Pacht nicht zahlen

Begonnen von Rosalinda, 25. Januar 2019, 08:28:51

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Rosalinda

Hallo ihr Lieben. Mein Freund hat seit letztem Sommer einen KG bei einem Verein gepachtet, muss also jetzt wieder die neue Pacht für 2019 zahlen. Was würde passieren, wenn er die Pacht nicht zahlen würde? Dann käme wahrscheinlich nach einigen Tagen/Wochen nach der Frist eine Mahnung. Wie geht es weiter bzw. was kann als nächstes passieren?

Ich bitte um eure Antworten!
LG, Rosalinda

verbandsfrei

Hallo Rosalinda,

die Verweigerung der Pachtzahlung ist keine so gute Idee, wenn man seinen KG behalten will.

Nach Ablauf der vertraglichen oder hilfsweise in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist befindet sich der Pächter in Verzug. Der Verein ist berechtigt, Verzugszinsen sowie ggf. angemessene Mahngebühren zu erheben.

Wird auch nach der Mahnung in Textform nicht innerhalb von zwei Monaten gezahlt und ist seit Fälligkeit ein Vierteljahr vergangen, ist der Verpächter berechtigt, den Pachtvertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen (§ 8 Nr. 1 BKleingG).

Was danach geschieht, hängt entscheidend von den Regelungen im Unterpachtvertrag ab. Inzwischen der Regelfall ist jedoch, dass dein Freund dann die Parzelle komplett zu beräumen hat, d.h. alle Aufbauten und Anpflanzungen, sämtliches Eigentum deines Freundes, müssen restlos entfernt werden. Dieses Worst-Case-Szenario ist eher unwahrscheinlich, wenn die Parzelle wieder als Kleingarten verpachtet werden soll.

VG
verbandsfrei

Rosalinda

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Er müsste also zum Schluss den Garten komplett räumen...davon habe ich ja noch gar nicht gehört, dass das so abläuft. Habe mir seinen Unterpachtvertrag durchgelesen, dazu stand aber gar nichts drin. Kann er dennoch dazu verpflichtet werden?

Joey

Moin Rosalinda,

magst Du uns verraten, warum Ihr überlegt, die Pacht nicht zu zahlen, anstatt einfach regulär den Weg über die Kündigung zu gehen, wenn Ihr den Garten nicht mehr haben wollt?

Ciao
Joey

Rosalinda

Weil er, wenn er den Vertrag kündigen will, erstens die Pacht für dieses Jahr noch zahlen muss (obwohl er den Garten nicht mehr nutzt). Außerdem muss er dann so lange die Pacht weiter bezahlen, bis er einen neuen Pächter gefunden hat. Und da er den Garten samt Inhalt von einer alten Frau geschenkt bekommen hat, ist dort viel zu viel Zeugs und Arbeit, was keiner einfach so übernehmen will. Es gibt praktisch keine andere Lösung, als die Pacht nicht mehr zu zahlen.

verbandsfrei

Hallo Rosalinda,

nur, um das klarzustellen:
Um die Zahlung der Pacht kommt ihr bei bestehendem Vertrag nicht herum! Der Verpächter hat deinem Freund gegenüber einen vertraglichen Anspruch auf Zahlung und wird diesen auch durchgesetzt bekommen. Die Verweigerung führt nur dazu, dass der Verpächter seine Forderung mit härteren Mitteln beitreiben lassen muss, d. h. mindestens gerichtlicher Mahnbescheid (Kosten bei einer derart geringen Forderung 32 €). Früher oder später wird der Verpächter dann in das Vermögen deines Freundes vollstrecken lassen, was wiederum einiges an Extrakosten verursacht, daneben wohl auch negative Einträge bei Schufa & Co. Wenn ihr Pech habt, nimmt sich der Verpächter einen Anwalt und zieht vor Gericht. Alle Kosten habt ihr dann zu tragen.

Aus dem Minimalbetrag für die Pacht wird dann ganz schnell eine 4-stellige Summe!

Also zahlt die Pacht, kündigt und bringt den Vertrag zu einem ordentlichen Ende.

Im Übrigen ist dein Freund nach Vertragsende nicht mehr zur Pachtzahlung verpflichtet. Gleichwohl hat der Verpächter bzw. dann ja "nur noch" rechtmäßiger Bodenbesitzer einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für die Zeit, in der dein Freund sein Eigentum auf der Parzelle belässt. Dies wiederum lässt sich nur mit der bereits erwähnten Komplettberäumung vermeiden.

Findet sich in dem Unterpachtvertrag denn überhaupt eine Regelung zur Zeit nach Wirksamwerden einer Kündigung? Da gibt es durchaus viele Varianten, bspw. dass der abgebende Unterpächter berechtigt ist, sein Eigentum noch für ein paar Jahre dort zu belassen.

Der BGH (III ZR 266/12) hat sich bereits mit der Thematik der Beräumung beschäftigt. Demnach muss der Verpächter es nicht dulden, dass der Pächter sein Eigentum auf dem Grundstück belässt, und kann die Entfernung verlangen. Weil das gesetzlich (BGB i. V. m. BKleingG) so geregelt es ist, muss es nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt werden.

Verschenken geht wohl auch nicht? Schon mal den Verein gefragt, ob sie die Parzelle geschenkt übernehmen würden? Sofern der Verein nicht ohnehin enormen Leerstand hat oder gar mit Rückbauüberlegungen hantiert, bringt ihm eine komplett beräumte Parzelle nämlich auch bloß nichts - vom Zeit- und Nervenaufwand eines Gerichtsverfahrens ganz zu schweigen...

VG
verbandsfrei

Rosalinda

Okay, also lieber den Weg über die Kündigung gehen. Ich befürchte einfach, dass dann noch sehr viele Kosten folgen. Wertermittlung, Unterhaltung falls kein neuer Pächter gefunden wird, eventuell Räumung. Das wird alles nicht zu bewältigen sein.

PIT

Hallo Rosalinda !
Dein Freund treibt schon ein eigenartiges Geschäft !!!
Wenn ich einen Garten haben will, überlege ich mir doch vorher alles genau und erkundige mich ausreichend, dann hättet Ihr das jetzige PROBLEM nicht !!!
Wir haben auch noch viele Pächter, die nicht gezahlt haben und weg sind, ohne eig. Kündigung. Der Vorstand hat dann eine Menge Ärger/ Aufwand das Geld einzutreiben. Je nach Typ des Vorstandes, lassen es einige schleifen, andere gehen zum Gericht. Auch ist entscheidend, ob viele Parzellen leer sind oder es viele Bewerber gibt.
Für mich als Kleingärtner mit über 45 Jahren Mitglid einfach unvorstellbar Euer Verhalten!!!

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