Hilfe! Meine Nachbarn beobachten mich

Begonnen von Crusalmarark, 10. Juli 2017, 11:44:43

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Crusalmarark

Hallo alle Zusammen,
ich habe ein kleines Problem. Ich ohne seit Kurzem in einem Mehrfamilienhaus im Erdgeschoss. Dazu besitze ich eine Terrasse mit einem Garten, die mit den Terrassen und Gärten der anderen Erdgeschossbewohnern verbunden ist. Natürlich habe ich dazu auch noch die in der Mitte...
Ich finde es toll eine Terrasse zu haben, doch leider können meine Nachbarn ALLES beobachten was ich so treibe und das nervt mich. Sie sprechen mich andauernd an und ich möchte doch bloß meine Ruhe haben... Einen Zaun darf ich nicht bauen lassen. Habt ihr eine Idee wie ich die Terrassen ein wenig von Einander trennen könnte?
Vielen Dank im Voraus

Hardy

Sprich doch erst mal mit dem Vermieter oder dem Verwalter (falls es ETW) sind, ob Du z.B. Sichtblenden o.ä. anbauen kannst.

Hardy

Mrokmeeark

Hallo,
das klingt ja schrecklich.
Hast du schon mal versucht, mit ihnen oder dem Vermieter darüber zu sprechen?
Ich kann es mir richtig gut vorstellen, dass es ziemlich unangenehm sein muss..
Was jetzt spontan einfallen würde, wäre ein Sichtschutz für deine Privatsphäre. Da müsste man sich aber auch bei dem Vermieter informieren, ob man das dürfte. Beschreib ihm einfach die Lagen, dann wird es bestimmt Verständnis haben.
Viel Erfolg!

Crusalmarark

Mit dem Vermieter habe ich gesprochen zwecks dem Zaun und er meinte er will sich nicht einmischen, aber auch keinen Zaun...
Die Nachbarn sind auch zum Teil sehr laut, obwohl ich sie schon mehrmals gebeten habe etwas leiser zu sein. Mindestens Abends.
Ich werde meinen Vermieter nochmals kontaktieren, so geht das wirklich nicht weiter... :'(

Mrokmeeark

Berichte dann bitte wie es ausgefallen ist.

Jagcreser

Ich würde auf jeden Fall mir ein Sichtschutz kaufen ;)

Hardy

Hallo,
den Tipp von meinen Vorschreiber würde ich nicht folgen.
Lies dazu mal das Urteil vom AG Köln, Aktenzeichen 220 C 27/11.
Da hatte auch eine Mieterin sich ohne Genehmigung vom Vermieter einen Sichtschutz gekauft.
Wegen dem Lärm kannst Du Deinen Vermieter konsultieren, aber vorher die Störer ansprechen. Übrigens müssten das auch andere Mieter bestätigen und den Vermieter unisono darauf aufmerksam machen.
Gemeinsam könnte es günstiger sein, statt als "Einzelkämpfer" aufzutreten.

Hardy

peter

Da wäre ich an Ihrer Stelle erst gar nicht eingezogen

vocka

Ciao an diesem sonnigen Tag :)

Das ist natürlich ein kleiner Nachteil, die Mitte zu erwischen ist nie so gut. Vor allem weiß man ja dann auch nicht, welcher Sichtschutz sich denn am besten eignet :D

Ich zum Beispiel habe mir kurze Bambushecken ( https://www.bambushecken.de/ ) gekauft. Erfüllt auf jeden Fall den Zweck und es sieht super aus. Dann gibt es aber auch noch jede Menge. Zum Beispiel so Aufsteller die man sich kaufen kann..

Was war denn letztendlich deine Entscheidung ?

ThomasDMG

Wenn Du keinen Zaun bauen darfst setz Hochwachsende Hecken pflanzen in Kübel auf die Terrasse
https://www.heckenpflanzendirekt.de/fertig-hecken/grosse-fertig-hecken-bis-200x100x40-cm.html

Hardy

Hier der Text des Urteils:

Bauliche Veränderungen der Mietsache darf der Mieter grundsätzlich nur mit Einwilligung des Vermieters durchführen. Ausgenommen sind Veränderungen geringfügiger Art, die keinen Eingriff in die bauliche Substanz darstellen und mit geringem Aufwand wieder rückgängig gemacht werden können, z. B. kleinere Veränderungen und Ergänzungen der sanitären Ausstattung, das Anbringen von zusätzlichen Steckdosen oder das Erstellen eines Internetzugangs.
Überschreitung des vertragsgemäßen Gebrauchs
Dagegen gehört nach Auffassung des AG Köln das Anbringen einer Sichtschutzkonstruktion auf dem Balkon, die fest mit Gebäudeteilen verbunden ist, nicht mehr zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache.
Bei Anmietung einer Wohnung mit einem nicht sichtgeschützten Balkon hat der Mieter weder Anspruch auf Montage eines Sichtschutzes durch den Vermieter noch Anspruch darauf, dass ihm der Vermieter die Montage auf eigene Kosten gestattet.
Vermieter kann Beseitigung verlangen
Auch wenn der Vermieter die unzulässige bauliche Veränderung über einen längeren Zeitraum (hier: 2 Jahre) nicht beanstandet hat, rechtfertigt dies weder die Annahme eines stillschweigenden Einverständnisses des Vermieters noch einer Verwirkung des Beseitigungsanspruchs.
(AG Köln, Urteil v. 15.7.2011, 220 C 27/11, ZMR 2011 S. 886)
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Rede trotzdem mit dem Vermieter, wenn Du diese Kübel mit Heckenpflanzen hinstellen willst, m.M.n.

Hardy

Kim

Über so etwas macht man sich eigentlich Gedanken BEVOR man dort einzieht.

Typische Spam Frage, die darauf abzielt einen Werbelink zu setzen.

Auf eine Antwort werden wir wohl vergeblich warten..

Garten-Maria

Es gibt doch auch tolle Sichtschutzwände in Form von Seitenmarkisen, die flexibel sind.

Aldmeri

Wie ist denn die momentane Situation?

Hast Du eine Lösung gefunden?

VG

gartenfreund-elke

Mich würde auch interessieren wie es ausgegangen ist, da wir schon oft darüber in unserer Nachbarschaft diskutiert haben.

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