Gemeinschaftshaus

Begonnen von mexi71, 21. November 2017, 17:24:29

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mexi71

Hallo Gartenfreunde,
als Mitglied unseres Vereinsvorstandes setze ich mich gerade für die Errichtung eines Gemeinschaftshaus-Vereinshaus ein. Solch ein Gemeinschaftsraum wollten wir mit einer 7x7 m Blechhalle realisieren, die wir dann entsprechend ausbauen möchten. Um die baurechtlichen Voraussetzungen zu klären, habe ich bei unserem Bauamt vorgesprochen. Dort sagte man mir, dass wir dafür eine Baugenehmigung bräuchten, diese aber nicht bekommen können, weil ausgerechnet das Bundeskleingartengesetz es verbietet. Dort steht ja geschrieben, dass im Kleingartenverein nur Lauben bis 24 qm gebaut werden dürfen. Meine Frage ist nun, gibt es für den Verein wirklich keine Sonderregelung, die eine Baugenehmigung ermöglichen würde? Es kann doch nicht sein, dass sich ein Kleingartenverein heute kein Vereinshaus mehr bauen kann. Würde mich sehr über eine aufklärende Antwort freuen.

Hardy

Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
Vom 28. Februar 1983 mit den Änderungen zum BKleingG vom 8. April 1994
ERSTER ABSCHNITT
Allgemeine Vorschriften
§