Du dich hier berufst.

Mit freudlichen Grüßen

Peter, Pan

wolfram

Wie gesagt dieser Verwaltungsbeitrag/Mitgliedsbeitrag ist rechtswidrig, da so der LV oder BV dreimal abkassiert. Einmal die Pacht (womit eigentlich er seine Aufwendungen abzugelten hat) das der Anteil im Mitgliedsbeitrag der einzelnen Pächter im Kolonieverein. Deshalb wurden der BV der Gartenfreunde v. Gericht verurteilt.
Und die sog. finanziellen Förderungen durch den LV/BV sind eigentlich unsere eigenen gezahlten Gelder... LOL... und diese werden nur sehr selten verteilt. Aber wer würde schon freiwillig was von den 48 Millionen Euro pro Jahr an Einnahmen der BVs (in Berlin) in Form von Pacht, Beiträge etc. etwas zurückgeben wollen? Zumindest scheint es ja auch keinen zu interessieren wenn mal bei uns 13 Millionen irgendwie verschwunden sind, aber das ist ein anderes Thema.
Außerdem stellt sich oft die Frage, was für Aufwendungen der BV oder LV hat, da sich diese eigentlich nur selbst verwalten. Die Verwaltungsarbeiten von und für die einzelnen Pächtern werden von den lokalen KGA-Vereinen getätigt und das ehrenamtlich.

Hardy

PS; würde gern das Kennzeichen des Urteils erfahren auf das Du dich hier berufst. so bat schon Peter, Pan.

Hallo Wolfram,
sei doch bitte so freundlich das Aktenzeichen des Urteils vom LG oder KG Berlin mal hier einzustellen!
Danke!
Hardy aus DD

wolfram

Werd ich raussuchen oder mir vom Anwalt geben lassen.
LG

Peter, Pan

Hallo Wolfram,

was Du hier schreibst ergibt für mich keinen Sinn. Wieso kassieren LV und BV dreimal ab?. Ich bin wirklich auf diese Urteil gespannt . Hoffentlich gibt es dadurch mehr Klarheit. Die Pacht zahlt der Verein an den Stadtverband ( Zwischenpächter) und dieser leitet in weiter an den Verpächter. Hier die Frage ist der BV Berlin der Verpächter? hier wird vieles durcheinander geschmiesen von Fakten, die sonst nicht richtig ist. Also stellt mal das Aktenzeichen hier ein dann wird sich alles bestimmt klären.
Schönes Wochenende noch.

Peter Pan

wolfram

Nun ja das mit der Pacht ist sicherlich unterschielich geregelt aber in Berlin  wird nur ein kleiner Teil der Pacht an den Eigentümer (Land) abgetreten. Die BVs sind in Berlin die Zwischenpächter und beauftragten Verwalter des Landes. Aber das hat nix mit dem Urteil direkt zu tun. Nur wird der BV bereits durch die Pacht bezahlt, daher ist eine zusätzliche (zweite) Gebühr (Verwaltungsbeitrag) eben rechtswiedrig.

wolfram

Also hir schon mal das gericht und das Datum...

Die Forderung auf Rückerstattung (Verwaltungsbeitrag BV/Mitgliedsbeitrag) wurde mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage und wegen ungerechtfertigter Bereicherung begründet.

Im Ergebnis des Verfahrens mußte der beklagte Bezirksverband der Kleingärtner in Berlin in einem Anerkenntnisurteil vom 2. Dezember 2010 die Forderung auf Rückzahlung der Verwaltungskosten anerkennen...

Binn noch am suchen des Az. wenn nicht ruf ich morgen mal unseren Vertrauensanwalt an.

Peter, Pan

Hallo miteinander,

hier ist ein ein Bericht zu diesem Urteil vom VDGN -Journal 1-2011:


Verwaltungskosten nicht vorgesehen
Berliner Kleingärtner hatte mit Rückforderung Erfolg

Das Bundeskleingartengesetz sieht eine Berechnung von Verwaltungskosten durch den Zwischenpächter gegenüber den Kleingärtnern nicht vor.

In den Fällen, in denen wir Mitgliedern unseres Verbandes empfohlen haben, Verwaltungskosten nicht zu zahlen, und diese der Empfehlung gefolgt sind, hatte die Zahlungsverweigerung Erfolg. Die Gelder wurden vom Zwischenpächter nicht eingeklagt.


Auf Anraten des VDGN hatte ein Mitglied des VMEG den Betrag zur Deckung von Verwaltungskosten entrichtet und diesen Betrag nachträglich zurückgefordert. Die Forderung auf Rückerstattung wurde mit Hinweis auf die fehlende Rechtsgrundlage und wegen ungerechtfertigter Bereicherung begründet.

Im Ergebnis des Verfahrens mußte der beklagte Bezirksverband der Kleingärtner in Berlin in einem Anerkenntnisurteil vom 2. Dezember 2010 die Forderung auf Rückzahlung der Verwaltungskosten anerkennen, da nach Ansicht des Amtsgerichts Pankow/ Weißensee die Rechtsgrundlage fehlt.

Gefordert worden waren Verwaltungskosten u. a. für die monatliche Zustellung einer Mitgliederzeitschrift, für den Mitgliedsbeitrag an den übergeordneten Landesverband der Kleingärtner sowie für Dienstleistungen des Bezirksverbandes wie Beratung für Kleingärtner oder die Genehmigung von Bauanträgen. Das Gericht war der Meinung, daß derartige Kosten aus den Mitgliedsbeiträgen des Vereins abzudecken sind. Diese Ansicht wird auch im Praktiker-Kommentar von Dr. Lorenz Mainczyk vertreten. Der Argumentation des Bezirksverbandes, daß durch Zahlungen der geforderten Verwaltungskosten in zurückliegenden Jahren ein konkludentes Handeln vorlag, beeindruckte das Gericht nicht. Damit sei keine Vereinbarung über die Zahlung von Verwaltungsbeiträgen zustandegekommen.

Wolfram hier werden zusatzlich Verwaltungskosten verlangt, wo auch der Mitgliedsbeitrag enthalten ist für den Bundesverband. Das ist aus 2011 und wenn der Berzirksberband Berlin schlau war hat er in der zwischen Zeit dies abgeändert und sein Verwaltungsgebühren abgeschafft und den Mitgliedsbeitrag erhöht.Also wie man es dreht Beiträge müssen von den Mitglieder gezahlt werden komme was will.Wenn Ihr das nicht mehr wollt muß euer Verein aus dem Bezirksverband austreten, ob da alle Mitglieder aus euerem Verein Mitspielen sei dahin gestellt, den der Verein ist nicht der Pächter des Boden sondern der Bezirksverband.

Würde mich freuen wenn Du uns weiter über den Verlauf hierzu informieren würdest.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Pan



Hardy

Danke Peter Pan. Ich habe diese Zeitung auch im Abo und den Artikel nun gelesen.
http://www.rechtscentrum.de/search.php?num=10&page=6&db=zivilrecht&db=zivilrecht&mode=category&feld=Gesellschaftsrecht&gebiet=Vereinsrecht
Unter dieser www.Adresse z.B. nach Vereinsrecht suchen: da findet mancher vieles was den verein betrifft, allerdings den von Wolfram und Peter nicht.
Hardy

wolfram

Peter Pan:
Sehe ich eigentlich genauso... Dass die Kolonien einen Beitrag an Verbände (BV/LV) zahlen müssen/sollen/dürfen ist ja auch legitim.
Fakt ist jedoch das in unserem Bezirk in Berlin trotzdem zweimal Abkassiert wird. Zu einem ist der Beitrag für übergeordnete Verbände bereits in den einzelnen Mitgliedsbeiträgen(Kleingartenverein) der einzelnen Pächter enthalten. Zusätzlich wird noch einmal 55 Euro Verwaltungskosten BV erhoben. Wie sich nun rausgestellt hat, handelt es sich doch noch mal um einmal Mitgliedsbeitrag für jeden einzelnen  Pächter. Da aber nie einer der Pächter den Beitritt erklärt hat und Mitglied im BV geworden ist, sondern nur im Kleingartenverein, ist dies nicht rechtens.
Abgeändert wurde bis HEUTE nichts, sondern einfach weiter fleißig eingezogen, ganz nach dem Motto so viele haben es schon bestimmt nicht mitbekommen. Wir würden aber lieber die Gelder (wir reden immerhin fast einer viertel Million, in unserer Kolonie allein fast 8000 Euro Jährlich) Reinvestieren. Zum Beispiel Erneuerung und Reparatur der Wege/Ausbau der Beleuchtung etc.
Neben bei: Die einzelnen Bezirksverbände in Berlin sind beauftragte Verwalter und auch daher können die Dinge manchmal sehr unterschiedlich geregelt sein. Es gibt z.B.  wesentliche Unterschiede in Einstellung und Arbeitsweisen der einzelnen BVs zwischen West- und Ostbezirken in Berlin. So sind auch noch einige Verträge (VKSK-Verträge) bei uns im Bezirk gesondert zu regeln. Hier ist der Kleingärtner der direkte Pächter. Vertragspartner ist direkt der Bodeneigentümer (Land Berlin). Der Vorschlag aus dem BV auszutreten ist ein guter Rat aber leider nicht möglich, da das Bezirksamt damit und mit der ,,Arbeit" nichts zu tun haben möchte. Unsere Kolonie hat es schon zweimal  versucht sich Selbständig zu machen, vor allem da die Arbeit (Verwaltung) etc. durch den ehrenamtlich arbeitenden Vorstand getragen wird.
Gruß

Hardy

Hallo,
das Aktenzeichen des Urteils lautet 3 C 289/10 vom 02.12.2010. Dieses Anerkenntnisurteil bezieht sich auf die Rückzahlung von 35,44 € Verwaltungskosten, da der beklagte Bezirksverband Weissensee anerkannt hatte, dass die Erhebung von Verwaltungskosten keine Rechtsgrundlage hat.

Bei einem Anerkenntnisurteil gibt es keine Urteilsbegründung. Inzwischen hat der Bezirksverband im Ergebnis des verlohrenden Verfahrens den Mitgliedsbeitrag um 35.- € erhöht.

Hardy aus Sachsen

Hardy

Zitat von: wolfram am 12. Februar 2013, 14:45:54
. Da aber nie einer der Pächter den Beitritt erklärt hat und Mitglied im BV geworden ist, sondern nur im Kleingartenverein, ist dies nicht rechtens.

Wolfram, stell doch bitte mal den Passus aus der Satzung oder aus einem anderen Dok rein. Eigentlich muß doch daraus heraus zu sehen sein, ob der jeweilige KGV zugleich Mitglied des jeweiligen BV ist.

Hardy

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