Kündigung Kleingarten 31.12.2013

Begonnen von troublegirl, 30. Dezember 2013, 22:05:37

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troublegirl

Hallo, Meine Mutti und ich haben in diesem Jahr unseren( jeweils eigenen) Garten fristgerecht zum 31.12.2013 gekündigt. Meine Mutti hat die Kündigung sogar schon im Sommer abgegeben. Vom Vorstand hieß es, die Lauben können stehenbleiben. Am 15. 12. kamen die Wertermittler und bis heute ist bei uns noch kein Protokoll eingegangen. Zum Termin hieß es, die Lauben sind älter als 50 Jahre und wurden daher mit 0,00€ bewertet, was bedeutet das diese abgerissen werden müssen. Kennt sich jemand mit Bestandsschutz aus? Es gibt keine Baugenehmigung. Gibt es fristen, bis das Protokoll zugestellt werden muss? Am liebsten würde ich dem Vorstand morgen den Schlüssel in den Briefkasten hauen!!! Kann mir jemand helfen? Wie würdet Ihr euch verhalten? LG

gino

Hi, ich hoffe, ich sag nichts Falsches: in S.- Anh. muss, wenn für den Garten kein Nachpächter da ist, Alles, nicht nur die Laube, rückgebaut werden. D. h. Wege, Hecken, Bäume, Schuppen, Laube usw.
Sehr belastend für den abgebenden Gfd., aber wenn sich keiner findet, der den Garten übernimmt, wer soll Euer Eigentum entsorgen?
Der Grund und Boden ist sicher gepachtet, alles was draufsteht, ist euer Eigentum.
Man kann ja auch in einer Mietwohnung nicht einfach alles stehen lassen, was man nicht mehr möchte.
Ich habe schon große Sorge, dass, wenn ich aufhören muss, ich keinen Nachpächter finde.
Man hat ja aber 2 Jahre Zeit, einen Nachpächter zu suchen, muss den Garten allerdings i. O. halten und die gebräuchlichen Kosten tragen.
Bei uns gibt es, vor allem im Frühjahr, meistens jemanden, der einen Garten sucht und der auch alles mit übernimmt. N