Überprüfung Elektroanlage im Garten

Begonnen von cuertis, 17. August 2014, 17:37:26

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cuertis

Durch unseren Stadtverband ist unser Vorstand informiert wurden, das jeder einzelne Garten durch den Pächter seine darin befindliche Elektroanlage durch einen Fachbetrieb prüfen und abnehmen zu lassen. Der Vorstand des KGV will dies nun durchdrücken und sogleich kommt die Drohung des Stromabschaltens der parzelle, wenn dies nicht bis Datum X durchgeführt wird, da der Stadtverband und auch der Vorstand der Meinung ist, das der Vorstand des KGV für zb. für in meinem Garten befindliche Elektroanlage haftbar gemacht werde.
Nach Anfrage beim Stadtverband mit bitte um rechtliche Handhabe, kamen nur Antworten wie "Der Energieversorger beliefert nur Kunden mit sicherer Elektroanlage. Andernfalls stellt er die Versorgung ein.Der Verein haftet für die Sicherheit seiner Gemeinschaftsanlage. Diese beginnt am Übergabepunkt Versorgungsunternehmen und endet vielleicht am Übergabepunkt in einen Kleingarten. Dieser Übergabepunkt ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt. Bei einem Unfall wird die Staatsanwaltschaft feststellen, ob der Vereinsvorstand haftet oder nicht."
Unsrere Gemeinschaftsanlage, Vereinshaus, Hauptverteiler usw. wurden von einer Elektofirma überprüft und abgenommen.
Nun stellt sich mir und anderen Pächtern die Frage, ob wir dazu verpflichtet sind die Überprüfung durchzuführen und ob unser Vorstand wirklich für die Elektrik in unseren Gärten bzw. Lauben haften müssten. Gärten sind im Osten (Dresden) und haben soweit alle Bestandsschutz. Angemerkt sei noch, das der Stadtverband nicht alle KGV`s dazu verpflichtet die Mitglied im Verband sind.

LG

Hardy

Hallo Cuertis,
"Diese beginnt am Übergabepunkt Versorgungsunternehmen und endet vielleicht am Übergabepunkt in einen Kleingarten. Dieser Übergabepunkt ist von Verein zu Verein unterschiedlich geregelt. Bei einem Unfall wird die Staatsanwaltschaft feststellen, ob der Vereinsvorstand haftet oder nicht."

Klärt im KGV erstmal, ob dieses "vielleicht" für Euch zutrifft.
Es ist m.M.n doch so, dass der Pächter der Eigentümer seiner Laube und damit  auch der darin befindlichen E-Anlage ist. Da ist er auch selbst verantwortlich, dass diese Anlage elektrosicher ist. In meinem Garten lasse ich das selbst durch einen Elektromeister überprüfen:
- Durchführung einer Kontrollmessung mit Sichtprüfung der E-Anlage,-anlagenteile, Isolationsprüfung,
- Prüfung der Schutzmaßnahme und Messung der Schleifimpedanz,
- Fehlerstrommessung
sowie Ausstellung des Messprotokolls.
Das waren rund 70 €.

Also könnte doch Euer Vorstand das "vielleicht" klären. Ob KGV, die gar nicht Mitglied des Stadt- oder Landesverbandes Sachsen sind, da sich reinreden lassen, sollten deren Vorstände selbst klären.

Bin selbst Dresdner, aber der Garten liegt außerhalb der Stadt.

Hardy

cuertis

Hallo Hardy,

erstmal Danke für deine Ausführung. Mit unserem Vorstand kann man nichts klären, haben alle mehr Angst vor den Oberen vom Stadtverband und wollen das halt durchdrücken.
Einige Pächter wie ich sind der gleichen Meinung wie Du, das der jeweilige Pächter Eigentümer ist und selbst für sein Zeug verantwortlich ist. Ist auch eine Elektriker mit unter der Teilweise die Elektoanlagen in verschiedenen Gärten installiert hat, also noch nicht mal ein Laie. Interessiert den Vorstand jedoch auch nicht, alles Sturköpfe die nicht mal in der Lage sind die Interessen der Vereinsmitglieder zu vertreten. In unseren Pachtverträgen oder der Gartenordnung steht auch nichts weiter drin.
Ist halt nur so, dass einige Pächter froh sind sich einen Garten finanziell halten zu können und solche Kosten die dann kommen sind für jene nicht ohne.

Gruß

Hardy

Ich hatte mal am 30.4.14 um 11:28 Uhr einen Link des SV Leipzig der Kleingärtner eingestellt. Da gibt es einen Beitrag von RA Dr. Rößler zur Stromversorgung der Kleingartenanlagen. Den lies mal und leite ihn ggf. weiter an Deinen Vorstand.
Aber bitte nicht gleich auf Deinen Vorstand schimpfen. Denn:
1. ist der für den Gesamtverein verantwortlich und damit auch gegenüber dem Eigentümer Eures Gartenlandes. Vielleicht ist es der SV Dresden (?), denn der hat ja auch im letzten Jahr Gartenland aufgekauft vom Land Sachsen.
2. Und wenn eine Stromanlage in einem Garten nicht i.O. ist und es brennt, dann schadet das u.a. auch den Nachbarn. Stell doch bitte mal an andere GF die Frage, inwieweit sie das auch selbst versichert haben mit ihrer Laubenversicherung.
3. Falls dazu nicht in der Gartenordnung oder anderen Unterlagen des Vereins steht, mach mal selbst Vorschläge in der MV, so wie das in dem von Dr. Rößler geschriebenen Beitrag steht.
4. Ich möchte nicht in der Haut eines GF stecken, wo die E-Anlage seines Gartens Mängel hat (und es treten Brandschäden o.ä. deshalb auf) und er nicht nachweisen kann, dass diese nicht durch einen Fachmann errichtet und auch regelmäßig mit Nachweis überprüft wurde. Stell Dir selbst und an andere diese Frage.

Hardy aus DD

Hardy

http://iwgr.htw-berlin.de/index.php/publikationen/33/152-verkehrssicherungspflichten-des-grundstuecks-wohnungseigentuemers-iii
Hardy

gino

In unserer Kleingartenanlage stand ähnliches Problem vor ca. 5 Jahren an.
Bei uns kam noch der unerklärlich hohe "Schwund" an Elektroenergie dazu.
Es wurde allen Gartenfreunden zur Pflicht gemacht, ihre Anlagen überprüfen zu lassen.
Man konnte das privat mit Prüfprotokoll machen lassen, der Verein hatte aber auch Elektrofirmen empfohlen, wie man also wollte.
Kosten lagen bei etwa 100 €, u. U auch höher, denn bei vielen GF waren die Anlagen uralt und es musste einiges erneuert werden.
Ich muss sagen, dass ich froh bin über diese Überprüfung, so bin ich auf der sicheren Seite.
Ach so: der Schwund ist inzwischen verschwindend gering :)
Wir haben einen Elektromeister in der Anlage, der für das Verplomben der Hauptsicherungen in jedem Garten verantwortlich ist und auch unangemeldete Kontrollen durchführt- natürlich im Beisein des Pächters.
gino

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