Darf Verein/Vorstand mehr als im Wertgutachten für verlassenen Garten verlangen?

Begonnen von Johanna-L, 13. Januar 2019, 01:42:54

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Johanna-L

Hallo liebe helfende Menschen,

ich habe eine Frage.

Ich habe Interesse an einem Kleingarten. Der Kleingarten hat keine*n alte*n Pächter*in mehr. Der Kolonieleiter möchte für diesen Garten eine Abstandszahlung von 2000€, obwohl in dem Wertgutachten der Stadt nur 100€ aufgelistet sind. Ich kann verstehen, dass er den Wert für die schöne, aber renovierungsbedürfitige Laube höher berechnen will. Aber darf er das in dem Maße? Er meint er will die Vereinskasse damit füllen...
Ich finde das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

Was kann ich da machen? Ich habe Angst, dass er mich nicht mehr den Garten nehmen lässt, wenn ich etwas dagegen sage.
Die Gärten sind eigentlich im städtischen Besitz.

Weiß hier jemand über so eine Situation Bescheid?

Herzliche Grüße,
Johanna

peter

Nur das Gutachten gilt,die Kasse muss er anderweitig füllen.

Spatenpauli

Hallo Johanna,

dieses Thema wurde schon des mal besprochen.
Wenn es ein Kleingarten in einem Verein ist, hat die Wertermittlung Gültigkeit und nichts Anderes. Alles Andere ist nicht zulässig. Wenn Dir der Garten vom Vorstand angeboten wurde, hat er nicht das Recht
Dir den Garten zu verweigern ( Satzung )wenn Du die 2000.-€ nicht zahlen möchtest.
Interessant wäre es auch zu wissen, was der Vorstand dazu sagt, denn eine Verpachtung wird nicht durchen
einen Koppelmenschen vollzogen, sondern durch den Vorstand.

Johanna-L

Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

Ich habe noch einmal recherchiert. Der Kolonieleiter, der mir den Garten zeigte, ist zugleich auch im Vostand (Schriftführer).

Ich hatte nochmal mit ihm telefoniert, und gefragt wie sie auf die Summe kamen, und ob das vom Vorstand beschlossen wurde. Er meinte ja. Ich habe ihn gebeten den Beschluss zu unserem nächsten Treffen mitzubringen. (Dabei lachte er mich aus, da sie ja alles vorschriftsmäßig tuen müssten)

Ich bin leider noch kein Mitglied in dem Verein. Und in der Satzung steht, dass sie ohne Begründung die Aufnahme verweigern können. Zu Anfang meinte er, dass er kein Problem damit habe mich da aufzunehmen. Aber inzwischen ist der Kolonieleiter schon von meinen Nachfragen leicht genervt und deutet mir an mich doch nicht mehr aufnehmen zu lassen. Er befindet sich leider in bedeutenden Machtposition zu mir. Und da ich den Garten gerne hätte und in einer Abhängigkeit zu ihm stehe, bleibt mir wohl kaum etwas anderes übrig, als ihn für die 2000 zu nehmen. Er sagte mir deutlich, dass die 2000 die Bedingungen seien, und die Zeiten vorbei seien, wo die Gärten für nichts weggegeben werden.
Mir geht es auch vor Allem darum, bei späterer Aufgabe des Gartens einen ähnlichen Betrag wieder bekommen zu können...

Habt ihr noch Ideen, wie ich vorgehen könnte? Klar, ich kann ihm die Satzung des Vereins zeigen, in der steht: "Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele."
Aber dann wird er genervt sein und sagen, ich habe meine Chance vertan.

Viele Grüße,
Johanna

Spatenpauli

Hallo Johanna,

grundsätzlich hat der Vorstand das Recht eine Aufnahme ohne Begründung zu verweigern.
In Deinem Fall, wenn Du auch die 2000.- € zahlen solltest, hast Du kein Anrecht bei einer späteren Aufgabe der Parzelle auf eine ähnlich Art der
Entschädigung.
Um solche Machenschaften zu verhindern gibt es das BKleingG. Leider schreibst Du nicht in welchem Bundesland sich der Garten befindet.
Du solltest Dir einen Termin bei dem zuständigen Landesverband holen.
Ich weiß, dass die Verbände für solche Informationen sehr dankbar sind.
Selbst wenn es für den willkürlich geforderten Geldbetrag einen schriftlichen Vorstandsbeschluss geben sollte, was ich im Interesse des Vorstandes nicht hoffe, ist er nicht gültig und hochgradig rẹchtswidrig .
Also wende Dich an den zuständigen Landesverband.

verbandsfrei

Hallo Johanna,

erst einmal bestimmt der Eigentümer der auf der Parzelle befindlichen Gegenstände, was mit seinem Eigentum geschieht. Die Preisgestaltung gehört dazu. Käufer und Verkäufer müssen einen für beide Seiten akzeptablen Preis finden.

Nun zu der "Wertermittlung":
Es gibt keine gesetzliche Grundlage, nach der ein Verkäufer an irgendwelche ermittelten Werte gebunden ist. Nur in den ganz besonderen Fällen des § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BKleingG ist nach § 11 BKleingG eine Entschädigungssumme festzustellen.
Vorliegend ist es wahrscheinlich, dass der ehemalige Pächter der Parzelle selbst gekündigt hat oder wegen "normaler" Gründe vom Verein gekündigt wurde. Nach Ende des alten Pachtvertrages hat der Verein die Parzelle samt Eigentum offenbar übernommen.

Die "Wertermittlung" sowie die Bindung an den ermittelten "Wert" ist häufig über den Unterpachtvertrag geregelt. Das ist auch zulässig, bindet aber nur einen Unterpächter. Der Verein ist in diesem Sinne nicht Unterpächter.

Weit ausgeholt wäre es denkbar, dass der Verein über seinen eigenen Pachtvertrag mit dem Grundeigentümer (bei dir wohl die Stadt, die aber bestimmt "nur" Eigentümer ist und nur das Grundstück an den Verein verpachtet hat, nicht jedoch Eigentümer der Lauben und Anpflanzungen ist) oder über die Satzung eines Verbandes, dem er angehört, zur Einhaltung einer Wertermittlungsrichtlinie verpflichtet ist. Wenn dem so ist, müsstest du als nächstes die Richtlinie selbst lesen. Am Beispiel Sachsen kannst du an der Stelle aufhören zu lesen, wo die Richtlinie selbst sagt, dass sie nur für "Pächterwechsel" oder nur für "den Fall der Beendigung eines Kleingartenpachtverhältnisses" gilt. Denn beides liegt nach deiner Schilderung nicht vor. Das vorherige Pachtverhältnisse wurde bereits beendet, es gibt keinen nahtlosen Übergang von Alt- zu Neupächter.

Nach alledem wird klar, dass ein Verein als Eigentümer der Gegenstände auf einer Parzelle in seiner Preisfindung frei ist. Auch das Argument mit der Selbstlosigkeit verfängt nicht. Im Gegenteil ist der Verein ausdrücklich dazu angehalten, kein Mitglied (was du dann wärst) finanziell zu bevorteilen. Selbstlosigkeit schließt zudem nicht aus, dass der Verein sein Eigentum wirtschaftlich einsetzt bzw. verwertet. Eigenwirtschaftliche Zwecke dürfen nur nicht vorrangig sein.

VG
verbandsfrei

Clara

Nicht zu glauben, was in manchen Vereinen läuft.
Ein Garten soll zu einem 20mal höheren Preis als laut We abgegeben werden?
Wo bleibt der Gedanke, dass Kleingärten für jeden erschwinglich sein sollen?
Ich finde den Tipp mit dem LV gut, würde mir aber auch gut überlegen, ob ich in diesem Verein Mitglied sein möchte.

boernie53

Hallo, als Vorsitzender eines Gartenvereins muss ich dem Gartenfreund "verbandsfrei" voll zustimmen. Auch wenn es sicher etwas befremdlich wirkt, so wie es beschrieben wurde. Wäre Johanna schon seit einiger Zeit Vereinsmitglied, stände also  auf der anderen Seite, würde sie das sicher mit anderen Augen sehen.

Viele Grüße
boernie53

uwe.kessler

Als Vorsizender einer Berliner Gartenkolonie mit 230 Parzellen sträuben sich mir die Nackenhaare.

Eigentlich gebe ich solche Tips ja nicht, aber hier MUSS man mal heinlangen.
Lass dir Das schriftlich geben oder gehe mit einem Zeugen hin. Mache deinen Pachtvertrag. Lass dir die 2000 € und deren Zweck quitieren. ( oder bezahle Sie später ..) Danach gehst du zum Übergeordneten Verband und macht den Vorstand rund, was er macht ist "strafbar" !!

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