Wer ist Eigentümer der Gartenlaube

Begonnen von Meister_Proper, 09. November 2015, 09:38:07

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Meister_Proper

Hallo,

ich habe mir einen Kleingarten ab 1.1.16 zugelegt und den Pachtvertrag unterschrieben.

Der Garten hat eine kleine Hütte, ist aber an sonsten total verwildert.

Der Gartenvorstand hat mir allerdings gestattet, schon den Garten zu betreten, um ein bissel Ordnung rein zu bringen.

Der Vorpächter hat den Garten gekündigt.
Er hat ihn aber nicht selber genutzt.

Der Nutzer hatte vom Vorstand die Auflage erhalten, den Garten bis zum 31.10.15 zu beräumen.

Dies tat er nicht, machte aber beim Vorstand einen Aufstand weil der Vorstand im seit dem 31.10. den Zutritt zum Garten verweigerte.

Ich habe am letzten Wochenende in Absprache mit dem Vorstand dem Nutzer die Möglichkeit gegeben, seine Sachen zu holen, und ihm eine Frist bis nächsten Sonntag gegeben. In der Woche ist ein Vorstandsmitglied da und passt auf.

Jetzt meine eigentliche Frage:

Laut dem Nutzer gehört die Hütte, welche auf der Parzelle steht ihm.

In der Satzung steht allerdings, dass Bauten, welche auf der Parzelle stehen, dem Pächter gehören.

Kann der Pächter dann ein Gebäude ohne Einverständnis oder Wissen des Vorstandes an einen Nutzer verkaufen?


Sorry eigentlich wollte ich erstmal nur mitlesen, aber der Nutzer ist mir so unsympatisch..... und ich möchte ihm natürlich kein Geld geben für Dinge, die Ihm nicht gehören.

mfg Meister Proper

Hardy

Hallo Meister Proper,

1. es gibt eine Wertermittlungsrichtlinie in jedem Landesverband der Kleingärtner. Du müsstest also auch das Protokoll der Wertermittlung vom Vorstand deines Gartenvereins erhalten haben. Darin sind deine finanziellen Aufwendungen für die Übernahme, aber auch die Aufgaben hinsichtlich Beräumung vom Vorpächter enthalten. Hier mal einen kleinen Auszug vom LV Sachsen dazu:

Die Wertermittlung umfasst die im Garten verbleibenden Anpflanzungen, Baulichkeiten und baulichen Anlagen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen des BKleingG, dem Pachtvertrag und der Rahmenkleingartenordnung (RKO) sowie der Gartenordnungen der Verbände und Vereine für den Kleingarten zulässig und üblich sind.

Die Laube gehört dem Pächter, also deinem Vorpächter. Ihr Wert muss also im o.a. Protokoll enthalten sein.

Klicke dich mal in die HP deines LV ein und lese das, was bei Pächterwechsel nötig ist.

Hardy


Meister_Proper

Vielen vielen Dank für die rasche Antwort.

Mir ging es im Grunde darum, dass ich mich nicht mit dem ehemaligen Nutzer einigen muß sondern mit dem Pächter.

Mit dem Vorpächter werde ich mir mit Sicherheit einig.
Ein Wertgutachten liegt nicht vor. Ich werde mal sehen, ob dies überhaupt nötig ist. Vielleicht kann ich mich auch mit dem Vorpächter so einigen, ich gehe fast davon aus.

Auf jeden Fall werde ich einen Kaufvertrag machen, damit ich endlich Ruhe rein bekomme und in der neuen Saison dann mich auf den Garten konzentrieren kann, bzw. auch mal entspannen kann.

Gruß Chris

Hardy

Hallo Meister Proper,

das schriebst du im Eingangsbeitrag:

Der Vorpächter hat den Garten gekündigt.
Er hat ihn aber nicht selber genutzt.
Der Nutzer hatte vom Vorstand die Auflage erhalten, den Garten bis zum 31.10.15 zu beräumen.
Fragen:
a)Sind Vorpächter und Nutzer unterschiedliche Personen?
b)Oder hat etwa der Vorpächter, weil er aus irgendeinem Grund den Garten nicht nutzte, einer anderen Person den Garten überlassen?
c) Und wenn c zutrifft, geschah das mit Einverständnis des Vorstandes?

Zu deinem letzten Beitrag:

Ich kann dir nur raten auf das Wertermittlungsprotokoll zu bestehen. Das ist die Pflicht des Vereinsvorstandes und letztlich auch für deine Sicherheit.

Hardy

Meister_Proper

Mein Problem ist allerdings, dass der Vornutzer jetzt erheblich Druck macht, und meint, dass wenn wir uns nicht einigen, er die Laube abreißt. Ich möchte sie ja übernehmen, möchte aber auch sicher gehen, dass ich die Hütte dem richtigen abkaufe.

Hardy

Chris,
Abreißen kann nur der, dem die Laube gehört.
Dem müssen Sie eben vorher den Schätzpreis nach der Wertermittlung zahlen, wenn Sie die Laube weiter nutzen wollen. 
Hardy

Meister_Proper

Der Meinung bin ich ja auch,
allerdings pocht der Nutzer auf sein Recht, er hat laut eigenen Aussagen einen Kaufvertrag.

Ich habe jetzt alle Partein inklusive Vorstand zu einem Gespräch eingeladen.

Meiner Meinung wäre ein Kaufvertrag allerdings nichtig, da Gebäude nicht losgelöst vom Grundstück veräußert werden dürfen. (Baugesetzbuch)

Hardy

Chris, kennen Sie diesen Kaufvertrag, was wurde denn gekauft und zwischen wem wurde der abgeschlossen?

Verkauft kann nur das werden, was dem Vorpächter gehört. Das sind die Baulichkeiten (Laube, Gewächshaus z.B.) sowie Bepflanzungen. Der Grund und Boden ist bei eingetragenen Gartenvereinen in der Regel Eigentum des Bodeneigentümers - Kreisstadt, Kirche, Privateigentümer z.B.
Der kann jedoch nicht Bestandteil eines Vertrages zwischen den Pächtern sein.
Der Gartenverein schließt in diesen Fällen den Pachtvertrag (bei Ihnen ab 1.1.2016) zur Nutzung des Gartenlandes für die Pächter - im Auftrag des Eigentümers - ab.

Gehen Sie mal bei Google rein und suchen Sie unter Wertermittlung Kleingarten,

Hardy

Nostradamus

Wenn du einen gültigen Pachtvertrag hast,bist du der Eigentümer.Es hat keiner das Pchtgrundstück ohne dein e Genehmigung oder du nicht dabei bist zu betreten.Das ist Hausfriedensbruch .Der Vorsitzende sollte sich malmmit den Gestzen vertraut machen .Er kann nur Einfluss nehmen ,wenn du gegen die Kleingartenordnung und Gestze verstösst.Auch abreissen kann er nicht lassen..Denn dann betritt er dein Pachtgrundstück unberechtigt und beheht Hausfriedensbruch

gimli

Gibts denn Neuigkeiten zu dem Fall?

Nostradamus

Hallo Gimli
Das frag ich auch immer!!Schade das keiner antwortet

Rollo

Ic pushe mal, da mich der Ausgang des Sachverhaltes auch interessiert.

Nostradamus

Da wirst du wohl lange warten können.War warscheinlich auch so eine taube Nuss,der mal im Forum ist und dann verschwindet

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