Befreiung Pflichtstunden

Begonnen von egon, 30. August 2014, 14:08:52

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egon

Ich habe hier schon viel gelesen, auch im Internet zum Thema Pflichtstundenbefreiung:
Zum Bsp. ab bestimmten Alter usw. Frage ist das zulässig nach dem Antidiskriminierungsgesetz, siehe hier
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – umgangssprachlich auch Antidiskriminierungsgesetz genannt – ist ein deutsches Bundesgesetz, das ,,Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll".

Wenn die MV entsprechende Regelungen bereits getroffen hat (also Befreuung ab 70 Jahre), müßte diese Regelung nach dem AGG nichtig sein oder ??? ohne, dass es weiterer Beschlüsse bedarf ???
Bei uns sind ca. 50% über 70 Jahre, trotzdem müssen notwendige Arbeiten erledigt werden.
Bitte nur sachliche Antworten !

Hardy