Pflanzabstand zum Nachbarn

Begonnen von Heike, 30. April 2023, 11:08:54

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Heike

Wir in unserem Verein haben 2 Gartennachbarn die absolut nicht miteinander können. Das ganze entstand durch eine Privatsache die mit uns als Vorstand nichts zu tun hat. Nun hat Parzelle A einen Sichtschutz gestellt den wir entfernen lassen mussten da es nicht dem rechtlichen entspricht und er keine Zustimmung von Nachbar B hat. Also das hieß dann bauen ohne Antrag und Zustimmung. Jetzt hat B beim Vorstand gefragt ob sie sich Heckenrosen pflanzen dürfen. (Es geht hier um die Grenzbebauung/Pflanzung von B)Ja Heckenrosen dürfen soíe pflanzen mit dem Abstand von 50 cm so haben wir es als Vorstand genehmigt. Es sind aber von dem alten Sichtschutzzaun den sie entfernen mussten die Pfeiler da die sie nicht weg gemacht haben und an diesen Pfeilern haben sie nun Kückendraht in einer Höhe von 1,35 cm dran. Nun kam von Nachbar B sofort ein Schreiben mit einer Frist für den Vorstand das zu regeln. Ich weiß es gibt Baurecht Nachbarschaftsrecht im Verein usw. aber ist es wirklich zulässig das man bei Pflanzen auf das Nachbarschaftsrecht pocht. Zumal ich sagen muß das es von Nachbar B alles in meinen Augen Schikane ist. Wir als Vorstand sind wirklich das 2. Jahr nur mit diesen beiden Parzellen beschäftigt.Kann mir jemand helfen. Wenn ich die Pfeiler weg machen lasse dann fällt dem was neues ein .

Joey