Versammlung an zweitem Weihnachtsfeiertag

Begonnen von Dominic91, 03. Januar 2022, 00:36:45

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Dominic91

Guten Tag,
ich habe mich hier angemeldet um eine Einschätzung von euch zu erhalten und vielleicht auch Rechtssicherheit zu erlangen zu folgendem Sachverhalt, der neulich in unserem KGV passiert ist:
Am 23.12 war ich zur Kontrolle in meinem Garten. Am Eingang haben wir einen Kasten für Aushänge und zum 23.12 hing dort kein mir neuer Aushang. Am 28.12 erhalte ich dann die Hiobsbotschaft eines weiteren Mitgliedes, dass laut Aushang am 26.12 eine Mitgliederversammlung stattgefunden hat, bei der es darum ging unsere Parkfläche zu vermieten und eine Aufnahmegebühr für neue Mitglieder in Höhe von 250€ zu verlangen. (Nachdem der Vorstandsvorsitzende sich einen illustren Kreis aus Freunden in den Verein holte)
Der Aushang wurde mit dem 14.12 datiert, was definitiv nicht der Fall sein kann, da weder ich noch besagtes Mitglied diesen Aushang vor der Versammlung jemals gesehen hat.
Zudem frage ich mich, ob es überhaupt rechtens ist eine Mitgliederversammlung auf den zweiten Weihnachtsfeiertag zu legen.

Ich vermute sehr stark, dass dies wissentlich passiert ist, damit die Tagesordnungspunkte ohne auch nur ein bisschen Gegenwehr mit möglicherweise auch nur einem Teilnehmer durchgewunken werden können.

In der Vergangenheit ist bereits Geld aus der Vereinskasse verschwunden und erst nach einem Eklat hat der Vorsitzende das fehlende Geld einfach aus seiner eigenen Tasche beglichen. (Ein Schelm wer böses dabei denkt.)
Auch quasi jede Tankrechnung lässt der Herr sich bezahlen.

Wie gehe ich nun vor um die Rechtskräftigkeit der Versammlung anzufechten oder zu kippen?

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Tine987

Hallo,

also das habe ich auch noch nie gehört.

Eine Mitgliederversammlung auf einen Feiertag zu legen, finde ich eine Frechheit.

Mir ist aber jetzt nicht bekannt, daß es verboten wäre auf einen Feiertag eine Versammlung abzuhalten.

Wieviele Mitglieder waren bei der Versammlung den anwesend gewesen?

Wenn wir unseren Aushang zur Einladung im Schaukasten reinhängen, dann fotografiere ich das, damit ich im Dateiformat das Erstellungsdatum habe. So kann ich ggf. bei meinen Mitgliedern bzw für das Vereinsregister nachweisen, dass der Aushang zur Einladung der MV gemäß unserer Satung fristgerecht im Schaukasten war.

Erkundige dich mal im Verein wer alles von der MV wusste bzw wer auch davon überrascht waren?
Gab es evtl in euren Bundesland aktuell bestimmte Corona-Beschlüsse die so eine Mitgliederversammlung verboten hätten?
Weil bei uns dürfen sich aktuell max. nur 50 Personen in geschlossenen Räumen treffen. Wir haben aber fast 100 Vereinsmitglieder.
Also müsste die Versammlung drausen im Freien stattfinden (da sind bis zu 200 Personen erlaubt).
Aber egal ob im Raum oder drausen: Abstand, Kontaktdatenliste usw. muss eingehalten werden.
Das ist ein großer Aufwand und daher haben wir im Verein erstmal entschieden, keine MV abzuhalten.
Ich informiere mich bereits, wie eine Briefwahl stattfinden muss.

Das alles würde ich mal in euren Verein recherchieren und den Vorstand mal mit den Fragen konfrontieren.

Grüße

Rosa

Verboten für solch einen Termin gibt es nicht, aber wurden dort Beschlüsse gefasst, sind diese unwirksam. Die Frage stellt sich: Wurde die MV rechtszeitig (fistgerecht)und ordnungsgemäß (zustellung lt, Satzung) einberufen?

Auch steht hier die Einhaltung der Corona-Regeln im Vordergrund (s. Tine's Beitrag).

Wurden die Beschlüsse in irgendeiner Weise den nicht anwesenden Mitgliedern bekannt gegeben? Gibt es in der Satzung einen Passus, in Bezug auf die Rechtsgültigkeit von Beschlüssen?

Erst nach konkreter Bekanntgabe hast du die Möglichkeit gegen die Beschlüsse vorzugehen.

Einspruch gegen die gefassten Beschlüsse gegenüber dem Verein mit Terminsetzung einer Antwort.
Mitteilung an die übergeordnete Stelle des Vereins, soweit eine vorhanden ist (Kreis-/Stadtverband etc.)

Sollten der Vorstand keine Antwort geben, dann das Registergericht informieren zwecks Ungüligkeitserklärung der Beschlüsse.

Dominic91

Fristgerecht wurde die Versammlung definitiv nicht angemeldet, da am 23.12 noch kein Aushang vorzufinden war.
Aber wie Beweise ich etwas, was nicht vorhanden war? Der Vorsitzende wird natürlich behaupten, dass es rechtzeitig ausgehängt wurde.
Laut Satzung reicht der Aushang zur Bekanntgabe. Es gibt allerdings ein paar wenige Mitglieder, die per WhatsApp informiert wurden. Ich war nicht darunter, obwohl der Vorsitzende meine Nummer hat und mir sonst bei anderen Dingen auch schon geschrieben hat.

Genaue Coronaregeln zu Versammlungen in NRW konnte ich nicht finden.
Es dürfen nur rechtlich notwendige Versammlungen stattfinden. Ob diese Versammlung darunter fällt, kann ich nicht beurteilen.

Das Protokoll muss innerhalb eines Monats erstellt sein und auf Anfrage ausgehändigt werden.
Die Beschlüsse sind nach drei Monaten ohne Einwände wirksam.


Vielen Dank für eure tollen Rückmeldungen. Das hilft mir wirklich sehr weiter.

Rosa

Corona-Regeln: Wie viel Mitglieder seid ihr?
Wohin hat der Vorstand überhaupt eingeladen? Gaststätte & Vereinsheim?

Gibt es noch andere Mitglieder, die nicht zur MV waren? Wie ist lt, Satzung die Einladungsfrist?

Lass dir das Protokoll aushändigen,

Dominic91

Zitat von: Rosa am 05. Januar 2022, 00:49:02Corona-Regeln: Wie viel Mitglieder seid ihr?

Etwa 50-60

Zitat von: Rosa am 05. Januar 2022, 00:49:02Wohin hat der Vorstand überhaupt eingeladen? Gaststätte & Vereinsheim?

Auf den Parkplatz


Zitat von: Rosa am 05. Januar 2022, 00:49:02Gibt es noch andere Mitglieder, die nicht zur MV waren?

Ich habe bisher mit 3 anderen Kontakt gehabt und niemand wusste von der Versammlung.

Zitat von: Rosa am 05. Januar 2022, 00:49:02Wie ist lt, Satzung die Einladungsfrist?

14 Tage. Wenn der Aushang also zum aufgedruckten Datum ausgehangen worden wäre, wäre alles fristgerecht gewesen. Da ich ja aber noch vor Heiligabend im Garten war und nichts vorfinden konnte, kann es niemals fristgerecht ausgehangen worden sein.

Ich werde auf jeden Fall auch eine Satzungsänderung anstreben, damit ein Aushang nicht mehr ausreichend ist.

Zitat von: Rosa am 05. Januar 2022, 00:49:02Lass dir das Protokoll aushändigen.
Werde es definitiv schriftlich anfordern. Bin mal gespannt, ob ich es dann vor 2030 bekomme. :D

Rosa

Wenn du das Protokoll erhalten hast, dann schau doch mal wie viel Mitglieder anwesend waren.

Sprich mit den anderen Mitgliedern und lass dir eine eidesstattliche Versicherung geben. Diese benötigst du für das Registergericht.

Die Gartensaison ist zu Ende. Damit ist eine regelmäßige Begehung zum Garten nicht erforderlich. Einen Antrag auf Satzungsänderung würde ich auf alle Fälle gemacht, aber hier in Bezug auf die Einladungsfrist (6 Wochen) und dass nach Saisonende nur eine schriftliche Einladung vorliegen muss.

Das bedeutet, dass vom 01.11. bis 31.03. keine Einladung mehr an der Info-Tafel mehr bekannt gegeben werden, sondern nur noch schriftlich.

Dominic91

Hallo ihr Lieben,
danke für die Antworten.

Hier ein Update mit einer erneuten Frage:

Ein Protokoll habe ich nie erhalten, genauso wenig wie einen Nachweis über den rechtzeitigen Aushang.
Mittlerweile ist der Parkplatz auch gesperrt, sodass kein Vereinsmitglied mehr darauf parken kann.
Heute habe ich allerdings den Vorsitzenden beim Grünabfall entsorgen getroffen und deswegen zur Rede gestellt.
Auf meine Frage, wieso der Parkplatz nun gesperrt wurde, reagierte er 4x nicht und dann nur mit "Pass auf wie du mit mir redest. Wer bist du überhaupt? Was glaubst du, wer du bist?" usw.
Immer wieder habe ich ihm gesagt, dass die Versammlung ungültig ist, so wie der daraus geschlossene Vertrag mit der DB.
Das Protokoll zur Versammlung solle ich gefälligst schriftlich bei der Protokollführerin beantragen. Eine Nachricht bei WhatsApp reiche ihm nicht, er ist außerdem gerade privat dort und nicht 24/7 Vorsitzender. Ich solle mich an seine Gesprächszeiten halten. Das darf ich übrigens lesen, aber nicht in Kopie erhalten, um damit "irgendwo hinzugehen". Die Schriftführerin war nicht Teil der Versammlung. Auf die mehrmalige Nachfrage, wie jemand ein Protokoll über etwas führen kann, bei der man nicht bei war, kam "vielleicht haben wir ein alternatives Protokoll". Einen Vergleich zu Trumps alternativen Fakten konnte ich mir nicht verkneifen.

Wie kann ich da nun weiter vorgehen um die Versammlung, sowie den Vertrag zwischen Verein/Stadtverwaltung und DB anzufechten? Der Stadtverband ist leider keine große Hilfe.

Skinhead

Also wenn du da noch irgendwas ausrichten willst, dann wird das denke ich nur auf dem Klageweg gehen - oder du bringst bis zur nächsten Mitgliederversammlung eine eigene Mehrheit zustande.

Grundsätzlich würde ich mal nach solchen Sachen suchen:
https://www.lsbh-vereinsberater.de/vereinsmanagement/mitgliederversammlung/verspaetete-einladung/
Gibt genügend Beispielfälle.

Allerdings würde ich gut Einsatz und Nutzen abwägen. Du wirst mit den Leuten als Nachbarn noch weiterhin irgendwie zurecht kommen müssen.

Rosa

Du solltest beim Registergericht alle beschlossenen Beschlüsse anfechten. Die Frage ist hier, ob in der Satzung ein Passus enthalten ist, dass nach 4 Wochen alle Beschlüssse rechtmäßig sind.
Die Anfechtung sollte sofort erfolgen und eidesstaatliche Erklärungen von anderen Mitgliedern mitvorlegen.
Eine MV auf einen Feiertag dürfte das Registeramt aufhorchen lassen und die Beschlüsse als ungültig erklären. Ein Versuch ist es auf alle Fälle wert.

Online-Seminar am 26.11.2024

Gärtnern auf der Fensterbank

Frisch, gesund und lecker: Wie Sie zuhause Microgreens und Sprossen in Anzuchtschalen und Sprossen im Keimglas selbst anbauen können, zeigt Ihnen Stefanie Ruhnke in diesem Seminar. Erfahren Sie alles über Saatgut, Pflege und Ernte. Außerdem bringen kreative Rezeptideen frische Vitamine in Ihre Küche!

Mehr Informationen 

Unsere Gartenschätze

Im Fokus: Gartenschätze

Sie sind auf der Suche nach Besonderheiten für Ihren Garten? Dann schauen Sie sich doch mal unsere Gartenschätze an. Neben interessanten Infos zu den einzelnen Pflanzen, finden Sie hier auch passende Bezugsquellen.

mehr…

Wintergemüse – Saisonkalender

Wintergemüse – Saisonkalender Auch im tiefsten Winter können Sie frisches Grün in Ihrem Garten ernten. Hier sehen Sie, welche Gemüsearten sich für den Anbau im Winter eignen und wann Sie welches Gemüse wie lange ernten, säen, pflanzen oder lagern können.

mehr…

Gartenkalender 2025

Der Gartenkalender 2025 ist da!

Tolle Info zu Obst, Gemüse und Zierpflanzen. Tipps und Tricks rund um den Garten, Neuheiten aus der „grünen“ Branche, übersichtliche Saat-, Pflanz- und Erntetabellen, Pflanzenschutztipps und vieles mehr.
Der gute Begleiter durchs Gartenjahr!

Mehr Informationen 

Was liegt an im Obstgarten?

Obstgarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Gemüsegarten?

Gemüsegarten September

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

Was liegt an im Ziergarten?

Ziergarten November

Hier finden Sie unsere aktuellen Gartentipps für den November.
mehr…

„Der Fachberater“ – damit Sie auf dem Laufenden sind!

Der Fachberater

Für Gartenfachberater, Vereinsvorstände und alle, die es genauer wissen wollen: „Der Fachberater“ informiert Sie vier Mal im Jahr über gartenfachliche und verbandspolitische Themen des Klein­gar­ten­wesens. Die Ver­bands­zeit­schrift des Bun­des­ver­ban­des Deutscher Gartenfreunde widmet sich zudem Ausgabe für Ausgabe verschiedenen Schwer­punkt­the­men.

mehr...