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Kontrolle des Lagerobstes

Schlagworte zu diesem Artikel:
  • Lagerobst
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Spät reifende Apfelsorten können Sie bei sachgerechter Lagerung bis in den März hinein auf­be­wah­ren. Leider fehlt es oftmals an geeigneten Lagerräumen, die gleichmäßig kühl und feucht, jedoch vor Frost geschützt sind.

Im Herbst lässt sich die Obsternte oft noch in Gartenlauben oder Geräteschuppen aufbewahren. Mit Beginn der ersten stärkeren Nachtfröste bieten diese Räume jedoch keinen ausreichenden Schutz mehr. Dann bleibt oft nur die Möglichkeit, die Früchte im Keller zu lagern. Meist sind hier aber die Temperaturen zu hoch, und die Luft ist zu trocken. Beim Apfel wird die Lagerdauer z.B. erst bei Tempe­raturen unter +5 °C deutlich verlängert.

Am besten bewahren Sie die Früchte in flachen Kisten oder Kartons auf, in denen Sie das Obst gut kontrollieren können. Faule Früchte sollten Sie sofort aussortieren, da sie schnell andere Früchte anstecken.

Im Lager treten verschiedene Fäu­len auf, die von unterschiedlichen Schadpilzen verursacht wer­den. Neben diesen pilzlichen Fäuleerregern gibt es noch so genannte ­physiologische Schäden. Am bekanntesten ist die Stippe, bei der unter der Schale im Fruchtfleisch kleine, leicht eingesunkene Flecken von graubrau­ner Farbe entstehen. Mit zunehmender Lagerzeit schreitet die Stippe immer mehr voran.

Fleisch- und Schalenbräune sind eher selten, da sie vor allem bei nie­d­rigen Lagertemperaturen knapp über dem Gefrierpunkt herum auftreten.

Gelegentlich sind an manchen Sorten so genannte Lentizellenfle­cken zu beobachten. Lentizellen sind kleine Poren in der Fruchtscha­le, über die der Gasaustausch zwischen Frucht und Atmosphäre erfolgt. Um diese Poren herum entstehen braun bis schwarz gefärbte, kleine Flecken.

Lentizellenflecken entstehen vor allem unter hoher Luftfeuchte bei höheren Temperaturen. Früchte mit solchen physiologischen Schäden sollten Sie möglichst bald verbrauchen. Äpfel mit Faulstellen ­dagegen sind gar nicht verwertbar, da viele Fäuleerreger Giftstoffe bilden.

Christoph Hoyer

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