Wahlversammlung-Eure Meinungen

Begonnen von New, 24. März 2023, 10:45:28

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Hallo,

bei uns findet die Mitglieder-Wahlversammlung des Bezirksverbandes statt:
Hier mal eine Auszug aus der Geschäftsordnung, siehe besonders Punkt 5-6-7
Ist dies gängige Praxis, wie ist eure Meinung dazu

Geschäftsordnung der Mitglieder- / Wahlversammlung am XX.XX.XXXX

1.   Alle Abstimmungen erfolgen durch offene Abstimmung mit Erheben der Stimmkarte mit einfacher Stimmmehrheit

2.   Als Protokollführer fungiert: Frau....

3.   Der Versammlungsleiter ist auf Vorschlag durch den Vorsitzenden des Bezirksvorstandes des BVK durch Erheben der Stimmkarte von den Delegierten zu bestätigen (einfache Stimmmehrheit)

4.   Das Recht zur Diskussion haben alle Delegierten. Die Wortmeldung erfolgt doch Erheben der Stimmkarte. Das Wort wird den Delegierten, entsprechend der Reihenfolge der Wortmeldungen, durch den Versammlungsleiter erteilt

5.   Die Redezeit beträgt maximal 3 Minuten. Die Diskussion wird entsprechend der Zeitplanung abgeschlossen. Diskussionsbeiträge können schriftlich, bis spätestens 8 Tage vor der Mitgliederversammlung, in der Geschäftsstelle des Bezirksverbandes abgegeben werden.

6.   Jeder Diskussionsredner erhält zu einem TOP nur einmal das Wort.

7.   Der Vorsitzende, die stellv. Vorsitzenden und die Leiterin der Geschäftsstelle, können mehrmals das Wort zur Diskussion erhalten.

8.   Bei Anträgen zur Geschäftsordnung erhält nur ein Delegierter für und ein Delegierter gegen den Antrag das Wort. Danach wird über den Antrag abgestimmt

9.   Anfragen an Diskussionsredner können unmittelbar nach Beendigung des Diskussionsbeitrages, mit Hinweis auf die Geschäftsordnung erfolgen

10.   Anträge auf Beendigung der Aussprache kann nur eine Delegierter stellen, der an der Aussprache nicht beteiligt war

11.   Beiträge zur Diskussion können auch schriftlich dem Versammlungsleiter übergeben werden

12.   Für die Wahlhandlung gilt die Wahlordnung

Gruß