Fördermitgliedschaft

Begonnen von cookie, 10. Oktober 2018, 19:33:54

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Hallo zusammen,
folgender Fall: ein Interessent für einen Kleingarten hat sich bereit erklärt,alle Auflagen für eine Wertermittlung zu erfüllen,sprich, den abzugebenden Kleingarten in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.Nach der Wertermittlung soll er dann den Pachtvertrag erhalten.Nun ist der Vorstand der Meinung,er Muße erstmal Fördermitglied werden, um die notwendigen Arbeiten zu erledigen.Ist das rechtens?

Rosa

Was steht in eurer Satzung? Gibt es einen Passus in der Satzung über Fördermitgliedschaft?

Warum soll ein Interessent eine Wertermittlung durchführen lassen und auch noch bezahlen?

Die Wertermittlung muss der abgebende Pächter machen.

Ist der zu verpachtende Garten frei oder gibt es noch einen Pächter darauf?


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In der Satzung steht zu Fördermitglied nur, dass man F. Werden kann, um den Verein zu unterstützen und die gleichen Rechte hat, wie alle anderen Mitglieder.
Der Garten steht seit längerem leer.Todesfall ohne Angehörige.Der Interessent bekommt den Garten kostenlos, Muße aber die Rückbauten machen.Eine Wertermittlung ist bei Pächterwechsel in Hamburg immer erforderlich.

Rosa

Wenn der Garten seit längerem leer steht und der Interessent den Garten kostenlos erhält, dann macht es keinen Sinn eine Wertermittlung durchführen zu lassen. Für was?

Die Rückbauten sind okay.

Hat der Vorstand wirklich geprüft, ob es Erben gibt? Wenn nicht, kann er den Garten nicht so ohneweiteres neu vergeben.

Bei uns ist es ebenfalls erforderlich, aber der Vorstand hat immer noch einen sog. Spielraum, gerade in solchen Fällen.
Für meine Begriffe ist dies kein Pächterwechsel in dem eigendlichem Sinn, deshalb kein Wertermittlung.

Warum soll ich Fördermitglied werden, wenn ich Pächter werden kann? Wie du schon schreibst "Er kann Fördermitglied werden" - muss es aber nicht.

Spatenpauli

Also, wenn es sich um einen Todesfall handelt, sind die Erben verpflichtet den Garten in einem satzungsmäßigen, übergabefähigen Zustand herzurichten. Dann erfolgt eine Wertermittlung und der sich daraus ergebene Geldbetrag steht den Erben bei einer Neuverpachtung zu.
Sollte es keine Erben geben muss sich der Vorstand an das Nachlassgericht wenden.
Wenn der Garten dann dem Verein vom Nachlassgericht zugesprochen wird, muss der
Verein auf eigene Kosten den Garten in Ordnung bringen und entsprechend eine Wertermittlung veranlassen. Der Betrag, der sich aus der Wertermittlung ergibt, ist der Preis, den ein neuer Pächter zu zahlen hat.

Das Ganze Prozedere hat mit einer Fördermitgliedschaft nichts zu tun.
Der neue ,, Pächter ,, bewirbt sich nun um diese Parzelle und wird, wenn er aufgenommen wird als aktive Mitglied mit einem Pachtvertrag versehen.
Ob der ,, Neue ,, im Vorfeld die Auflagen für die Wertermittlung selbst erfüllen will, oder der Verein es in der Gemeinschaftsarbeit erledigt ist nicht von Bedeutung. Der Vorstand kann
eine Firma oder wen auch immer mit diesen Arbeiten beauftragen.
Die Kosten können aber nicht von dem Nachfolger verlangt werden. Der hat einen Anspruch auf eine der Satzung und des Bundeskleingartengesetzes entsprechende Parzelle.

KnickKnack

Zitat von: Rosa am 11. Oktober 2018, 16:51:46
Wenn der Garten seit längerem leer steht und der Interessent den Garten kostenlos erhält, dann macht es keinen Sinn eine Wertermittlung durchführen zu lassen. Für was.

Völlig falscher Gedanke.
Eine Wertermittlung ist immer angebracht. Es geht nicht nur um den dadurch Ermittelten Kleingärtnerischen Wert.
Sondern auch um den Verein zu schützen. Der Verein kann hier unangebrachte Anpflanzungen, Bauten etc. Anzeigen, und zur Entfernung derer den alt/neupächter verpflichten.

Wie sich Altpächter, und Neupächter anschließend Finanziell einigen ist uninteressant.
Entscheident ist, das der Nachpächter durch die Wertermittlung auch erfährt, was in diesem Garten für den Verein nicht zulässig ist. Und wo es Handlungsbedarf und Mängel gibt.

Die Wertermittlung bezahlt immer der Altpächter, im Sterbefall natürlich die Erben.



Spatenpauli

Moin KnickKnack,
es ist nicht mein Gedanke, der zu dieser Ausführung führt,
sondern dass, was im Bundeskleingartengesetz und in der
Satzung des Vereines steht. Ein Wertermittlung ist nicht nur angebracht, sondern
zwingend erforderlich.
In Hamburg ist es so geregelt, dass eine Wertermittlung erst gar nicht statt
finden kann, wenn nicht alle Bauverstöße und ,, unangebrachte Anpflanzungen
vorher von der Parzelle entfernt worden sind. Dafür findet eine Begehung der
Parzelle durch die Wertermittler statt
Das hat für den Nachfolgepächter und dem Verein die Sicherheit dass nicht
im Nachherein gesagt wird, ,, Das habe ich schon so übernommen ,,
Ohne eine Wertermittlung wird auch kein Garten einem neuen Pächter übergeben.
Der Nachfolger hat auch nur der Betrag aus der Wertermittlung an den Aufgebenden zu bezahlen. Finanzielle Nebenabsprachen beeinflussen nicht die Vergabe der Parzelle.
Das heiß auch, das der Nachfolger nichts vom Aufgebenden übernehmen muss um
den Garten vom Vorstand zu erhalten.
Aber, ich glaube, dass wir hier im Forum dieses Thema Wertermittlung und Pächterwechsel
einmal gesondert diskutieren sollten, was meinst Du ?


KnickKnack

Hallo Spatenpauli,
Ich stelle deine Aussagen nicht in Frage. Ich störe mich nur an Aussagen wie von User-Rosa.
Wie ich erklärt habe, hat eine Wertermittlung immer Sinn. Das ist ja der Grundgedanke daran, hier einen Nachpächter dadurch die möglichkeit zu geben zu wissen an was er ist.

Natürlich sind Wertermittler keine Beruflichen Gutachter. Sondern einfach nur Normale Leute. Ich mache auch Wertermittlungen, da ich dies im Rahmen meiner Fachberater Ausbildung erlernt habe. Und ich muss sagen das man an sich auch keine Möglichkeit hat, bei einer Wertermittlung zu beschießen oder jemanten zu bevorzugen. Das finde ich an diesem System besonders wichtig.

Das einzige was ich bei deinen Beiträgen merke, ist das es sich Regional etwas unterscheidet. Wie und wann es zum Einsatz gebracht wird.
Bei uns ist in der Satzung z.b. festgelegt, das der Vorstand entscheidet ob eine Wertermittlung gemacht wird. In unseren Verein sind wir uns aber Einig, dies immer zu machen.
Auch wird bei uns die Wertermittlung genau deswegen gemacht, um eben falsche Bebauung ob Pflanzen oder Bauwerke festzuhalten und abstellen zu lassen. Wir begehen nicht vorher, sondern halten die Mängel im Wertgutachten fest. Hier ergeben sich dann zwei Varianten, 1. Der altpächter entfernt die Sachen. Oder 2. Der altpächter einigt sich mit dem neupächter, und der neupächter entfernt die Sachen.
Uns im Verein ist es letztlich egal wie welcher weg eingeschlagen wird. Hauptsache die Sachen sind bereinigt.

Persönlich finde ich es wichtig, das die Wertermittlung dem neupächter auch den Kleingärtnerischwn wert des Gartens zeigt. Alles darüber hinaus müssen die alt-neupächter sowieso für sich regeln, ob die Goldenen wasserhähne und der Rasenmäher bleiben und bezahlt werden sollen.

Letztendlich kann man viel drüber schreiben, ich bin gerne bereit wenn Interesse besteht, genauer auf dieses Thema in einem gesonderten Beitrag einzugehen.

Gruß Knickknack

Spatenpauli

Moin KnicKnack,
du hast natürlich Recht, das es in den verschiedenen Bundesländern entsprechend unterschiedlich gehandhabt wird.
Hier in Hamburg werden die strengen Vorgaben von der Behörde ganz klar festgelegt, wodurch es dann, wenn wir uns daran halten, keinen Spielraum gibt. Die Wertermittlung wird hier mit Hilfe einer Software
erstellt, die der Landesbund zur Verfügung stellt.
Das bedeutet für uns :
Kündigung
Begehung durch die Wertermittler
Feststellung der Mängel
Festlegung der Mängelbeseitigung
Rückmeldung vom aufgebenden Pächter wenn die Mängel beseitigt sind
Wertermittlung
Auswahl eines Nachfolgers an Hand der Bewerberliste
Umschreibung der Parzelle auf einen neuen Pächter
So sollte es eigentlich ablaufen.

Gruß Spatenpauli

cookie

Danke für die vielen Antworten.
Gruß cookie

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