Jahresbeitrag

Begonnen von Hagen, 09. Juni 2013, 21:42:13

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Hagen

Hallo

In unsern Verein ist der Vereinsbeitrag und Pacht im Jahresbeitrag enthalten und wird in 2 Teile eingezogen. Die letzte Beitragserhöhung liegt 3 Jähe  zurück. Auf der Jahreshauptversammlung im März  dieses Jahres, ist der Haushaltsplan mit diesen Werten beschlossen worden und im Protokoll ist vermerkt es bleibt alles beim alten.

Jetzt zu dem Problem.
Im Mai hat der Verein wir eine Pachterhöhung von 50 % erhalten, der Geschäftsführende Vorstand hat beschlossen diese mit dem nächsten Beitragseinzug ein zuziehen.

In der Satzung steht, das Mitgliederversammlung die Höhe des Beitrages fest legt.

Die Frage ist muss eine neue Mitgliederversammlung auf der eine Erhöhung des Beitrages beschlossen werden einberufen werden.
Ja oder nein

gino

Hallo, Hagen,die Frage ist: wem gehört das Land, auf dem Eure Anlage ist?
Wenn der Verein Eigentümer ist, kann die Pachtgebühr sicher über die Satzung geregelt werden.
Habt Ihr aber einen Fremdeigentümer, sieht das schon anders aus. Wenn der seine Pacht erhöht, hat das mit Eurer Satzung nichts zu