Mitgliederbeitrag und Ärger mit der Vorsitzenden

Begonnen von marika56, 13. November 2016, 20:39:08

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marika56

Hallo,
wie werden bei euch die Mitgliederbeiträge berechnet und wie hoch sind sie. Bis jetzt haben wir immer pro Garten ein Beitrag bezahlt. Nun haben wir eine neue Vorsitzende und sie möchte von jeden Mitglied einen Beitrag. Seit sie gewählt wurde gibt es nur Ärger und der gewählte Vorstand mit seiner Besetzung gibt es auch nicht mehr. Die Vorsitzende hat den Berater und ihren Lebensgefährten in den Vorstand geholt, dass ist nun unser neuer Vorstand und dieser beschließt immer mehr neue Regeln, an die wir uns halten müssen.
Mein Mann und ich sind EU Rentner und haben 2013 im Sommer ein Garten gepachtet, der sehr runter gekommen war.Uns wurde damals zu gesichert, dass wir in Ruhe alles machen können. Leider war im jeden Jahr einer von uns zur OP und fiel damit mehre Wochen aus, so dass der andere Partner allein nicht viel erreichen konnte. Wir wollten vergangenes Jahr Baumaßnahmen machen, aber wir haben es nicht geschafft und deshalb liegt das Baumaterial am Zaun und ist abgedeckt. Dieses Jahr haben wir mit dem Haus angefangen, um Baufreiheit zuhaben zum verlegen von Bodenbelag, haben wir alles auf die Terrasse unter den Pavillon gestellt und zu gedeckt.
Zu diesen Zeitpunkt kam die Vorsitzende mit der Kreisvorsitzende und gab uns eine mündliche Abmahnung, da der Garten angeblich wie eine Müllhalde aussieht.
Wir konnten es nicht verstehen und durften uns auch nicht rechtfertigen.
Was sollen wir machen, wir haben in der Zwischenzeit alles wieder im Haus.Aber es liegen immer noch Baumaterialien an der Hecke am Zaun.
Die Gerüchteküche brodelt auch, sie will uns raus schmeißen.
Bitte schreibt uns eure Meinung.

verbandsfrei

Hallo marika56,
für die Berechnung der Mitgliederbeiträge sollte es in jedem Verein eine Regelung geben, mindestens also einen Beschluss der Mitgliederversammlung, besser noch eine Behandlung des Themas in der Satzung und weiterführend in einer Beitragsordnung.

Grundsätzlich ist der Mitgliedsbeitrag von jedem geschuldet, der im Verein Mitglied wird. Ob dann ein Garten gepachtet ist/wird oder nicht, spielt erst einmal keine Rolle. Die Mitgliederversammlung kann natürlich eine unterschiedliche Behandlung beschließen. Eine Berechnung pro Garten ist aber eher ungewöhnlich, da der Verein schließlich aus Mitgliedern besteht und nicht aus Gärten.

Mitglieder ohne Garten sind normalerweise auch in jedem Verein denkbar. Denn die Mitgliedschaft ist an die Kündigungsfristen der Satzung gebunden, während der Pachtvertrag an die darin vereinbarten Fristen gebunden ist, aber eben auch einvernehmlich jederzeit aufgelöst werden kann - wenn bspw. ein Nachfolger den Garten "vorzeitig" übernimmt.

In eurer konkreten Situation solltet ihr folgendes klären, vielleicht schreibst du es ja noch in die Forums-Diskussion:

1. Sind alle Personen, von denen nun Beitrag verlangt wird, überhaupt Mitglied im Verein geworden? Das sollte am besten schriftlich (Aufnahmeantrag) geschehen sein, kann aber durchaus auch mündlich passieren oder sogar durch entsprechendes Handeln (man nimmt bspw. an der Mitgliederversammlung teil). Welche Regelungen zur Aufnahme von Mitgliedern sieht eure Satzung vor? Die sind auf jeden Fall einzuhalten. Allein die Tatsache, dass die Personen im Pachtvertrag stehen, reicht übrigens nicht unbedingt dafür aus, dass sie auch Mitglied im Verein sind!

2. Was schreibt eure Satzung vor, wer Art und Höhe der Mitgliedsbeiträge und ggf. anderer Kosten beschließen darf. Ggf. nimmt sich euer Vorstand zu viel heraus und es bedürfte eigentlich erst einmal eines Mitgliederversammlungsbeschlusses (oder gab es den?)?

3. Zum Bauthema: Habt ihr ggf. eine Genehmigung für eine entsprechend zu genehmigende Baumaßnahme oder sind es alles "nur" Arbeiten in der Laube? Sofern eine solche Genehmigung vorliegt, verweist einfach darauf. Sofern sich die Situation inzwischen verschärft hat, macht doch einfach regelmäßig Fotos von eurem Garten, auf denen die kleingärtnerische Nutzung erkennbar ist. Das gelagerte Baumaterial sollte auch zu sehen sein, im Vergleich zur kleingärtnerischen Nutzung aber eben nur Nebensache sein. Von dem gelagerten Material darf dann noch keine Beeinträchtigung von Nachbarparzellen oder des Gehwegs ausgehen. Darunter zählt ggf. auch ein nicht zur Anlage passendes "schlechtes" Aussehen eurer Parzelle, wobei so etwas immer sehr subjektiv ist und deshalb kaum ein geeigneter Kündigungsgrund ist, weil schwierig nachzuweisen.

Wenn ihr jetzt noch tiefer ins juristische gehen wollt, könnten wir bei folgenden Punkten ansetzen:

mündliche Abmahnung durch eure Vorsitzende und die Kreisvorsitzende: wenn die beide allein waren, schaut mal in eure Satzung und die des Kreisverbandes. Ggf. darf eure Vorsitzende euren Verein gar nicht allein vertreten, gleiches könnte für die Kreisvorsitzende in Bezug auf den Kreisverband gelten (s. dortige Satzung). Damit ist die Abmahnung formal unwirksam, zumal eine mündliche Abmahnung wiederum schwierig nachzuweisen ist.

Wer ist euer Verpächter - der Verein oder der Kreisverband? Wenn letzteres der Fall ist, so kann euer Verein bzw. eure Vorsitzende euch nur abmahnen oder anderweitige Auflagen erteilen, wenn sie nachweist, dass sie vom Kreisverband bevollmächtigt/beauftragt wurde. Lasst euch die Verwaltungsvollmacht bzw. den Verwalterauftrag vorlegen.

Allgemein zum Thema Vorstand:
ZitatDie Vorsitzende hat den Berater und ihren Lebensgefährten in den Vorstand geholt, dass ist nun unser neuer Vorstand und dieser beschließt immer mehr neue Regeln

Sicherlich erlaubt eure Satzung, dass sich der Vorstand selbst vervollständigt, wenn während der Wahlperiode ein Vorstandsmitglied ausscheidet. Dann wird eure Satzung aber sicher auch vorschreiben, dass die Mitgliederversammlung diese Vervollständigung (Berufung) zu bestätigen hat. Vor allem beim Thema Vorstand darfst du nicht vergessen, dass die Mitgliederversammlung immer das letzte Wort hat. Wenn der Vorstand wirklich nicht tragbar ist, dann kann die Mitgliederversammlung ihn auch absetzen (ggf. Satzungsregeln beachten). Dazu müssen die Mitglieder nicht einmal bis zur nächsten Versammlung warten, sondern kann mittels Minderheitenbegehren auch eine außerordentliche Versammlung erzwingen. Das soll hierzu erst einmal reichen, da das wirklich das allerletzte Mittel sein sollte.

Bin gespannt auf deine weiteren Schilderungen.

VG
verbandsfrei

LemonTree

Ich würde auf jeden Fall das Gespräch suchen und sehen ob dies geht, sagen, wie es denn war, und dass ihr Zeit braucht - alles in einem sehr ruhigen Ton und entspannt und dann wird sich das auch beruhigen, was sagen denn andere in eurem Verein denn zu der umgangsweise?

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