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Vorstand will, dass ich Garten unter Wertermittlungspreis verkaufe

Begonnen von Nettikonfetti, 12. März 2024, 11:27:35

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Nettikonfetti

Hallo, ich habe vor 3 Monaten einen Kleingarten zum Freundschaftspreis von 3.000 Euro gekauft, weil die Verkäuferin und ich uns sehr sympathisch sind und bestens harmoniert haben sowie ich alleinerziehend bin. Das Wertermittlungsprotokoll ergab 4.600 Euro nach Abzug aller noch durchzuführenden Auflagen (Abriss usw.). Der Vorstandsvorsitzende des KGV verlangt von mir, dass ich den Garten für 3.000 Euro weiterverkaufe (aus persönlichen Gründen muss ich ihn abgeben). Darf er mir das vorschreiben? Es gibt sogar solch eine Formulierung im Vertrag...Ist das zulässig? Ich freue mich über Antworten, liebe Grüße, Nettikonfetti

Hellebora

Hallo Nettikonfetti,
eine Wertermittlung ist bei Übergabe eines KJleingartens zwingend erforderlich. Sie wird meist von der Vereins-Fachberatung (im Beisein der Pächterin) durchgeführt. Sie dient lt. Bundeskleingartengesetz dazu, einen fairen Preis nach für alle gleichen Regeln und Vorgaben zu ermitteln. Diese werden vom Landesverband rausgegeben. Kleingärten sollen erschwinglich bleiben. Normal ist es, dass das Protokoll der Wertermittlung (mit Fotos) vom alten und vom neuen Pächter und natürlich dem Vorstand unterschrieben wird. Mit der Unterschrift haben alle Beteiligten den Preis und den darin Vereinbarungen akzeptiert. Der Vorstand darf den Pächter/die Pächterin nicht zu einem anderen Preis zwingen. Dann bräuchte man keine Wertermittlung, sondern würde unfair immer nach Gefühl einen Preis vorschlagen. Der Vorstand allerdings entscheidet, wer PächterIn im Verein wird.
Mein Tipp: das Gespräch mit dem Vorstand suchen,ggf. mit dem Wertermittler zusammen.
Gruß von Hellebora, der Fachberaterin aus SH

VORSTANDELBIENII

Zitat von: Nettikonfetti am 12. März 2024, 11:27:35Hallo, ich habe vor 3 Monaten einen Kleingarten zum Freundschaftspreis von 3.000 Euro gekauft, weil die Verkäuferin und ich uns sehr sympathisch sind und bestens harmoniert haben sowie ich alleinerziehend bin. Das Wertermittlungsprotokoll ergab 4.600 Euro nach Abzug aller noch durchzuführenden Auflagen (Abriss usw.). Der Vorstandsvorsitzende des KGV verlangt von mir, dass ich den Garten für 3.000 Euro weiterverkaufe (aus persönlichen Gründen muss ich ihn abgeben). Darf er mir das vorschreiben? Es gibt sogar solch eine Formulierung im Vertrag...Ist das zulässig? Ich freue mich über Antworten, liebe Grüße, Nettikonfetti
Hierzu sind eigene Klauseln unabdingbar - Vorstand Elbien II

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