Schätzprotokoll

Begonnen von Doc Holiday, 09. Oktober 2017, 13:50:32

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Doc Holiday

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und habe auch schon ein wenig geschaut aber nichts zum Thema gefunden. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Wir sind ein kleiner Gartenverein und gehören keinem Verband an.
Wenn ein Gartenfreund seinen Garten aufgegeben hat, haben wir eine Bestandsaufnahme vom Garten gemacht und eine "Schätzung" vorgenommen. Die Grundlage für einzelne Werte haben wir von einem Verband "übernommen". Nun haben wir Schwierigkeiten mit einem Gartenfreund, der von uns ein Schätzprotokoll verlangt. Wir möchten aber offiziell keine Schätzung mehr abgeben, da wir ja als Schätzer nicht "zertifiziert" sind.
Meine Frage ware, ob ein Pächter überhaupt ein Anrecht auf ein Schätzprotokoll hat und wer dieses dann machen, resp. in Auftrag geben kann/muß und wer die Kosten trägt.
Im Pachtvertrag oder in der Satzung ist ein Schätzprotokoll nicht vorgesehen.

Dankeschön für Eure Antworten. :)

Hardy

Hallo Doc,
an die Regeln am Beispiel der Wertermittlungsrichtlinie eines Verbandes sich zu halten, halte ich für besser. Es gibt ja auch das BKlgG wo im § 9 Kündigungen und im § 11 Kündigungsentschädigungen, insbs. zum Pkt 2-4 des § 9 fixiert sind. Das möchte beachtet werden.
Warum die Beendigung des Pachtverhältnisses erfolgt, dazu gibt es keinen Hinweis durch Dich.

Wie hatte denn dieser GF mit oder ohne Wertermittlung/Schätzung den Garten übernommen, denn daraus kann sich seine Forderung ja auch ergeben? Wenn das bisher auch so gemacht wurde, rührt sein Ansinnen sicher auch daher!

Du kannst auch oben rechts unter "Suche:" mit Schätzung/Wertermittlung Dich weiter schlau machen.

Z.B. sind im I-Net andere LV, wie Sachsen, Berlin oder Saarland und weitere mit ihren Regelungen zum Problem lesenswert. Die Zahlungen werden dort auch geregelt, eben aber erst mal lesen!

Hardy

Doc Holiday

Hallo Hardy,

zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.

Wir sind noch ein sehr junger Gartenverein und seit 21 Jahren auf unserem Gelände. Der Verein wurde drei Jahre vorher gegründet.
Der Pächter, der jetzt den Garten aufgibt, war der erste Pächter.
Bisher hatte unser Verein keine "offiziellen" Schätzungen vornehmen müssen.
Mein Problem ist auch nicht eine Schätzung durch unseren Verein vornehmen zu lassen, sondern inwieweit diese Schätzung dann rechtlich Bestand hätte, da niemand in unserem Verein hierzu einen Lehrgang o.ä. hat.
Es gibt auch keinen Beschluß zu diesem Thema durch die Mitgliederversammlung.
Wir sind in Niedersachsen ansässig und mir ist nicht bekannt, daß es eine Regelung druch das Land gibt.

Was also passiert, wenn wir eine Schätzung vornehmen und der scheidende Pächter dies nicht anerkennt, weil wir dazu nicht "ausgebildet" worden sind.

Ich kann nicht feststellen, daß wir, als Verein, ein Schätzprotokoll anfertigen müssen.

Danke. :-)


PIT

Warum können sich Abgebender und Übernehmender nicht auf einen preis einigen ?
Es gilt doch Angebot und Nachfrage !
Bei uns bekommt man 10 Parzellen für fast NULL € !!!
Sind denn viele Bewerber für die Parzelle, da könnte er sich doch den BESTEN auswählen ?
Gruß PIT

verbandsfrei

Hallo Doc Holiday,
wir haben uns im Rahmen unseres Austrittes aus dem hiesigen Kreisverband mit der Thematik "Schätzung/Wertermittlung" eingehend beschäftigt. Ich versuche mich kurz zu fassen:

1. Einen Anspruch auf Schätzung/Wertermittlung gibt es nur und wirklich nur bei Kündigung durch den Verpächter (ihr). Das ergibt sich aus § 11 BKleingG.

2. Bei Kündigung durch den Pächter selbst gibt es keine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Nun schreibst du, dass im Pachtvertrag (ich denke mal der Vertrag mit dem abgebenden Pächter) keine Schätzung vorgesehen ist, auch in der Satzung nicht. Somit hat der Gartenfreund euch gegenüber (von einer eigenen Kündigung ausgehend, s. 1.) keinen Anspruch auf eine Schätzung bzw. Wertermittlung.

3. Wünscht der abgebende Pächter also eine Schätzung bzw. Werterermittlung, so verweist ihn an einen Immobilien-Sachverständigen bzw. -Gutachter. Dieser wird dann, sofern vom Pächter beauftragt, im Rahmen seiner Gutachtertätigkeit auch ermitteln, ob es irgendwelche amtlichen Richtlinien zur Bewertung von Kleingärten gibt. Derartige Richtlinien haben einige Landesverbände aufgestellt und wurden dann gemäß §§ 11 (1) BKleingG behördlich genehmigt. Aber auch diese Richtlinien sind nur für den Fall einer Verpächterkündigung bindend!

Fazit:
Keine Anspruchsgrundlage des Pächters dem Verein gegenüber - freundlicher Verweis an Sachverständige + Bestandsaufnahme über den ordnungsgemäßen Zustand

VG
verbandsfrei

P.S.: Eure bisherigen Schätzungen solltet ihr nur intern vornehmen und im Rahmen des Bestandsaufnahmeprotokolls nur auf Wunsch des abgebenden Pächters als "unverbindliche Empfehlung des Verkaufspreises" festhalten.

Doc Holiday

Danke an verbandsfrei und PIT.

Das hilft mir wirklich weiter.
Unser "Problem" ist, daß der ausscheidende Pächter (er hat gekündigt), einige Verstöße begangen hat; u.a. deutliche Erweiterung der Laube über 24 qm, Toilette mit Sickergrube, Sperrmüll. Diese "Verstöße" müssen wir ja irgendwie festhalten. Wir haben darüber hinaus auch noch Forderungen an ihn. Diese müssen wir von seiner Forderung an den neuen Pächter abziehen. Unser Verein möchte sich nicht darauf einlassen, die "Sanierung" des Gartens dem Nachpächter, der schon vorhanden ist, zu überlassen.

Wir würden also eine Bestandsaufnahme der Verfehlungen machen und diese in einem Protokoll festhalten.

Beste Grüße

Doc

Joey

Moin,

kurzer Nachtrag dazu noch:
wenn der Verpächter kündigt, und es im Pachtvertrag keine anderslautende Regelung gibt (!!!), so hat er seine Parzelle beräumt zu verlassen. D.h. wenn es keine Einigung gibt (Rückbau der übergroßen Laube etc.), könnt Ihr auch einfach eine leere Fläche verlangen...

Diese Aussicht hilft manchmal Gesprächsbereitschaft herzustellen :-)

Ansonsten ist dies ein gutes Beispiel, warum Landesverbände manchmal doch sinnvoll sind. Die helfen nämlich in solchen Fällen auch mit rechtlichen Beratungen.

Ciao & Viel Erfolg
joey

Colabaum

Hallo, nun bin ich sprachlos, wenn das so sein sollte das wenn der Verpächter kündigt,ich alles beräumen muß, da wird doch der Willkür Tür und Tor geöffnet, da kündige ich unliebsame Pächter und bestrafe die noch mit der Beräumung des Gartens, das ist mir unverständlich.
Uli

verbandsfrei

Colabaum, zumindest auf Grundstücken, die als Dauerkleingartenanlage ausgewiesen sind, aber auch dann, wenn nur im Vertrag das BKleingG als anzuwenden vereinbart wurde, kann der Verpächter nur aus ganz bestimmten Gründen kündigen. Die mit diesem Kündigungsschutz verbundenen Hürden sind doch recht hoch, weshalb Willkür nicht befürchtet werden muss. Bei einer Verpächterkündigung kommt außerdem ein Entschädigungsanspruch des gekündigten Gärtners hinzu; das sollte nicht vergessen werden. Letztlich ist aber die Beräumungspflicht bei fehlenden anderslautenden Vereinbarungen nichts neues...

Joey, Rechtsberatung gibt es auch ohne Verbände, insgesamt gesehen sogar deutlich günstiger (dauerhafte Verbandsbeiträge gegen einmalige Beratungsgebühren, die sogar verhandelbar sind, gerechnet) und zudem ohne die leider weit verbreitete "Voreinfärbung" der Beratung durch verbandseigene Interessen. Rechtliche Beratung von Verbänden ohne Involvierung eines Anwalts bzw. Rechtsgelehrten ist leider zu häufig absolut wertlos bis gefährlich. Gleich mehrere Kreis- und Regionalverbände wie auch der Landesverband hier in Sachsen haben das in jüngster Vergangenheit eindrücklich zur Schau gestellt. Kann man nur hoffen, dass es nicht überall so ist.

Hardy

Zitiere von "verbandsfrei":Letztlich ist aber die Beräumungspflicht bei fehlenden anderslautenden Vereinbarungen nichts neues...

Doc, ich weiß nicht ob Du vorab Deines 1. Beitrages mal hier im Forum mal gesucht hast?
Am 19. August 2017 um 14:49 habe ich unter der Überschrift "RA Nessler, auch zum Pächterwechsel/Wertermittlung" einen Link aus dem I-Net eingestellt. Schau Dir dort mal den Punkt 5. Das Herstellen des ordnungsgemäßen Zustands bei Pächterwechsel an.
Hardy aus Sachsen ( mein e.V. ist auch nicht mehr im LV)

Doc Holiday

Hallo Hardy,

nein, hatte ich mir noch nicht angesehen, werde ich aber gleich mal.
Momentan bin ich etwas Ratlos und da hilft mir der Austausch hier doch sehr.

Vielen Dank dafür.


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