Pächterwechsel "vom Verein festgelegt" ?

Begonnen von Andreas G., 06. April 2022, 14:29:37

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Andreas G.

Hallo liebe Gartenfreunde,

da die Wertermittlung durch eine von mir bevollmächtigte Person kürzlich durchgeführt wurde, da ich für längere Zeit nicht vor Ort sein kann, möchte ich fragen, ob ich Verpflichtet bin an die ausgewählte Person vom "Verein zu verkaufen", ohne Einblick in das Ergebnis der Wertermittlung vorher zu haben.

Zur Lage:
Die bevollmächtigte Person bekam die Wertermittlung nicht ausgehändigt oder mündlich bei der Durchführung nicht Mitgeteilt. Stand der Dinge ist, dass nur die Rasenfläche berechnet wurde (Dies war ein Nebensatz von einem der Wertermittler).

Es sind diverse Edel- Bäume, Sträucher, Pflanzen, verbaute Hochbeete/ Dekor im Garten. Dies wurde nicht mitaufgenommen. (Zum Einblick der Garten ist gepflegt und gestalterisch, sowie Satzungsgemäß hergerichtet)

Und nur, wenn ich wiederholt eine Person bevollmächtige, kann diese Person in das Ergebnis Einblick erhalten. (Frage ist, kann ich das Ergebnis per Post oder der gleichen Verlangen, sowie bei nicht Einigung, ob ich Verpflichtet bin an die ausgewählte Person vom "Verein zu verkaufen", ohne Einblick in das Ergebnis der Wertermittlung zu haben?)

Der Lage nach, würde ich mich bei der Bezirksgruppe melden, um das Ergebnis der Wertermittlung anzufechten, sodass die Wertermittlern/in des Bezirks die Wertermittlung durchführen.??? Wäre das Ratsam???

Darf dann die Wertermittlung                                                                                                                                          höher als 15 Euro liegen, die der Verein verlangen darf? (So die Nachricht vom 1ten Vs.)                     

Der Vorstand droht wiederholt, wenn ich nicht bei schneller Zustimmung zum Pächter wechsel zustimme, ich den Garten komplett mit Laube leer räumen muss und zwar auch auf gerichtlichem Wege. (Die Laube, hat meines Wissens Bestands- Schutz, da sie vor dem Inkraftreten des BKleinG 1983 rechtsmäßig aufgestellt wurde und weiter unverändert genutzt wird. (Baufällig ist sie nicht).

Ich freu mich über LösungsvorschlÃ