Vollmacht zu Bezirkswertermittlung & Einigung mit neuem Pächter/in

Begonnen von Andreas G., 19. Juni 2022, 12:30:08

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Andreas G.

Hallo liebe Gartenfreunde,

hat jemand Erfahrung im folgenden Fall?

Die erste Wertermittlung vom eigenen KLgV wurde durchgeführt. Dieses Ergebnis der Wertermittlung ist schwierig Nachzuvollziehen und deshalb wird in kürze eine Bezirkswertermittlung erfolgen, in der ich nicht persönlich Vorort sein kann. Dementsprechend erteile ich, wie in der ersten Wertermittlung eine Vollmacht für eine Person aus. Dazu meine frage, ob meine persönliche Abwesenheit ein Problem darstellt, da meine persönliche Anwesenheit verlangt wird?

Zum anderen, wenn es zum Verkauf kommt und es zur keiner Einigung (Verkauf der Maschinen, Werkzeuge etc..) mit der Person kommt, bin ich trotzdem rechtlich dazu Verpflichtet an die Person zu verkaufen?(So die Aussage vom 1ten Vorsitzenden, dass die Mitglieder dazu verpflichtet sind, da sie vom Vorstand ausgewählt wurden).

Schöne gärtnerische Tage und viele Grüße!
Andreas G


Skinhead

Oi Andreas,

wenn Deine höchstpersönliche Anwesenheit zwingend erforderlich ist, dann muss auch gemeinsam mit Dir ein Termin gesucht werden. Wird nur ein Termin vorgegeben, dann sollte eine bevollmächtigte Vertretung kein Problem darstellen. Ob das dann aber von Vorteil ist oder ob Du nicht besser doch persönlich anwesend sein willst, musst Du entscheiden.

Was Deine eigenen Maschinen und Geräte angeht besteht alternativ die Möglichkeit, den Kram vorher aus dem Garten rauszuholen und selbst zu verticken. Entweder direkt an den Nachfolger oder an den Meistbietenden. Das würde ich glaube ich je nach Anschaffungspreis, Alter und Zustand auch lieber selbst in die Hand nehmen und nicht pauschal schätzen lassen.

Was den Wert von Hütte und Pflanzenbestand angeht ist die Wertermittlung bindend. Hier besteht in der Regel nicht die Möglichkeit, mit dem Nachfolger zu verhandeln. Den Nachfolger kannst Du Dir ja auch nicht aussuchen bzw. ablehnen wenn er nicht Deinen persönlichen Preisvorstellungen nachkommt.

Andreas G.

Oi Skinhead,

danke für deine Antwort. Bezogen auf die Einigung, da wollt ich darauf hinaus, dass es sich nur um den Wert der privaten Maschinen/ Werkzeuge handelt.

Gut, weshalb es zwingend erforderlich sein sollte persönlich Anwesend zu sein, wurde jetzt nicht begründet. Zudem war die erste Wertermittlung auch von einer Person mit Vollmacht von mir beauftragt.

Könnte in diesem Fall die Wertermittlung abgebrochen werden, wenn ich nicht persönlich Anwesend bin? (Weshalb ich nicht persönlich da sein kann ist dem KLgV seit längerem Bekannt)

Beste Grüße
Andreas

Rosa

Zitat von: Andreas G. am 20. Juni 2022, 12:44:13Gut, weshalb es zwingend erforderlich sein sollte persönlich Anwesend zu sein, wurde jetzt nicht begründet.  (Weshalb ich nicht persönlich da sein kann ist dem KLgV seit längerem Bekannt)
Ich schließe mich Skinhead an. Die persönliche Anwesenheit ist nicht zwingend notwendig, aber besser, weil du genau weißt, was sich im Garten befindet und was nicht. Du weißt, wo welche Medien liegt, du hast die Unterlagen über Laube etc.
Die Unterlagen kann der Bevollmächtigte auch vorlegen, aber ob er alle Pflanzen kennt, kann man an dieser Stelle nicht sagen.
Wie Skinhead schon schrieb, die Wertermittler haben mit dir zusammen einen Termin zu vereinbaren, wo auch du vor Ort sein kannst.
Zitat von: Skinhead am 19. Juni 2022, 14:01:52Das würde ich glaube ich je nach Anschaffungspreis, Alter und Zustand auch lieber selbst in die Hand nehmen und nicht pauschal schätzen lassen.
Bewegliche Gerätschaften werden nicht bewertet. Sie werden auch nicht im Protokoll aufgeführt als nicht bewertet.

Andreas G.

Guten morgen und hallo nochmal,

leider hat sich mein Fall zugespitzt. Wie im Vorfeld geschildert, sollte eine Wertermittlung durch den Bezirksverband durchgeführt werden. Es dauerte  ein paar Wochen, um einen Termin/ Zeitraum zu finden, wo ich persönlich vor Ort sein kann. Der Bezirksverband, setzte  mir eine Frist (Kann und darf der Bezirkverband diese setzen?), um einen Zeitraum vorgeschlagen zu bekommen,  diesen haben sie erhalten und die Antwort ist, dass sie aufgrund meines fehlenden Vorschlages die Wertermittlung als erledigt betrachten und ablehnen.

Zur ihrer Fristsetzung, da konnte ich den August vorschlagen und ein paar Tage später einen längeren Zeitraum, wo sich der Bezirksverband einen Zeitpunkt aussuchen konnte.

Trotz meiner wiederholten  Nachfrage und den vorgeschlagenen Zeitraum, erklärt die eine Person vom Bezirksverband, den Fall als erledigt an.

Folgend direkt nach der Fristsetzung vom Bezirksverband, wurde ein Brief per Einschreiben   vom 1ten Vorstand zugesendet mit der Aufforderung der sofortigen Räumung der Parzelle.

Welche Möglichkeit hätte ich jetzt, um eine faire Wertermittlung zu erhalten und wie könnte ich auf den Brief des ersten Vorsitzenden reagieren?

Viele Grüße und einen schön Sonntag!

Andreas

Skinhead

Oi Andreas,

ich denke zu einem so fortgeschrittenen und festgefahrenen Zeitpunkt solltest Du Dir lieber schnellstmöglich einen professionellen Rechtsbeistand holen und Dich nicht auf die Einschätzungen von Laien in einem Forum verlassen. Wenn Du das jetzt noch retten willst braucht dieser jemand erstens Ahnung und zweitens die vollständige Übersicht über die bislang gelaufene Kommunikation zwischen Dir, Verein und Verband. Und zwar schriftlich und im Wortlaut.

Andreas G.

Hallo Skinhead,

herzlichen dank für die Nachricht!

Verbleibe mit besten Grüßen!

Andreas

AlexanderDietrich

hello guys

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