Wohngebiet?

Begonnen von Sabine80, 26. Juni 2016, 18:20:23

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Sabine80

Hallo. Wir haben seit 3jahren ein Grundstück der Stadt gepachtet offiziell als Grabstück.
Links neben und ist ebenso ein ein Grundstück der Stadt.
Rechts von uns ist ein Kleingartenverein.
Es ist alles ausserhalb von Wohngebieten.

Im Kleingartenverein ist es so, dass dort von 13 bis 15h Ruhe herrscht lt deren Vertrag.
Nach dem schlechten Wetter habe ich es heute gewagt den Rasenmäher anzuschmeissen, da ich unter der Woche arbeite. Es dauerte keine 2 min. pöppelte es von Nebenan gleich beleidigend wir sollen im Sinne des Nachbarschaftsfriedens Sonntag ruhig sein und auch von 13 bis 15h Mittagsruhe einhalten.
Ich hab dann zurück gepoltert: Mittagsruhe gibts in dem Sinne nicht und für mich schon gar nicht da ich mit dem Verein nix zu tun habe.
Ich habe darauf hingewiesen dass ich eben nicht wie der Verein Strom und fliessend Wasser habe und eben darauf angewiesen bin auch Sonntags mal die Pumpe oder das Aggregat anzuschmeissen.


Das mit der Pause ist eh nen Witz das nehme ich nicht ernst.... Wie sieht es ausserhalb des Wohngebietes aber zb mit der Wasserpumpe Sonntags aus?

Mein Nachbar der links den Garten hat meinte der Verein hätte ihm mit Anzeige gedroht und gestern zb (Samstag) hätte man ihn aufgefordert leiser zu reden und die Musik aus zu machen....

Gibts es hierzu was rechtliches? Ich finde nichts..... Danke:)

Hardy


Art. 139 des Grundgesetzes

Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.

Schauen Sie mal in Ihre Stadt- evtl. auch in Ihren Mietvertrag rein - abgesehen von der Gartenordnung der Gartensparte. Da steht was zur Sonntags- und auch Feiertagsruhe drin. Das hat auch nichts im oder außerhalb eines Wohngebietes zu tun, dass Sie den Rasenmäher am Sonntag benutzen dürfen. Und diverse Pumpen oder Aggregate kann man auch in der Woche ca, bis 20 Uhr für das Füllen von Wasserfässern benutzen!
Hardy aus Sachsen

Sabine80

Hallo Hardy,

danke für die Antwort.

Mit den Fässern, das ist mir klar, was die Beete betrifft. Leider habe ich auch 400 qm Rasenfläche und die kann ich leider nicht via Hand oder Giesskanne bei 35 Grad und mehr bedienen. Muss ich halt sehen, wie ich das löse...

Ich habe zumindest die Lärmschutzverordnung wo steht, das ich keine Mittagsruhe einhalten muss, denn dies war das nächste Thema, wenn ich um 14h im Garten bin muss ich halt zeitnah mähen usw da ich teilweise um 17h schon wieder beim Nebenjob sein muss. Zumindest das kann ich dem Verein hinlegen, denn ich habe in meinem Vertrag mit der Stadt defintiv keine Ruhezeiten werktags.

Genau aus diesem Grund habe ich nämlich einen freien Garten genommen...

Sabine80

Interessieren würde mich aber noch, wenn der Verein es so genau nimmt mit den Ruhezeiten am Sonntag, wie verhält es sich mit deren Feiern. Weihnachten, Vatertag, Sommerfest und noch 2 oder 3 mehr... auch zb. runde Geburtstage, die meist Sonntag dort gefeiert werden, da ist dann immer ennorm laut und dies meist über den ganzen Sonn- oder Feiertag.  Müssen wir freie Gärtner das dann auch ertragen? Ich meine es kann ja nicht sein, das Regeln nur in eine Richtung gelten, sprich wenn ich Sonntags feiern will, muss ich Ruhe am Sonntags walten lassen, aber der Verein darf Halligalli machen.

Hardy

http://www.ra-kotz.de/nachbarlaerm.htm,
schauen Sie sich mal diesen Beitrag im I-Net an.
Und was die Feiern von Nachbarn - egal ob das Gartensparte oder andere betrifft - lohnt es sich mal die örtlichen Vorschriften der Kommune sich zu Gemüte zu führen.
Ich kann den Rasen (ca. 200 qm) bewässern ohne Lärm, weil wir einen Wasseranschluss haben. Allerdings haben wir das vor dem Beginn unseres Daseins als Gärtner vorher bedacht indem dazu eine Leitung zum öffentlichen Wasseranschluss durch meinen Verein und durch jeden Pachtgärtner finanziert wurde.
Hardy

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