Vorstand verhindert Weiterverkauf

Begonnen von AlexP, 17. April 2017, 23:22:07

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AlexP

Hallo liebe Gartenfreunde,

ich hoffe Ihr könnt mir in der folgenden Angelegenheit mit eurem Rat helfen:

Vor etwa 4 Jahren habe ich einen Gartengrundstück in einem Kleingartenverein übernommen - Kostenpunkt, gezahlt an den Vorpächter ca. 8000€. Der Garten besteht unter anderem durch ein Betonhäußschen mit Küche, Toilette (Wasser und Strom vorhanden).

Aus Zeitnot schaffe ich es leider nicht mehr das Grundstück oft genug zu besuchen und habe mich daher entschlossen es zu verkaufen. Bereits 2 Interessenten waren bereit die geforderte Summe von 9000€ zu verkaufen (In den 4 Jahren habe ich zahlreiche Objekte angeschafft, die ich mitverkaufen will).

Der Vorstand stellt sich allerdings quer und wollte beide Käufer nicht akzeptieren. Mehr oder midner erschien mir die Begründung dabei durchaus fremdenfeindlich (beide Käufer und ich selbst kommen ursprünglich aus Russland), man wolle nur das Grundstück an jemanden überlassen, der gut Deutsch sprechen kann und die gleichen "Wertvorstellungen" hat (Hinweis: beide Käufer waren Ehepaare und mind. 1 konnte sich sehr gut auf Deutsch verständigen).

Stattdessen hat der Vorstand einen Gutachter einbestellt und dieser hat das gesamte Grundstück inkl. Haus und aller Objekte auf 3.000€ geschätzt. Der Vorstand bietet mir nun diese Summe an, um das Grundstück selbst bis auf weiteres zu übernehmen und selbst einen neuen Pächter zu finden.

Für mich sieht das ganze sehr stark nach Erpressung aus (Der Vorstand weiss, dass ich nicht so oft zum Grundstück kommen kann und hofft wohl, dass ich durch ggf. eintretende, mangelnde Grundstückspflege irgendwelche Statuten der Satzung verletze). Dabei kommt noch die besagte (subjektiv wahrgenommene) rassistische Komponente dazu.  >:(

Ich plane damit zum Anwalt zu gehen und ggf. ein Gegengutachten zu machen. Wie seht ihr diese Angelegenheit und habt ihr irgendwelche Ratschläge für mich?  :-[

Lieben Dank schon mal!  ::)

verbandsfrei

Hallo Alex,

wir fangen zunächst einmal mit deinem grundsätzlichem Ziel an, dem Verkauf deines auf der Parzelle befindlichen Eigentums.

Schau bitte in deinen Unterpachtvertrag. Sicherlich wirst du dort eine Regelung finden, wonach du eine Wertermittlung durch Wertermittler durchführen lassen musst, die der Verein dir vermittelt. Weiterhin wird dir auferlegt sein, dass du keinen höheren Preis verlangen darfst als in der Wertermittlung festgestellt wurde.
Über den Sinn solcher Wertermittlungen brauchen wir uns nicht unterhalten - wir führen Sie so in unserem Verein längst nicht mehr durch und geben auch keine Preisobergrenze vor. Angebot und Nachfrage regeln das alles ganz gut.

So viel also zu den vermutlich vorliegenden Vertragsvereinbarungen, an die du (leider) zunächst gebunden bist.

Jetzt kommt das ABER:
Die Wertermittlung bewertet lediglich die Anpflanzungen und Baukörper, die für die kleingärtnerische Nutzung geeignet sind. Die Baukörper wiederum werden nur von ihrer äußeren Beschaffenheit bewertet. Ob du darin goldene Wasserhähne oder einen Whirlpool eingebaut hast, findet im festgestellten "Wert" keinen Niederschlag.

Von daher, mach es dir einfach:
Für Laube und Anpflanzungen lässt du dir den festgestellten "Wert" von 3.000 € bezahlen. Dieser Kaufvertrag benötigt vermutlich auch die Zustimmung durch den Vereinsvorstand. Den verbleibenden Rest von 6.000 € machst du in einem separaten Kaufvertrag über das Inventar der Laube und z. B. Gerätschaften. Hier hat der Vereinsvorstand nichts zu melden, denn der Verkauf dieser Dinge ist nirgends geregelt.
So kommst du zumindest auf die Summe, die der Käufer dir zahlen will.

Nun zum nächsten Problem: die Ablehnung der Käufer.
Hier hast du leider kaum eine Handhabe. Der Vereinsvorstand ist in seiner Entscheidung, wer eine Parzelle als nächster Pächter erhält (oder ob sie überhaupt weiterverpachtet wird!), absolut frei. Du hast keinen Anspruch darauf, dass von dir gefundene Interessenten die Parzelle übernehmen können.
Die möglicherweise rassistischen Vorurteile sind leider altbekannt, aber auch hier fehlt jeglicher Ansatzpunkt. Du könntest es lediglich mit öffentlichem Druck (Presse: Kleingärtner wollen keine "Ausländer") versuchen. Das erscheint mir aber zumindest in deiner noch nicht gar so ausweglosen Situation als nicht förderlich...

Vielleicht reicht es ja, wenn du dem Vorstand klar machst, dass deine Interessenten den Garten für die 3.000 € übernehmen. Die restlichen 6.000 € verschweigst du bzw. korrekterweise brauchst du sie gar nicht erwähnen ;D.

Das Gegengutachten kannst du dir sparen - die Angelegenheit ist im Unterpachtvertrag geregelt und die Wertermittlung erfolgt mit ziemlicher Sicherheit nach einer Wertermittlungsrichtlinie, die auf Landesebene amtlich genehmigt wurde (vgl. § 11 Abs. 1 BKleingG).

Wenn du magst, melde dich per PN. Dann können wir in deinen Unterpachtvertrag und ggf. weiterführende Regularien deines Vereins und eures Verbandes hereinschauen.

VG
verbandsfrei

AlexP

Danke dir für diese Einschätzung, das hilft mir schon mal sehr weiter  ;) Ich würde auch sehr gerne auf dein Angebot eingehen.
Vielleicht zuvor noch eine Sache hier im öffentlichen Raum, da dies ggf. für die anderen noch interessant sein könnte:

Das Grundstück wurde vor dem Kauf durch den vom Verein bestellten Gutachter auf ca. 8.000€ bewertet, daher der genannte Kaufpreis. Das neue Gutachten bewertet es nun auf knapp 3.000€. So ein Wertverfall kann doch nicht nach einer solch kurzen Zeit eintreten oder?
In der Zeit habe ich in den Garten ja noch sogar investiert z.B.  in Form von neuen Bepflanzungen. Bauliche Veränderungen wurden ansonsten keine vorgenommen. Daher kam ich auch auf die Idee eines Gegengutachtens...

verbandsfrei

Also wenn du wirklich nichts entnommen und die vorhandenen Werte angemessen gepflegt hast, sogar noch neue Sachen eingebracht hast, dürfte der Wert innerhalb von 4 Jahren nicht dermaßen einbrechen. Selbst die für Lauben angewandten Abschreibungstabellen machen meines Wissens nicht solche Sprünge.

rcfman

Hallo Alex,

wie ist die Geschichte ausgegangen? Habe aktuell den gleichen Fall.

Das ist ja unfassbar. Der Vorstand arbeitet mit dem Schätzer zusammen und bereichert sich an den Mitgliedern.

Andre

dirk88

Hallo zusammen,

mir passiert aktuell genau das Gleiche mit meinem Garten, den ich aus gesundheitlichen Gründen abgeben muss. Gibt es denn eine neue Entwicklung? Hat der Vorstand eine Lösung des Problems ermöglicht?

Schöne Grüße.

KnickKnack

Grundsätzlich sind Goldene Türklinken und alle anderen Dinge die nicht der Kleingärtnerischen Nutzung dienen, kein Bestandteil einer Wertermittlung.

Es wird die Laube, mit Abschreibung der Standszeit. Wege mit Platten und Rasenkantensteine (nur bis zu einer gewissen Größe) inklusive Gerätehaus, und Zäune. Und den Bestand der Bepflanzung mit einer Wertermittlung bewertet.

Alles das, was über die Kleingärtnerische Nutzung heraus geht. Ist kein Bestandteil der Wertermittlung von Kleingärten.

Für die Wertermittlung gibt es verbindliche Vorgaben und Tabellen.
Daran muss sich ein Wertermittler richten.
Nicht auf zusätzlinge dinge, oder extra Einrichtungen. Oder Persönlichen Dingen, wie Rasenmäher, Gartengeräte, Hausstand etc.
Diese Sachen sind nicht Bestandteil einer Wertermittlung.





Lisah

Entschüldige erstmal für mein "holländisches" deutsch. Meiner meinung nach hat die vorstand einer kleingarten mer macht als erwünscht. Die treue einer kleingartenbesitzer werd auf diese art und weise wohl sehr slecht belohnt und die neue besitzer können so billig in besitz  eine kleingarten kommen. Es ist total unlogisch, wenn ein vorstand ein gute deal zwischen ein käufer und ein verkäuferin eines eigentum boykotieren darf. Immerhin sind die laube und alle geräte, oft auch noch ein kleines gewächshaus doch EIGENTUM und ist nur das grundstück gepacht. Ich denke,  ganz neue regeln zum gunste der diejenige, die mit liebe und auge für detail....und das oft jahren und jahren lang..... ihren kleingarten gehegt und gepflegt haben, wäre kein slechte änderung.

Rosa

Wie bereits erwähnt, kann die Wertermittlung innerhalb von 4 Jahren nicht so drastisch auseinander liegen.

Die Möglichkeit, die jeder hat - ist, Ein-/Widerspruch gegen die Ermittlung einlegen. Danach sich an den Kreis-/Bézirksverband zu wenden und eine neue Wertermittlung durchführen zu lassen.

Nun zu den Interessenten:
Hier ist es wichtig, dass sie einen schriftlichen Aufnahmeantrag stellen. Lehnt der Vorstand die Interessenten ab mit der Begründung, weil sie nicht "deutsch" sind. Können Sie eine KLage anstreben, die gute chancen auf Erfolg haben. darüber gibt es bereits ein Urteil, aber ich finde es nicht mehr.

Dabei muss man die Satzung des Vereines beachten. Steht in der Satzung, dass der Vorstand ohne Begründung ablehnen darf - kann man nichts machen, ansonsten muss er.

caprera2002

Hallo und guten Abend,
scheinbar bin ich hier richtig. Auch mir geht es so.

Sachverhalt: Meine Mutter ist im Juli verstorben und damit endet ja der Pachtvertrag. Der Schätzer war da und das Schätzprotokoll liegt vor.
Am 4.11.2018 hat sich eine Interessentin beim Vorstand schriftlich beworben. Die Interessentin hat auch mit dem Vorstand gesprochen und dort wurde ihr vermittelt, das alleinstehende Frauen nicht erwünscht sind, obwohl die Interessentin nach Scheidung in Lebensgemeinschaft lebt.
Nun habe ich ein Schreiben vom Vorstand zum Verkauf des Gartens (da Erbengemeinschaft) vom 26.11.2018 bekommen und dort steht, das zur Zeit kein Antrag zum Erwerb des Gartens vorliegt. Im gleichen Atemzug wurde mir ein anderes Ehepaar, das in der gleichen Stadt wie der Vorstand wohnt, vorgeschlagen.
Ich bin irritiert! Mauschelei oder was auch immer, in jedem Fall findet hier irgendetwas statt. Danke schon jetzt für Tipps :-) HG

KnickKnack

Hallo,

Der Vorstand ist das Geschäftsführende Organ eines Vereins. Natürlich kann es bei der weiterverpachtung auswählen wer Nachpächter wird, nicht der altpächter.
Der Vorstand muss damit sicherstellen das die Kleingärtnerische Nutzung und das mitwirken am Vereinsleben gesichert ist. Diese Interessenten sind dann immer zu bevorzugen.
Ich sehe hier keine böswillige Entscheidung gegenüber den altpächter, sondern nur die für den Verein beste Lösung.

Gruß

Spatenpauli

Moin zusammen,

wenn ich das hier so alles lese, stellt sich für mich die Frage, ob hier einige nicht wissen das es ein BKleingG gibt, worin solche Dinge geregelt sind.
Der Vorstand bestimmt allein, wer als Mitglied im Verein aufgenommen wird.
Der Vorstand ist auch nicht verpflichtet bei einer Ablehnung eine Begründung zu nennen.
Der Vorstand bestimmt an Hand seiner Bewerberliste
( Gemeinnützlichkeitsrichtline )
So wie KnickKnach es beschrieben hat, der Vorstand ist das geschäftsführende Organ des Vereins.
Der Nachfolgepächter zahlt nur den Peis, den die Wertermittler ermittelt haben. Dazu gehört die Laube, die Anpflanzungen, die Wegebeläge, der Wasserzähler und der Stromanschluss.
Hierfür gibt es Werttabellen die bindend sind und nichts Anderes zulassen.
Inventar und Geräte können vom scheidenden Pächter gerne angeboten werden, haben aber nichts mit dem Wert des Garten zu tun. Wenn der neue Pächter das Inventar nicht haben möchte, ist es für den Vorstand kein Grund einen Pachtvertrag zu verweigern.
Seht doch mal in eure Satzungen oder Gartenordnungen oder auch in den Pachtvertrag,
denn dort sollten alle Regeln stehen.


peter

Wir haben das Jahr 2018
Was soll dieser Beitrag im November 2018
Und der einzige der hier eine vernünftige Antwort gegeben hat ist Gartenfreund Spatenpauli .

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