Nachbar . Vorstand . Problemgärtner

Begonnen von bachgarten, 17. April 2022, 00:33:29

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bachgarten

Für unseren Vorstand habe ich "ein Verhalten mit grober Störung und Verletzung des Vereinsfriedens". Grund: Vor ca. 10 Jahren wurde vereinbart dass ich ein Stück Garten an den Nachbarn abgebe damit sein Grill nicht mehr über der Grenze steht. Dafür sollte der Nachbar Unkraut entlang der Grenze entfernen, nicht mehr den erheblichen Rasenschnitt im Komposter an der Grenze einbringen, den dann an der Grenze stehenden Grill nicht mehr mit Holz befeuern. Jetzt stellte ich die Frage ob nur ich Vereinbarungen einzuhalten habe oder auch der Nachbar. Die Fragestellung blieb unbeantwortet. Nur mein seinerzeitiges Einverständnis mehrfach widerholt.

Skinhead

Oi Bachgarten,

so ganz verstehe ich die Problematik nicht: Das angekreidete Verhalten besteht darin, dass das Unkraut entlang der neuen Grenze, die früher Teil deines Gartens war, nicht entfernt wird? Oder gab es Krach weil dein Nachbar doch wieder den Grill betreibt und Rasenschnitt an der neuen Grenze kompostiert? Wieso wurde der Grill nicht abgerissen? Grenze verschieben für einen Grill, der dann doch nicht betrieben werden darf, klingt irgendwie umständlich.

Was bringt den Vorstand dazu, dir die Störung des Vereinsfriedens vorzuwerfen? Und was ist deine Fragestellung an uns?

bachgarten

Also der Gartennachbar fühlt sich an seine Teile der Vereinbarung nicht gebunden. Für unser Entgegenkommen lt. Vorstandswunsch einen Teil unseres Gartens abzugeben sollte er:
a) entlang der Grenze Unkrautwuchs entfernen und verhindern.
b) Grasschnitt wegen Geruchsbelästigung nicht mehr im grenznahen Komposter lagern.
c) Den direkt an der Grenze stehenden (Baumarkt-Beton)-Grill (Wind weht Emissionen immer zu uns) nicht mehr mit Holz betreiben, nur noch mit Grillkohle.
Alle drei Vereinbarungen werden von ihm nicht eingehalten!
Wir stellten der Vorstandschaft die Frage ob nur wir uns an die Vereinbarung GRENZÄNDERUNG ZU UNSEREM NACHTEIL zu halten haben. Erhielten aber keine Antwort. Dafür aber die Mitteilung, sollten wir das weiterhin betreiben ist uns grobe Störung und Verletzung des Vereinsfriedens anzulasten ...mit Folgen ...wie u.a. Kündigung.

Skinhead

Oi Bachgarten,

danke für die Mitteilung. Eine konkrete Fragestellung an das Forum kann ich daraus aber immer noch nicht ableiten. Und Feuergeruch gehört zum Garten dazu.

bachgarten

Naja, Feuergeruch im Kleingarten, wo überall viel Holz ist ??  FEUERGEFAHREN sind m.E. absolut auszuschließen.
Die Grundsatz-Frage lautet:
Müssen nach Schlichtungsvereinbarungen beide Teile die Ergebnisse einhalten?
Stört das Mitglied den Vereinsfrieden das Festlegungen nicht einhält, oder das andere das gleichzeitige  Festlegungen für den Gartennachbarn einfordert?



Rosa

Vor ca. 10 Jahren wurde vereinbart dass ich ein Stück Garten an den Nachbarn abgebe damit sein Grill nicht mehr über der Grenze steht. [/quote]
Für mich stellt sich die Frage, ob damals der Pachtvertrag geändert worden ist? Wenn man ein Teil seines Gartens abgibt, dann hat man auch weniger Pachtfläche.
Wenn ja, dann ist dies jetzt sein Teil des Gartens und du solltest (wenn nicht schon passiert) mit dem Nachbarn reden.
Wenn nein, dann nochmals mit dem Vorstand reden, weil
1.   wenn du es möchtest, den Teil des übergegebenen Gartens zurückverlangen und
2.   damit auffordern, dass der Nachbarn den Grill von der Grenze entfernt (Abstandsregeln s. Gartenordnung (GO) bzw. Nachbarschaftsrecht – Grenzabstände von Bauwerken). Auch der Kompost hat einen gewissen Abstand zum Nachbarn einzuhalten.
Hier steht auch die Frage, ob dieser Grill gestattet ist lt. GO?

bachgarten

Ja, wir haben ein Stück Garten abgegeben ...entgengenkommend ohne Ausgleich (Eigenschuld).
Zum Grillabstand gibt die GO nichts her, und auch nicht bestimmte sonstige Regelungen (nutzt der Nachbar aus).
Die GO regelt nichts zu so einem "Beton-Baumarkt-Grill" oder anderen Grills.
Der Nachbar verweigert Gespräche zur Klärung ...genau so wie auch die Vereinsvorstandschaft.
Verpächterin ist bei uns die Gemeinde. Sollten wir uns da hin wenden?

Rosa

Zitat von: bachgarten am 18. Mai 2022, 22:56:52Ja, wir haben ein Stück Garten abgegeben ...entgengenkommend ohne Ausgleich (Eigenschuld).
Verpächterin ist bei uns die Gemeinde. Sollten wir uns da hin wenden?
Was bedeutet abgegeben ohne ausgleich? Ergab die Abgabe des Stück Gartens (m2) eine Änderung der Pacht und wurde dies schriftlich als Anlage zum PV vorgenommen?
Gehört eure Gartenanlage einem Kreis- und/oder Stadtverband an?
Wenn ja, würde ich mich dorthin wenden. Gleichzeitig würde ich bei der Gemeinde nachfragen in Bezug auf Grenzabständen - Nachbarschaftsrecht. I.d.R. hat die Gemeinde eine Broschüre zum Nachbarschaftsrecht bzw. kann dir die Grundlage evtl. zeigen.

bachgarten

Ja, wir haben 0,3 x 30 Meter entlang der Grenze an den Nachbarn abgegeben damit sein Grill nicht mehr über der Grenze steht, entgegenkommend ohne Änderungen und bezahlen Pacht wie vorher. Und ohne Dank der Nachbarn oder Vorstandschaft.
 - Wer entgegenkommt ist halt oft mal der Blöde -
Die Konstellation ist: Gemeinde pachtet von 2 Grundstückseigentümern ...und verpachtet weiter an die einzelnen Kleingärtner.
Dort werde ich mich mal hin wenden müssen, da die Vorstandschaft "streikt".
Danke für Eure Hinweise.

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